2.
Von
der Grundschule wird eine Verbindung zum Rathaus hergestellt, um einen 100 %-igen
Eigenverbrauch der erzeugten Leistung zu gewährleisten.
3.
in
den Haushalt 2015 sind Kosten in Höhe von 110.950,00 € einzustellen.
Das Energie- und Klimaschutzprogramm der Gemeinde Kleinmachnow enthält im Punkt 3 die Aussage, dass die öffentlich-rechtlichen Gebäude daraufhin untersucht werden sollen, inwieweit der Einsatz von regenerativen Energien insbesondere von PV-Anlagen möglich und wirtschaftlich ist. Damit wird angestrebt, dass die öffentlichen Einrichtungen möglichst unabhängig von einem externen Energiebezug und damit verbunden, weitestgehend unabhängig von den nichtabsehbaren Kostenentwicklungen werden. Die Einsparungen kommen direkt dem Haushalt der Gemeinde zugute.
In dem „Beschluss zur Errichtung einer zweizügigen Grundschule mit Hort …“, DS-Nr.: 084/13, wird bereits ausgeführt, dass das Dach des Neubaus so auszuführen ist (insbesondere die Statik), dass der Aufbau einer PV-Anlage möglich ist.
Wegen der Verschattung durch die Bäume im Süden, kann nur der nach Norden abfallende Teil des Daches verwendet werden. Die dadurch nicht optimale Einstrahlung der Sonne ist in den Berechnungen berücksichtigt.
Auf Grund der begrenzten Fläche von ca. 450 m2 kann nur eine Anlage mit einer Leistung von 41,6 kWp installiert werden. Das ergibt eine erzeugte Energie von 35.264 kWp/a (s. Anlage 1). Entsprechend den Berechnungen vom Büro Kolb Ripke Architekten ist die Anlage bei einem Return on Investment ROI von 8,33% und einer Eigenkapitalrentabilität EK-Rendite von 6,10% wirtschaftlich (s. Anlage 1, Pkt. B.1., Erträge insgesamt).
Die Wirtschaftlichkeit dieser Anlage ist bereits bei einem Eigenenergieverbrauch des Stromes in der Schule von durchschnittlich 60 % im Jahr gegeben. Es ist davon auszugehen, dass im Sommer zur Mittagszeit, also zu dem Zeitpunkt mit den höchsten Erträgen der Strom in der Schule nicht benötigt wird.
Bereits in dem „Bericht zur Umsetzung des Energie- und Klimaschutzprogrammes der Gemeinde Kleinmachnow“ mit Stand 12/2013 wurde im Punkt 3 darauf hingewiesen, dass eine Zusammenschaltung der erzeugten Elektroenergien der öffentlichen Gebäude neben dem Rathausmarkt zu einer 100 %-igen Auslastung der Anlagen im Sinne eines Selbstverbrauches führen kann. Der unmittelbare direkte Verbrauch von Energie aus kleinen Anlagen ist die sinnvollste Verfahrensweise im Zusammenhang mit der Energiewende. In dem integrierten Energie- und Klimaschutzprogramm der Gemeinde Kleinmachnow wurde bereits darauf hingewiesen.
Weil von der neuen Schule zum Rathaus die Verlegung eines Informationskabels vorgesehen und mit kalkuliert ist (Anschluss der Schule an das Internet der Gemeindeverwaltung), kann über diesen Weg auch ein Kabel von der PV-Anlage mitgeführt werden. Die überschüssige Energie der PV-Anlage wird somit vom Rathaus aufgebraucht und es kann damit ein 100 %-iger Eigenverbrauch der Anlage gewährleistet werden.
Für die Verbindung zum Rathaus wurden zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 8.700,00 € geschätzt. In der Wirtschaftlichkeitsberechnung (s. Anlage 2) sind diese zusätzlichen Kosten mit einbezogen.
Für die PV-Anlage sind 110.950,00 € im Haushalt 2015 einzuplanen.
Kostenschätzung
Investive Gesamtkosten: |
110.950,00 |
€ |
|
Ø |
davon Baukosten: |
74.256,00 |
€ |
Ø |
davon Kosten für die Verbindung Schule – Rathaus: |
8.694,00 |
€ |
Ø |
davon Planungskosten: |
18.000,00 |
€ |
Ø |
davon Sonstiges |
10.000,00 |
€ |
Bundes- oder Landesförderungen für PV-Anlagen gibt es keine. Über die EEG-Umlage gibt es bei Eigenverbrauch auch keine zusätzlichen finanziellen Erträge.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
Anlagen
1. Angebot zu den Leistungsphasen 1 bis 9 mit Kostenschätzung und Wirtschaftlichkeitsberechnung vom Ingenieurbüro Kolb Ripke Architekten
2.
Wirtschaftlichkeitsberechnung vom Fachdienst
Regionale Zusammenarbeit/Klimaschutz/Lokale Agenda