Betreff
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-025-2 "Neue Hakeburg"
Vorlage
DS-Nr. 037/14
Art
Beschlussvorlage

1)         Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ (vgl. Anlagen 2 und 3) wird gebilligt.

2)         Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgern Gelegen­heit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unter­scheidende Lösungen, die für die Neugestaltung bzw. Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist außerdem Gele­genheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.


Der Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ [Ursprungsplan] war mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow am 16.04.2010 in Kraft getreten.

In einem Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes war eine Teilfläche, im Bebauungsplan in seiner ursprünglichen Fassung als zur Entsiegelung und Wiederaufforstung vorgesehen, in eine Fläche für Stellplätze der Freien Waldorfschule Kleinmachnow e.V. geändert worden.

 

Am 13.12.2012 beschloss die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 164/12, den Ursprungsplan ein weiteres Mal zu ändern und leitete ein Verfahren mit der Bezeichnung KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ ein (Geltungsbereich vgl. Anl. 1). Sie entsprach damit der Bitte der Eigentümerin der Neuen Hakeburg (Zehlendorfer Damm 185) vom 30.08.2012.

 

Ziel dieses Bebauungsplan-Änderungs- bzw. Neuaufstellungsverfahrens für Burg und Torhaus ist es, auf vormals beabsichtigte umfangreiche bauliche Erweiterungen (insbesondere: „Boardinghouse“ westlich der Burg, Gastgarten südlich, Stellplätze auf der Fläche G 10 östlich) zu verzichten. Anstelle einer Hotelnutzung sollen die bestehenden Baulichkeiten zu Wohnzwecken (um-)genutzt werden. Damit die Wohnnutzung planungsrechtlich zulässig wird, sind neben der Änderung des Bebauungsplanes auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow und eine Anpassung des städtebaulichen Vertrages erforderlich.

 

Mit DS-Nr. 013/13 vom 11.04.2013 wurde ein Verfahren zur Änderung des Flächen­nutzungsplanes eingeleitet (16. Änderung des FNP für Flächen im Bereich Neue Hakeburg).

 

Bis zur öffentlichen Auslegung eines Bebauungsplan-Entwurfes ist auch die Anpassung des bestehenden Städtebaulichen Vertrages zwischen Gemeinde und Grundstückseigentümerin vom 7. Oktober 2009 (UR-Nr. Fl 104/2009) an die neuen Ziele vorzubereiten. Im Vertrag werden Regelungen u. a. zur Erschließung, zu Geh- und Radfahrrechten, zur Bebau­ung sowie zum naturschutzrechtlichen Ausgleich zu ändern sein.

 

Haushaltsmittel stehen für diese Bauleitplanung nicht zur Verfügung. Die Grundstückseigentümerin wurde deshalb zur Übernahme der anfallenden, insbesondere stadtplanerischen Kosten verpflichtet. Sie hat den entsprechenden Betrag inzwischen bei der Gemeinde hinterlegt.

 

Zum vorliegenden Bebauungsplan-Vorentwurf (vgl. Anl. 2) soll der Öffentlichkeit und den berührten Behörden frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Die Äußerungen sollen ausgewertet und Eingang in die Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes finden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.         Kennzeichnung des Geltungsbereiches KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“,

2.         Bebauungsplan-Vorentwurf KLM-BP-025-2, bestehend aus
Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen,

Nur zur Information:

3.         Nutzungskonzept der Eigentümerin (Stand 02/2013), überlagert mit historischem Gartenplan von Herta Hammerbacher (ca. 1939),

4.         Textliche Festsetzungen, Gegenüberstellung rechtswirksamer Bebauungsplan (Stand 31.01.13) – Vorentwurf KLM-BP-025-2 (Stand 17.03.2014).