Betreff
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan KLM-BP-006-c-4 "Verlängerung Fahrenheitstraße"
Vorlage
DS-Nr. 040/14
Art
Beschlussvorlage

1)         Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2013 (BGBl. I S. 1548) ‑ BauGB –
den Bebauungsplan KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“, bestehend aus
Teil A: Planzeichnung (Maßstab im Original: 1 : 1.000) und
Teil B: Textliche Festsetzungen
(vgl. Anlage 2) als Satzung.

2)         Die entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.

3)         Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer einge-sehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.

 


Mit Beschluss vom 13.12.2012 (DS-Nr. 163/12) ist ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ eingeleitet worden.

 

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verlängerung der Fahrenheitstraße bis zum Stahnsdorfer Damm und für die Ansiedlung gewerblicher Nutzungen auf bisher als „Kerngebiet“ festgesetzten Flächen geschaffen werden. Die Realisierung der „Planstraße B“ ist für die verbesserte Erschließung der Fläche des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg (Grundstückseigentümer: Land Brandenburg) erforderlich. Der Bau der Straße soll im Jahr 2014 erfolgen. Durch die Änderungen von Nutzungsart, Baulinien und

-grenzen sowie der Geschossigkeit wird zukünftig eine kleinteilige Erschließung der Fläche möglich sein.

 

Der Bebauungsplan soll den hier bisher rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-006-c „Fashion Park“ ersetzen und insoweit ändern.

 

Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte (insbesondere: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am 08.10.2013, förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 02.12.2013 bis einschließlich 10.01.2014 sowie förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 04.12.2013) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.

 

Die Kosten des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens werden von der P&E mbH als der Geschäftsbesorgerin der Gemeinde Kleinmachnow getragen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

1)         Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“

Bebauungsplan KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“, bestehend aus

2)         Planzeichnung (Maßstab im Original 1 : 1.000 / Stand: 31.03.2014) mit Textlichen Festsetzungen

3)         Begründung