1)
Die Gemeindevertretung beschließt für
das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen
Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2013 (BGBl. I S. 1548) ‑ BauGB –
den
Bebauungsplan KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“, bestehend aus
Teil A: Planzeichnung (Maßstab im Original: 1 : 1.000) und
Teil B: Textliche Festsetzungen
(vgl.
Anlage 2) als Satzung.
2)
Die entsprechend dem Abwägungsergebnis
ergänzte Begründung wird gebilligt.
3)
Der Bürgermeister wird beauftragt,
diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen
Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer einge-sehen und
Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
Mit Beschluss vom 13.12.2012
(DS-Nr. 163/12) ist ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes
KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ eingeleitet worden.
Mit dem Bebauungsplan sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verlängerung der Fahrenheitstraße
bis zum Stahnsdorfer Damm und für die Ansiedlung gewerblicher Nutzungen auf
bisher als „Kerngebiet“ festgesetzten Flächen geschaffen werden. Die Realisierung
der „Planstraße B“ ist für die verbesserte Erschließung der Fläche des
Landesamtes für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg (Grundstückseigentümer:
Land Brandenburg) erforderlich. Der Bau der Straße soll im Jahr 2014 erfolgen.
Durch die Änderungen von Nutzungsart, Baulinien und
-grenzen sowie der Geschossigkeit wird zukünftig
eine kleinteilige Erschließung der Fläche möglich sein.
Der Bebauungsplan soll den hier
bisher rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-006-c „Fashion Park“ ersetzen und
insoweit ändern.
Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte (insbesondere: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am 08.10.2013, förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 02.12.2013 bis einschließlich 10.01.2014 sowie förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 04.12.2013) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.
Die Kosten des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens werden von der P&E mbH als der Geschäftsbesorgerin der Gemeinde Kleinmachnow getragen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“
Bebauungsplan
KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“, bestehend aus
2)
Planzeichnung
(Maßstab im Original 1 : 1.000 / Stand: 31.03.2014) mit Textlichen
Festsetzungen
3)
Begründung