Betreff
Straßenbau Schopfheimer Allee, Änderung der DS-Nr. 004/11 vom 10.02.2011
Vorlage
DS-Nr. 042/14
Art
Beschlussvorlage

1.              Das durch die Gemeindevertretung am 10.02.2011 für den Straßenbau „Schopfheimer Allee“ beschlossenen Bauprogramm wird wie folgt geändert:

 

a.             Die Fahrbahnbreite beträgt außer am Engpass vor dem Zweifamilienhaus und im S-Kurvenbereich durchgängig 6,50 m mit einseitigem Fahrradstreifen und zzgl. Bürgersteig

 

b.             Die Anbindung an den Rathausmarkt wird mit bestehender Fahrbahnbreite des Adolf–Grimme–Ringes Ost mit 6,50 m fortgeführt

 

c.             Der Kreisverkehr am oberen Ende der Schopfheimer Allee auf Höhe der Waldorfkita hat einen Außendurchmesser von 30 m.

 

d.             Der Einmündungsbereich in die Karl–Marx–Str. wird so gestaltet, dass ein Fahren für Bus und Lkw in beide Richtungen möglich ist.

 

e.             Die Straße wird nicht als Fahrradstraße gewidmet.

 

f.               Der S-Kurvenbereich wird mit einer Fahrbahnbreite von maximal 7,25 m realisiert.

 

Die Änderungen zum Bauprogramm alt und neu sind in der Anlage 1 „Straßenbau Schopfheimer Allee – Übersicht zu beschlussrelevanten Parametern“ tabellarisch gegenübergestellt.

 

Die Anlage 2 „Straßenbau Schopfheimer Allee - Lagepläne 1 bis 3“ stellt das veränderte Bauprogramm zeichnerisch dar.

 

2.              Die Änderungen zum Bauprogramm sind in einem 2. Änderungsvertrag zum zwischen der Gemeinde Kleinmachnow und der BBIS am 21.12.2005 (UR-Nr. Fl. 88/2009) geschlossenen und am 07.10.2009 (UR-Nr. Fl.1039/2009) erstmals geänderten städtebaulichen Vertrag aufzunehmen.

 

2.              Die Entwurfsplanung ist entsprechend den Änderungen zu überarbeiten und die dazugehörigen Kosten sind zu berechnen.

 

3.              Die Finanzmittel zum Straßenbau für die Maßnahme M–000050 „Straßenbau auf dem Seeberg/Schopfheimer Allee“ stehen durch Ermächtigungsübertragung von 2013 in das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 901.502,38 € zur Verfügung.

 

Über die restlichen noch zu bestimmenden Finanzmittel, die sich aus der aktualisierten Kostenberechnung ergeben, ist gesondert zu befinden.


Mit Beschluss 004/11 beschloss die Gemeindevertretung am 10.02.2011 das Bauprogramm für den Straßenbau der Schopfheimer Allee. Voraussetzung für die Beschlussfassung und die geplante Ausführung der Straßenbaumaßnahme bildeten der seit 16.04.2010 rechtswirksame Bebauungsplan KLM–BP–025 „Seeberg“ und der zwischen Gemeinde und BBIS am 21.12.2005 geschlossene und am 07.10.2009 erstmals geänderte städtebauliche Vertrag.

 

Nach Beschlussfassung im Jahr 2010 entstand über die konkrete Straßenausbauplanung zwischen der BBIS und der Gemeinde ein Streit, der leider bis heute nicht ausgeräumt werden konnte und inzwischen sogar in zwei Klageverfahren beim Verwaltungsgericht Potsdam fortgeführt wird.

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Kleinmachnow und die Geschäftsführung der BBIS haben über Jahre immer wieder gemeinsam beraten, um eine für beide Parteien tragbare einvernehmliche Lösung zu finden. Im Jahr 2012 hat die Gemeinde Kleinmachnow eine gutachterliche Stellungnahme zur ordnungsgemäßen Erschließung der Schopfheimer Allee in Kleinmachnow durch Herrn Dr.–Ing. Reinhold Baier aus Aachen erarbeiten lassen. Jedoch auch dieses im Juli 2012 fertiggestellte Gutachten führte zu keiner abschließenden einvernehmlichen Verständigung der Parteien.

 

Der Zustand der alten vorhandenen Straße verschlechtert sich von Jahr zu Jahr und beide Parteien müssen aufwendige Reparaturen durchführen lassen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dieser Zustand ist vor allem für die täglichen Nutzer und insbesondere die Schulkinder selbst nicht mehr zumutbar.

 

In den nun zuletzt im Februar und März 2014 geführten Gesprächen einigten sich der Geschäftsführer der BBIS und der Bürgermeister der Gemeinde Kleinmachnow zu den bisher noch strittigen Punkten. Mit dem heutigen Beschluss soll der Einigungsvorschlag als geändertes Straßenbauprogramm beschlossen werden. Die Planung kann nach Beschlussfassung umgehend konkretisiert werden, so dass noch in 2014 die Ausschreibung, Submission und erste bauvorbereitende Maßnahmen durchgeführt werden könnten.

Finanzmittel stehen für 2014 in Höhe von 901.502,38 Euro zur Verfügung, über weitere noch zu bestimmende Mittel ist gesondert zu befinden.

 

Weitere Einzelheiten des Einigungsvorschlages sind im 2. Änderungsvertrag zum städtebaulichen Vertrag geregelt – siehe dazu DS – Nr. 043/14.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.10

Teilhaushalt/Budget:

50.26

Maßnahmen-Nr:

M-000050

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

901.502,38

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen

Anlage 1: Straßenbau Schopfheimer Allee – Übersicht zu beschlussrelevanten Parametern/Tabelle  

Anlage 2: zeichnerische Darstellung geändertes Bauprogramm/Lagepläne Blatt 1 bis 3 in A 3

Anlage 3: DS-Nr. 004/11 vom 10.02.2011 „Straßenbau Schopfheimer Allee“ mit Anlagen