1.
Für
die Grundstücke im Bereich der Trasse der zurzeit stillliegenden „Potsdamer
Stammbahn“ (Berlin-Potsdamer Platz – Griebnitzsee) sollen Bebauungspläne
mit den Bezeichnungen
‑ KLM-BP-048-a „Potsdamer Stammbahn, westlich Dreilinden“
(Geltungsbereich vgl. Anl. 1),
‑ KLM-BP-048-b „Potsdamer Stammbahn, nördlich Dreilinden“
(Geltungsbereich vgl. Anl. 2),
‑ KLM-BP-048-c „Potsdamer Stammbahn, nördlich Europarc“ (Geltungsbereich
vgl. Anl. 3),
‑ KLM-BP-048-d „Potsdamer Stammbahn, nördlich Musikerviertel“
(Geltungsbereich vgl. Anl. 4) und
‑ KLM-BP-048-e „Potsdamer Stammbahn, nördlich Sommerfeldsiedlung“
(Geltungsbereich vgl. Anl. 5),
aufgestellt werden. Die Aufstellungsbeschlüsse
sind ortsüblich bekannt zu machen.
2.
Mit
den Bebauungsplänen wird angestrebt, die Grundstücke im Trassenbereich auf Dauer
für die Wiederinbetriebnahme einer Eisenbahnverbindung zwischen Potsdam Hbf. /
Bf. Griebnitzsee und Bf. Zehlendorf / Bf. Berlin-Potsdamer Platz zu sichern.
Den Zielstellungen des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow entsprechend, soll
die Fläche von Nutzungen und baulichen Anlagen freigehalten werden, die
künftigen Bahnbetriebszwecken grundsätzlich entgegenstehen.
Bei der Potsdamer Stammbahn handelt es sich um die erste
Eisenbahnstrecke in Brandenburg. Sie wurde 1838 als Verbindung zwischen Berlin
und Potsdam eröffnet. Nachdem die Strecke im April 1945 durch Sprengung der
Eisenbahnbrücke über den Teltowkanal und Abbau der Gleise zwischen Griebnitzsee und Düppel (Karl-Marx-Straße/Adam-Kuckhoff-Platz)
als Reparationsleistungen unterbrochen war, fuhren ab 1. Dezember 1945 nur
noch Pendelzüge zwischen Düppel und Bahnhof Zehlendorf. Der verbliebene Abschnitt
stellte weiterhin eine wichtige Verbindung von Kleinmachnow in Richtung Berlin
dar und wurde bis 1948 auch elektrifiziert.
Nach dem Bau der Berliner Mauer 1961 wurde der S-Bahn-Pendelbetrieb
zwischen Zehlendorf und Düppel zwar weitergeführt. Da die Strecke aber auf
West-Berliner Gebiet lag, war sie für die Kleinmachnower Bevölkerung nicht mehr
zugänglich. Pendler in den Ostteil Berlins mussten nun den Umweg über den
südlichen Berliner Eisenbahn-Außenring oder über Buslinien bis zum S‑Bahnhof
Schönefeld nehmen.
Am
18. September 1980 wurden der S-Bahn-Betrieb auf dem Abschnitt
Zehlendorf–Düppel eingestellt und die Bahnsteigausstattungen schrittweise
abgebaut. Seither verfallen die baulichen Anlagen. Nach der Wende 1989/90 entstanden
erste Pläne zur Wiedereröffnung der Stammbahn.
[Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Potsdamer_Stammbahn]
Konkrete Schritte zur Wiederinbetriebnahme wenigstens auf
Teilabschnitten (z.B. S‑Bf. Zehlendorf – Europarc Dreilinden) blieben bisher
aber aus. Inzwischen hat die Deutsche Bahn AG die Flächen der „Friedhofsbahn“
zum Verkauf ausgeschrieben, auch für die Flächen der „Potsdamer Stammbahn“ zeichnet
sich eine ähnliche Entwicklung ab. Im Falle der Veräußerung könnte ein
künftiger privater Eigentümer die Freistellung von den Bahnbetriebszwecken
gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) beantragen. Nach Freistellung
wäre die Fläche im Rahmen der planungsrechtlichen Möglichkeiten auch baulich
nutzbar.
Bauliche Anlagen im Trassenbereich würden jedoch die Möglichkeit eines Wiederauf- und Ausbaus der Bahnverbindung unnötig erschweren oder sogar für sehr lange Zeit aussichtslos machen. Die Wiederinbetriebnahme der Potsdamer Stammbahn ist jedoch im Sinne einer weitsichtigen Planung für die prosperierende Region Teltow-Kleinmachnow-Stahnsdorf innerhalb des Metropolraumes Berlin-Brandenburg von besonderer Bedeutung.
Mit der Aufstellung von Bebauungsplänen soll die Gemeinde deshalb in die Lage versetzt werden, baulichen Fehlentwicklungen im Trassenbereich rechtzeitig entgegentreten zu können. Angestrebt wird, die Flächen durch entsprechende Textliche Festsetzungen dauerhaft von baulichen Anlagen freizuhalten. Es soll möglich bleiben, dass ein künftiger Betreiber der Eisenbahn die Trasse mit vertretbarem Aufwand wieder zweckentsprechend zur Erschließung der Region TKS nutzt.
Die Bebauungspläne KLM-BP-048-a und -048-e sollen als Textbebauungspläne aufgestellt werden. Für den angestrebten Regelungsumfang ist eine aufwändige Vermessung der Plangebiete nicht erforderlich. Für extern zu erbringende stadtplanerische Leistungen sind im Haushalt 2014 nur Mittel für die Einleitung der Planverfahren verfügbar. Die für den erfolgreichen Abschluss der Bauleitplanung nötigen, weiteren Gelder sind deshalb im Haushalt 2015 einzuplanen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1.
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-048-a „Potsdamer Stammbahn, westl. Dreilinden“
2.
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-048-b „…, nördlich Dreilinden“
3.
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-048-c „…, nördlich Europarc
4.
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-048-d „…, nördlich Musikerviertel“
5.
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-048-e „…, nördlich Sommerfeldsiedlung“
6.
Flächennutzungsplan
Kleinmachnow, Neubekanntmachung i. d. F. vom 27.09.2013, Auszug
nur zur Information:
7.
Übersichtskarte Eisenbahntrassen in der Region
Teltow – Kleinmachnow – Stahnsdorf