Betreff
Anzahl der Sitze in den ständigen Ausschüssen
Vorlage
DS-Nr. 077/14
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Ausschüsse bestehen aus neun Gemeindevertretern und bis zu neun sachkundigen Einwohnern.

 

2.    Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus sechs Gemeindevertretern.


Entsprechend § 43 BbgKVerf kann die Gemeindevertretung zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung aus ihrer Mitte ständige oder zeitweise Ausschüsse bilden. Für die Verteilung der Sitze in den Ausschüssen gilt § 41 Abs. 2 und 3 soweit die Gemeindevertretung nicht einstimmig eine andere Verteilung beschließt.

 

 

Die Fraktionen benennen entsprechend ihrem Vorschlagsrecht die Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung. Die Fraktionen können ihre Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter jederzeit austauschen.

 

Weiterhin kann die Gemeindevertretung  Einwohner, die nicht dem § 12 BbgKWahlG unterliegen und nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, zu beratenden Mitgliedern ihrer Ausschüsse berufen (sachkundige Einwohner). Sachkundige Einwohner können nicht  Ausschussvorsitzende oder stellvertretende Ausschussvorsitzende sein und haben keine Stellvertreter.

 

Die Sitzverteilung bei neun Sitzen für die Fraktionen in  den ständigen Ausschüssen ist gem. dem anzuwendenden Verfahren Hare-Niemeyer wie folgt:

 

 

CDU/FDP                     8 Fraktionsmitglieder               3 Sitze

SPD/PRO                      7 Fraktionsmitglieder               2 Sitze

LINKE/PIRATEN              4 Fraktionsmitglieder               1 Sitz

B 90/Grüne                   5 Fraktionsmitglieder               2 Sitze

BIK                                2 Fraktionsmitglieder               1 Sitz

 

 

Die Ausschussvorsitze werden nach dem Höchstzahlverfahren nach d´Hondt in der Reihenfolge der Höchstzahlen auf die Fraktionen verteilt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, sofern die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen. Die berechtigte Fraktion benennt den Vorsitzenden des Ausschusses gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung aus dem Kreise der Ausschussmitglieder. Die Ausschüsse können aus ihrer Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Vorsitzenden wählen.

 

Die Zugriffe nach d´Hondt sind wie folgt:

1.                  CDU/FDP                                                   1                                      

2.                  SPD/PRO                                                   2

3.                  B 90/Grüne                                                3

4.                  Los CDU/FDP – Die LINKE./PIRATEN           4

5.                  CDU/FDP oder Die LINKE./PIRATEN           5

6.                  SPD/PRO                                                   6

7.                  B 90/Grüne                                                7

8.                  Los BIK – Die LINKE./PIRATEN                     8

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein