Betreff
Wahl der Beschäftigtenvertreterinnen und stellvertretenden Beschäftigtenvertreterinnen des Eigenbetriebes KITA-Verbund als Mitglieder im Werksausschuss KITA-Verbund
Vorlage
DS-Nr. 082/14
Art
Beschlussvorlage

Die von der Versammlung der Beschäftigten des Eigenbetriebes KITA-Verbund Kleinmachnow nachstehend der Gemeindevertretung benannten Beschäftigten

 

1.       Tamara Singer

Leiterin KITA Kückennest

52 Stimmen

2.       Bärbel Gringmuth

Leiterin KITA Waldhäuschen

50 Stimmen

3.       Sabine Horn

Leiterin Hort Ein Stein

50 Stimmen

4.       Anke Kasseck

Stellv. Leiterin KITA Am Seeberg

45 Stimmen

5.       Sybille Krabiell

SGL Geschäftsleitung

42 Stimmen

6.       Babette Wilke

Erzieherin KITA Ameisenburg

42 Stimmen

7.       Ricarda Donath

Erzieherin KITA Freundschaft

38 Stimmen

8.       Susanne Piechulla

Erzieherin Hort AM Hochwald

36 Stimmen

9.       Nicole Boldt

Erzieherin KITA Freundschaft

35 Stimmen

10.   Angela Dreßler

Erzieherin Hort Ein Stein

33 Stimmen

11.   Katharina Degner

Erzieherin KITA Ameisenburg

32 Stimmen

12.   Katharina Fischer

Leiterin KITA Am Seeberg

25 Stimmen

13.   Yvonne Schmidt

Erzieherin Hort Am Hochwald

20 Stimmen

14.   Katja-Isabel Gruber

Leiterin Hort Am Hochwald

19 Stimmen

15.   Andrea Lorenz

Erzieherin Hort Am Hochwald

18 Stimmen

16.   Kerstin Keymer

Erzieherin Hort Am Hochwald

15 Stimmen

 

werden als Beschäftigtenvertreter/innen nach § 93 Abs. 2 BbgKVerf wie folgt gewählt:

 

Als Beschäftigtenvertreter/innen:               Als stellvertretende Beschäftigtenvertreter/innen:

1. Tamara Singer                                        Anke Kasseck

2. Bärbel Gringmuth                                  Sybille Krabiell

3. Sabine Horn                                           Babette Wilke


Entsprechend § 7 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb KITA-Verbund der Gemeinde Kleinmachnow gehören dem Werksausschuss KITA-Verbund sechs Mitglieder der Gemeindevertretung, dwei Beschäftigtenvertreter an. Für die Zusammensetzung des Werksausschusses ist § 93 Abs. 2 BbgKVerf maßgebend. Danach werden u. a. die dem Werksausschuss angehörenden Beschäftigten aus einem Vorschlag der Versammlung der Beschäftigten gewählt, der mindestens die doppelte Anzahl der zu wählenden Mitglieder und Stellvertreter enthält. Von den Beschäftigten des Eigenbetriebes KITA-Verbund wurden nur die im Beschlussvorschlag genannten Personen vorgeschlagen. Die Benennung der Beschäftigten erfolgte am 21./22. Mai 2014.    


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein