Betreff
Errichtungsbeschluss zum Bauvorhaben "Lückenschluss Lärmschutzwand Stolper Weg"
Vorlage
DS-Nr. 094/14
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeindevertretung beschließt den Lückenschluss in der Lärmschutzwand am Stolper Weg, nördliche Straßenseite, in Höhe Grünfläche am Birkengrund gemäß Lärmaktionsplan 2013 der Gemeinde Kleinmachnow.

 

Die erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 182.000,- € sind im Haushalt 2015 zur Verfügung zu stellen.


Die Gemeinde Kleinmachnow hat mit der DS-Nr.: 043/13 vom 20. Juni 2013 den Lärmaktionsplan 2013 Stufe 2 beschlossen.

Auf der Grundlage der darin ausführlich beschriebenen Analysen und Untersuchungen (z.B. Schallmessungen, Verkehrsdatenerhebungen oder akustischen Simulationen), wurde für die nördliche Straßenseite des Stolper Weges Nachfolgendes fixiert.

Die hier maßgeblichen Erläuterungen sind im Lärmaktionsplan unter:

9)         Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre geplant haben, einschließlich Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete

9.4)      Vertieft untersuchte Maßnahmen

9.4.2)   Stolper Weg

niedergeschrieben. Es wird daher insofern auf die entsprechenden Passagen verwiesen bzw. es werden die maßgeblichen Teile hier zitiert (S. 202):

Nördlich des Stolper Wegs befindet sich das Wohngebiet zwischen Stahnsdorfer Damm und Stolper Weg (KLM-BP-006-d). Die Straße ist zum benachbarten Wohngebiet zwischen Stahnsdorfer Damm und Stolper Weg teilweise mit Lärmschutzanlagen ausgestattet: Eine ca. 190,00 m lange und 4,00 m hohe Lärmschutzwand westlich des Stahnsdorfer Damms und im Abstand von ca. 70,00 m eine ca. 75,00 m lange und 4, 00 m hohe Lärmschutzwand in Höhe Bärlappsenke.

Weiter heißt es in der Beschreibung der Problemfelder – Stolper Weg (S. 203):

Zwischen den beiden Lärmschutzwänden auf der nördlichen Straßenseite ist in Höhe Grünfläche am Birkengrund eine ca. 70,00 m breite Lücke. Zur Erweiterung der vorhandenen Lärmschutzwand erfolgte eine Bürgeranfrage. Die mögliche Entlastungswirkung der Maßnahme Lückenschluss Lärmschutzwand Stolper Weg wurde im Rahmen des Lärmaktionsplans vertieft untersucht.

Infolge der vertiefenden Untersuchung dieser Situation ergeht im Lärmaktionsplan die Empfehlung zu dieser Lücke:

Lückenschluss Lärmschutzwand Stolper Weg, nördliche Straßenseite, in Höhe Grünfläche

am Birkengrund prüfen (vgl. Verkehrslärm-Immissionsschutz-Gutachten zum

KLM-BP 006-d "Plangebiet zwischen Stahnsdorfer Damm und Stolper Weg". [14]

(Vertieft untersuchte Maßnahme 3)5)

Die Untersuchungen erbrachten, dass der Lückenschluss zu einer deutlichen Reduzierung der Lärmbelastung für die angrenzende Wohnbebauung führen wird.

Die größte Entlastungswirkung erzielt die vertiefend untersuchte Maßnahme 3 im Beurteilungszeitraum tagsüber, aber auch nachts erfahren die unmittelbar hinter der "Lücke" stehenden Wohngebäude eine Lärmentlastung. Bezogen auf die Berechnungen wäre also eine Lärmminderung von rund 2,5 dB(A) durch die Schließung der Lücke in der Lärmschutzwand zu erwarten.

Auf der Grundlage des beschlossenen Lärmaktionsplanes 2013 Stufe 2 und in Vorbereitung des empfohlenen Lückenschlusses in der Lärmschutzwand hat die Verwaltung das Planungsbüro Landschaft planen + bauen mit den Leistungsphasen 1 - 3 beauftragt, somit eine Kostenberechnung und eine Entwurfsplanung zu erarbeiten. Beides wurde diesem Errichtungsbeschluss als Anlagen beigefügt. Demgemäß sind reine Baukosten in Höhe von ≈ 141.500,- € zu erwarten.

Zur Auswahl stehen zwei Varianten der Gründung:

1.         Köcherfundamente (reine BK = 141.276,80 €/Brutto)

2.         Rammrohre (reine BK = 139.789,30 €/Brutto).

Die Verwaltung präferiert Köcherfundamente gegenüber der etwas preiswerteren Variante Rammrohrgründung.

Die Erfahrung mit der LSW am Stahnsdorfer Damm hat gezeigt, dass dieses Verfahren trotz aller Vorsicht nicht erschütterungsfrei realisiert werden kann. Damit sollen Beeinträchtigungen an der umliegenden Wohnbebauung vermieden werden.

Zusammen gefasst sind folgende Kosten zu erwarten:

Kostenposition

Summe

Reine Baukosten - Variante Köcherfundamente

141.500 €

Weiteres Honorar Planer (LPh 4-9)

26.000 €

Sonstigen Nebenkosten; psch. 5% der reinen BK
(Prüfstatiker, Bodengutachter, Akustiker usw.)

7.075 €

Sicherheit für Unvorhergesehenes; psch. 5% der reinen BK

7.075 €

Summe:

181.650 €

Summe gerundet:

182.000 €

Nach der Bestätigung des Haushaltes 2015, soll die Ausführung dieses Bauvorhabens im Sommer 2015 erfolgen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.10

Teilhaushalt/Budget:

50.26

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen

1.       Kostenberechnung des Büros Landschaft planen + bauen vom 18.08.2014 (Kostenberechnung Freianlagen – Variante Köcherfundamente)

2.       Entwurfsplanung Lageplan vom 08.08.2014

3.       Luftbild mit eingezeichneter Position der Lärmschutzwand