Die Gemeindevertretung beschließt den Lückenschluss in der Lärmschutzwand am Stolper Weg, nördliche Straßenseite, in Höhe Grünfläche am Birkengrund gemäß Lärmaktionsplan 2013 der Gemeinde Kleinmachnow.
Die erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 182.000,- € sind im Haushalt 2015 zur Verfügung zu stellen.
Die Gemeinde Kleinmachnow hat mit der DS-Nr.: 043/13 vom 20. Juni 2013 den Lärmaktionsplan 2013 Stufe 2 beschlossen.
Auf der Grundlage der darin ausführlich beschriebenen Analysen und Untersuchungen (z.B. Schallmessungen, Verkehrsdatenerhebungen oder akustischen Simulationen), wurde für die nördliche Straßenseite des Stolper Weges Nachfolgendes fixiert.
Die hier maßgeblichen Erläuterungen sind im Lärmaktionsplan unter:
9) Maßnahmen,
die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre geplant haben,
einschließlich Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete
9.4) Vertieft
untersuchte Maßnahmen
9.4.2)
Stolper Weg
niedergeschrieben. Es wird daher insofern auf die entsprechenden Passagen verwiesen bzw. es werden die maßgeblichen Teile hier zitiert (S. 202):
Nördlich des Stolper
Wegs befindet sich das Wohngebiet zwischen Stahnsdorfer Damm und Stolper Weg
(KLM-BP-006-d). Die Straße ist zum benachbarten Wohngebiet zwischen
Stahnsdorfer Damm und Stolper Weg teilweise mit Lärmschutzanlagen ausgestattet:
Eine ca. 190,00 m lange und 4,00 m hohe Lärmschutzwand westlich des
Stahnsdorfer Damms und im Abstand von ca. 70,00 m eine ca. 75,00 m lange und 4,
00 m hohe Lärmschutzwand in Höhe Bärlappsenke.
Weiter heißt es in der Beschreibung der Problemfelder – Stolper Weg (S. 203):
Zwischen den beiden
Lärmschutzwänden auf der nördlichen Straßenseite ist in Höhe Grünfläche am
Birkengrund eine ca. 70,00 m breite Lücke. Zur Erweiterung der vorhandenen
Lärmschutzwand erfolgte eine Bürgeranfrage. Die mögliche Entlastungswirkung der
Maßnahme Lückenschluss Lärmschutzwand Stolper Weg wurde im Rahmen des
Lärmaktionsplans vertieft untersucht.
Infolge der vertiefenden Untersuchung dieser Situation ergeht im Lärmaktionsplan die Empfehlung zu dieser Lücke:
Lückenschluss
Lärmschutzwand Stolper Weg, nördliche Straßenseite, in Höhe Grünfläche
am Birkengrund prüfen (vgl. Verkehrslärm-Immissionsschutz-Gutachten zum
KLM-BP 006-d "Plangebiet zwischen Stahnsdorfer Damm und Stolper
Weg". [14]
(Vertieft untersuchte
Maßnahme 3)5)
Die Untersuchungen erbrachten, dass der Lückenschluss zu einer deutlichen Reduzierung der Lärmbelastung für die angrenzende Wohnbebauung führen wird.
Die
größte Entlastungswirkung erzielt die vertiefend untersuchte Maßnahme 3 im
Beurteilungszeitraum tagsüber, aber auch nachts erfahren die unmittelbar hinter
der "Lücke" stehenden Wohngebäude eine Lärmentlastung. Bezogen auf
die Berechnungen wäre also eine Lärmminderung von rund 2,5 dB(A) durch die Schließung
der Lücke in der Lärmschutzwand zu erwarten.
Auf der Grundlage des beschlossenen Lärmaktionsplanes 2013 Stufe 2 und in Vorbereitung des empfohlenen Lückenschlusses in der Lärmschutzwand hat die Verwaltung das Planungsbüro Landschaft planen + bauen mit den Leistungsphasen 1 - 3 beauftragt, somit eine Kostenberechnung und eine Entwurfsplanung zu erarbeiten. Beides wurde diesem Errichtungsbeschluss als Anlagen beigefügt. Demgemäß sind reine Baukosten in Höhe von ≈ 141.500,- € zu erwarten.
Zur Auswahl stehen zwei Varianten der Gründung:
1. Köcherfundamente (reine BK = 141.276,80 €/Brutto)
2. Rammrohre (reine BK = 139.789,30 €/Brutto).
Die Verwaltung präferiert Köcherfundamente gegenüber der etwas preiswerteren Variante Rammrohrgründung.
Die Erfahrung mit der LSW am Stahnsdorfer Damm hat gezeigt, dass dieses Verfahren trotz aller Vorsicht nicht erschütterungsfrei realisiert werden kann. Damit sollen Beeinträchtigungen an der umliegenden Wohnbebauung vermieden werden.
Zusammen gefasst sind folgende Kosten zu erwarten:
Kostenposition |
Summe |
Reine
Baukosten - Variante Köcherfundamente |
141.500 € |
Weiteres
Honorar Planer (LPh 4-9) |
26.000 € |
Sonstigen
Nebenkosten; psch. 5% der reinen BK |
7.075 € |
Sicherheit
für Unvorhergesehenes; psch. 5% der reinen BK |
7.075 € |
Summe: |
181.650
€ |
Summe gerundet: |
182.000 € |
Nach der Bestätigung des Haushaltes 2015, soll die Ausführung dieses Bauvorhabens im Sommer 2015 erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen
1. Kostenberechnung des Büros Landschaft planen +
bauen vom 18.08.2014 (Kostenberechnung Freianlagen – Variante Köcherfundamente)
2. Entwurfsplanung Lageplan vom 08.08.2014
3. Luftbild mit eingezeichneter Position der
Lärmschutzwand