1)
Die Satzung zur
teilweisen Aufhebung der
Satzung über die förmliche Festlegung für das „Entwicklungsgebiet Wohnen und Arbeiten im Bereich nördlich und südlich der Bundesautobahn A 115 (ehem. Grenzübergangsstelle Drewitz) und östlich des Stolper Weges und Anpassungsgebiet Stahnsdorfer Damm Süd“ vom 05.09.1991 (vgl. Anlage 3)
wird beschlossen.
2)
Die Begründung wird gebilligt.
3)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, diese Satzung sowie die Angaben darüber, an welchem
Ort und zu welchen Zeiten die Satzung mit der Begründung von jedermann auf
Dauer eingesehen und Auskunft über ihren Inhalt verlangt werden kann,
ortsüblich bekannt zu machen.
Mit DS-Nr. 97/91 vom 25.04.1991 und
abschließend mit DS-Nr. 186/91 vom 5. September 1991 beschloss die Gemeindevertretung
die Satzung der
Gemeinde Kleinmachnow über die förmliche
Festlegung des Entwicklungsgebietes „Entwicklungsgebiet Wohnen und Arbeiten im
Bereich nördlich u.
südlich der Bundesautobahn A 115 (ehem. Grenzübergangsstelle Drewitz) und östlich des Stolper Weges nach § 6 BauGB-MaßnG
(Maßnahmegesetz zum Baugesetzbuch) und Anpassungsgebiet „Stahnsdorfer Damm Süd““. Damit wurde der in
Anlage 1 gekennzeichnete städtebauliche
Entwicklungsbereich förmlich festgelegt.
Ziel der Entwicklungsmaßnahme ist es
seither, zum Ausgleich struktureller Defizite – insbesondere zur Behebung des [damals,
im Jahr 1991] erheblichen Wohn- und Arbeitsstättenmangels – überwiegend
versiegelte bzw. brachliegende Flächen einer neuerlichen Nutzung zuzuführen.
Zur Umsetzung der Entwicklungsziele wurden
eine Reihe von Bebauungsplänen aufgestellt:
Für das Teilgebiet nördlich der BAB
A 115 der Bebauungsplan KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ (in Kraft seit
07.04.1999), mit dem das dortige Gewerbegebiet ermöglicht wurde.
Für die Teilgebiete südlich der BAB
A 115 waren dies insbesondere die B-Pläne KLM-BP-006-c „Fashion Park“ (in
Kraft seit 27.03.1997; heutige Bezeichnung: „TIW-Gebiet (Technik – Innovation –
Wissenschaft)“ und KLM-BP-006-d „Plangebiet zwischen Stahnsdorfer Damm und
Stolper Weg“ (in Kraft seit 29.11.2002). Im Teilgebiet 006-c ist die
Entwicklung überwiegend noch nicht abgeschlossen. Nach dem 2013 erklärten Verzicht
des Julius-Kühn-Instituts – vormals Biologische Bundesanstalt für Land- und
Forstwirtschaft) auf Erwerb großer Flächen sollen durch Bebauungsplan-Änderung
nun, für die noch unbebauten bzw. brachliegenden Grundstücke, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für flexibel gestaltbare gewerbliche Bauflächen geschaffen werden.
Im Teilgebiet 006-d ist die Entwicklung
dagegen abgeschlossen, die verfügbaren Baugrundstücke sind seit 2013/14 mit
Wohngebäuden bebaut. Für künftige Veränderungen im Gebäudebestand und auf den
Grundstücken gelten die Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes.
Diese planungsrechtlichen Vorgaben sollen unverändert beibehalten werden.
Nicht mehr erforderlich für das Teilgebiet
006-d und für angrenzende, ebenfalls schon entwickelte Grundstücke im
Teilgebiet 006-c ist damit das bisher ebenfalls noch geltende Entwicklungsrecht.
Es ist für dieses Teilgebiet gemäß § 169 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m.
§ 162 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vielmehr aufzuheben (vgl. Anl. 2, Umgrenzung Teilgebiet).
Mit der beiliegenden Satzung zur teilweisen Aufhebung (vgl. Anl. 3) erfolgt die Aufhebung des Entwicklungsrechts für das beschriebene Teilgebiet. Für die übrigen Teilgebiete, darunter den Europarc Dreilinden und das TIW-Gebiet, gelten die Bestimmungen des Entwicklungsrechts (§ 165 ff. BauGB) unverändert fort.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Städtebaulicher
Entwicklungsbereich „Wohnen und Arbeiten“, Abgrenzung (Übersichtskarte)
2)
Städtebaul.
Entwicklungsbereich, Umgrenzung Teilgebiet zwischen Stahnsdorfer Damm und
Stolper Weg
3)
Städtebaul.
Entwicklungsbereich, Satzung zur teilweisen Aufhebung
4)
Begründung
nur zur Information:
5)
Städtebaul.
Entwicklungsbereich, Satzung v. 05.09.1991