Betreff
Städtebaulicher Entwicklungsbereich Wohnen und Arbeiten im Bereich nördlich und südlich der Bundesautobahn A 115, hier: Teilaufhebung der Entwicklungssatzung
Vorlage
DS-Nr. 098/14
Art
Beschlussvorlage

1)        Die Satzung zur teilweisen Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung für das „Entwicklungsgebiet Wohnen und Arbeiten im Bereich nördlich und südlich der Bundesautobahn A 115 (ehem. Grenzübergangsstelle Drewitz) und östlich des Stolper Weges und Anpassungsgebiet Stahnsdorfer Damm Süd“ vom 05.09.1991 (vgl. Anlage 3)
wird beschlossen.

2)        Die Begründung wird gebilligt.

3)        Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Satzung sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten die Satzung mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingese­hen und Auskunft über ihren Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.


Mit DS-Nr. 97/91 vom 25.04.1991 und abschließend mit DS-Nr. 186/91 vom 5. September 1991 beschloss die Gemeindevertretung die Satzung der Gemeinde Kleinmachnow über die förmliche Festlegung des Entwicklungsgebietes „Entwicklungsgebiet Wohnen und Arbeiten im Bereich nördlich u. südlich der Bundesautobahn A 115 (ehem. Grenzübergangsstelle Drewitz) und östlich des Stolper Weges nach § 6 BauGB-MaßnG (Maßnahmegesetz zum Baugesetzbuch) und AnpassungsgebietStahnsdorfer Damm Süd““. Damit wurde der in Anlage 1 gekennzeichnete städtebauliche Entwicklungsbereich förmlich festgelegt.

Ziel der Entwicklungsmaßnahme ist es seither, zum Ausgleich struktureller Defizite – insbesondere zur Behebung des [damals, im Jahr 1991] erheblichen Wohn- und Arbeitsstättenmangels – überwiegend versiegelte bzw. brachliegende Flächen einer neuerlichen Nutzung zuzuführen.

Zur Umsetzung der Entwicklungsziele wurden eine Reihe von Bebauungsplänen aufgestellt:

Für das Teilgebiet nördlich der BAB A 115 der Bebauungsplan KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ (in Kraft seit 07.04.1999), mit dem das dortige Gewerbegebiet ermöglicht wurde.

Für die Teilgebiete südlich der BAB A 115 waren dies insbesondere die B-Pläne KLM-BP-006-c „Fashion Park“ (in Kraft seit 27.03.1997; heutige Bezeichnung: „TIW-Gebiet (Technik – Innovation – Wissenschaft)“ und KLM-BP-006-d „Plangebiet zwischen Stahnsdorfer Damm und Stolper Weg“ (in Kraft seit 29.11.2002). Im Teilgebiet 006-c ist die Entwicklung überwiegend noch nicht abgeschlossen. Nach dem 2013 erklärten Verzicht des Julius-Kühn-Instituts – vormals Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft) auf Erwerb großer Flächen sollen durch Bebauungsplan-Änderung nun, für die noch unbebauten bzw. brachliegenden Grundstücke, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für flexibel gestaltbare gewerbliche Bauflächen geschaffen werden.

Im Teilgebiet 006-d ist die Entwicklung dagegen abgeschlossen, die verfügbaren Baugrundstücke sind seit 2013/14 mit Wohngebäuden bebaut. Für künftige Veränderungen im Gebäudebestand und auf den Grundstücken gelten die Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes. Diese planungsrechtlichen Vorgaben sollen unverändert beibehalten werden.

Nicht mehr erforderlich für das Teilgebiet 006-d und für angrenzende, ebenfalls schon entwickelte Grundstücke im Teilgebiet 006-c ist damit das bisher ebenfalls noch geltende Entwicklungsrecht. Es ist für dieses Teilgebiet gemäß § 169 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 162 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vielmehr aufzuheben (vgl. Anl. 2, Umgrenzung Teilgebiet).

Mit der beiliegenden Satzung zur teilweisen Aufhebung (vgl. Anl. 3) erfolgt die Aufhebung des Entwicklungsrechts für das beschriebene Teilgebiet. Für die übrigen Teilgebiete, darunter den Europarc Dreilinden und das TIW-Gebiet, gelten die Bestimmungen des Entwicklungsrechts (§ 165 ff. BauGB) unverändert fort.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Städtebaulicher Entwicklungsbereich „Wohnen und Arbeiten“, Abgrenzung (Übersichtskarte)

2)        Städtebaul. Entwicklungsbereich, Umgrenzung Teilgebiet zwischen Stahnsdorfer Damm und Stolper Weg

3)        Städtebaul. Entwicklungsbereich, Satzung zur teilweisen Aufhebung

4)        Begründung

nur zur Information:

5)        Städtebaul. Entwicklungsbereich, Satzung v. 05.09.1991