Betreff
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zur Gemeindevertretung am 25. Mai 2014
Vorlage
DS-Nr. 119/14
Art
Beschlussvorlage

Einwendungen gegen die Wahl der Gemeindevertretung am 25. Mai 2014 liegen nicht vor.

Die Wahl am 25. Mai 2014 ist gültig.


Entsprechend § 55 BbgKWahlG kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erhoben werden mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist. Dieser Einspruch ist beim zuständigen Wahlleiter binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses einzulegen. Die Bekanntmachung des Wahlergebnisses erfolgte rechtsverbindlich  am 12. Juni 2014 im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow und nachrichtlich am 5. Juni 2014 in den Bekanntmachungstafeln.

Bis zum 26. Juni 2014 lag kein Wahleinspruch beim Wahlleiter vor. Somit kann die Vertretung nach § 57 Abs. 1 Ziff. 1 BbgKWahlG die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl treffen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein