2.
Der
Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-16 (vgl. Anlage 2)
wird gebilligt.
3.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung KLM-FNP-16 die
berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um
den Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der
Änderung des Flächennutzungsplanes und ihre voraussichtlichen Auswirkungen zu
informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu
geben.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung
durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
Der
Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er
stellt für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen die Art der
Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der
beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger
entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen
sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Ansprüche auf Baugenehmigungen für ein
bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) aus dem FNP
entwickelt werden.
Mit
DS-Nr. 013/13 vom 11.04.2013 hat die Gemeindevertretung ein Verfahren zur 16. Änderung
des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Das eingeleitete Verfahren umfasst die
Änderung von Darstellungen im Bereich der Neuen Hakeburg (Änderungsbereich vgl.
Anl. 1) und wird parallel zur
Aufstellung des Bebauungsplanes KLM‑BP‑025-2 „Neue Hakeburg“ durchgeführt.
Der FNP stellt den
Geltungsbereich des ‑ künftigen ‑ Bebauungsplanes
KLM-BP-025-2 bisher noch als „Sondergebiete“ mit den Zweckbestimmungen „Hotel“
(SO H) bzw. Parkplatz (SO P) dar. Ziel des Änderungsverfahrens ist
es, anstelle einer Hotelnutzung die von der Eigentümerin mittlerweile
angestrebte Wohnnutzung zuzulassen. Zugleich soll auf vormals beabsichtigte
umfangreiche bauliche Erweiterungen der Burg auf Dauer verzichtet werden.
Die vorgesehenen Inhalte der 16. Änderung des FNP sind dem
Vorentwurf, Stand 13.10.2014 zu entnehmen (vgl. Anl. 2). Nach
Billigung durch die Gemeindevertretung werden eine frühzeitige Beteiligung von
Öffentlichkeit und Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum
FNP-Vorentwurf erfolgen.
Die Inhalte des bereits vorliegenden
Bebauungsplan-Vorentwurfes können der zur Information beigefügten Anl. 3 entnommen werden.
Die Eigentümerin verpflichtete sich mit Vertrag vom
24.07./08.08.2013, die Kosten für stadtplanerische Leistungen auch zur Änderung
des FNP sowie für ggf. ergänzend notwendige Fachgutachten zu tragen.
Neben den beiden vorgenannten Bauleitplan-Verfahren wird auch
eine Anpassung des städtebaulichen Vertrages UR-Nr. Fl 104/2009 vom
7. Oktober 2009 erforderlich sein.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1.
Kennzeichnung
des Änderungsbereiches KLM-FNP-16
2.
FNP-Vorentwurf,
Stand 13.10.2014
nur zur Information:
3.
Bebauungsplan
KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“, Auszug Vorentwurf (Teil A Planzeichnung)