1. § 21 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Kleinmachnow ist wie folgt zu ändern:
Aufgabengebiet des Bauausschusses:
2. Angelegenheiten des Hochbaus (Tiefbau ist
zu streichen)
2. § 21 Abs. 4 Ziffer 3 der Geschäftsordnung er Gemeindevertretung Kleinmachnow
ist wie folgt zu ändern:
Aufgabengebiet des Ausschuss für Umwelt Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
3. Verkehrsplanerische Angelegenheiten und Angelegenheiten des Tiefbaus
Nach der GO der
Gemeindevertretung Kleinmachnow ist der Bereich Verkehr derzeit zwischen dem
Bau- und UVO-Ausschuss aufgeteilt. Während sich der Bauauschuss mit dem
Straßenbau als Angelegenheit des Tiefbaus befasst ist der UVO u. a. für
„verkehrsplanerische Angelegenheiten“ zuständig.
Dieses führte in der Vergangenheit zu Abgrenzungsproblemen und vielfältiger
Doppelbehandlung mit entsprechender Inanspruchnahme der Dienstzeiten der
Verwaltung.
Tiefbauangelegenheiten befassen sich insbesondere mit dem Ausbau der Straßen.
Dieses steht im unmittelbaren Sachzusammenhang mit den dem UVO zugewiesenen
Zuständigkeiten der Verkehrsplanung, der „Siedlungsökologie“ und der
Zuständigkeit für die Lokale Agenda Verkehr.
Es erscheint sinnvoll, im Sinne einer Kompetenzbündelung und Straffung der
Arbeit der Ausschüsse der Gemeindevertretung, die Fragen zum (Straßen-) Verkehr
in einem Ausschuss zusammenzufassen. Aufgrund der Primärzuständigkeit des UVO
für Verkehrsplanung gemäß GO, sollte diese Bündelung in diesem Ausschuss vorgenommen
werden.