Betreff
Änderung der Geschäftsordnung in § 21 Abs. 3 und 4 Abgrenzung der Zuständigkeit Bauausschuss/Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten für den Bereich Verkehr
Vorlage
DS-Nr. 134/14
Art
Antrag

1. § 21 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Kleinmachnow ist wie  folgt zu ändern:


Aufgabengebiet des Bauausschusses:
2. Angelegenheiten des Hochbaus       (Tiefbau ist zu streichen)

2. § 21 Abs. 4 Ziffer 3 der Geschäftsordnung er Gemeindevertretung Kleinmachnow ist wie folgt zu ändern:


Aufgabengebiet des Ausschuss für Umwelt Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
3. Verkehrsplanerische Angelegenheiten und Angelegenheiten des Tiefbaus


Nach der GO der Gemeindevertretung Kleinmachnow ist der Bereich Verkehr derzeit zwischen dem Bau- und UVO-Ausschuss aufgeteilt. Während sich der Bauauschuss mit dem Straßenbau als Angelegenheit des Tiefbaus befasst ist der UVO u. a. für „verkehrsplanerische Angelegenheiten“ zuständig.
Dieses führte in der Vergangenheit zu Abgrenzungsproblemen und vielfältiger Doppelbehandlung mit entsprechender Inanspruchnahme der Dienstzeiten der Verwaltung.
Tiefbauangelegenheiten befassen sich insbesondere mit dem Ausbau der Straßen. Dieses steht im unmittelbaren Sachzusammenhang mit den dem UVO zugewiesenen Zuständigkeiten der Verkehrsplanung, der „Siedlungsökologie“ und der Zuständigkeit für die Lokale Agenda Verkehr.
Es erscheint sinnvoll, im Sinne einer Kompetenzbündelung und Straffung der Arbeit der Ausschüsse der Gemeindevertretung, die Fragen zum (Straßen-) Verkehr in einem Ausschuss zusammenzufassen. Aufgrund der Primärzuständigkeit des UVO für Verkehrsplanung gemäß GO, sollte diese Bündelung in diesem Ausschuss vorgenommen werden.