1. Die Gemeinde Kleinmachnow gewährt der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele e.G., Karl-Marx-Str. 18, 14532 Kleinmachnow, für die Jahre 2015 und 2016 eine pauschale Förderung in Höhe von jeweils 75.000 € zur Aufrechterhaltung des Kulturbetriebes.
2. Die Unterstützung des Kulturbetriebes in den Neuen Kammerspielen durch weitere Fördermittel der Gemeinde Kleinmachnow, insbesondere aus Mitteln der Vereinsförderung, wird ausgeschlossen.
Am 26.04.2012 wurde das Konzept zum Weiterbetrieb der Kammerspiele
Kleinmachnow in der Gemeindevertretung Kleinmachnow vorgestellt. Mit den
Beschlüssen der Gemeindevertretung in der Sitzung vom 14.06.2012 zur DS-Nr.
077/12 „Anschubfinanzierung zur Aufrechterhaltung des Betriebes der
Kammerspiele“ und zur DS-Nr. 121/12 „Änderungsantrag zur DS-Nr. 077/12“ wurde
der damaligen Carolin Huder/Michael Martens GbR zur Aufrechterhaltung
des Betriebes der Kammerspiele, Karl-Marx-Str. 18, 14532 Kleinmachnow, eine
Zuwendung in Höhe von insgesamt 400.000
€ gewährt.
Nach der Gründung der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG im August 2012 zeigte sich in der Praxis, dass die Ausgaben im Bereich Organisationsstruktur, Programmplanung und Marketing wesentlich höher waren als ursprünglich erwartet.
Das unerwartet große Interesse am Kulturhaus Kammerspiele und der daraus resultierende personelle Aufwand zur Beantwortung der Anfragen und zur Betreuung der Räume und Veranstaltungen verlangte einen höheren Personaleinsatz als geplant, ebenso führte die vorgenommene Einführung des Mindestlohns zu höheren Kosten. Zudem wird durch die Einbeziehung und Förderung von Schwerbehinderten und Arbeitslosen soziale Personalpolitik betrieben. Auch besteht eine große Nachfrage nach Plätzen für Schülerpraktika, was bei der Betreuung ebenfalls einen hohen personellen Aufwand erfordert. Die außerordentliche Angebotsbreite in den Neuen Kammerspielen kann nur mit der bestehenden Personalstruktur und mit angemessenen Löhnen aufrecht erhalten werden.
Der jährliche Zuschussbedarf der Neuen Kammerspiele e.G. liegt bei ca. 100.000 € und wurde durch die KulturGenossenschaft neue Kammerspiele e.G. mit Schreiben vom 30.10.2014 bei der Gemeinde Kleinmachnow beantragt (Anlage 1).
Die Finanzpläne für die Jahre 2015 (Anlage 2) und 2016 (Anlage 3) weisen ein Defizit von ca. 160.000 € jährlich auf, welches nur zu einem Teil über die steigenden Einnahmen im Bereich der Gastronomie abgefangen werden kann. Zur weiteren Sicherung des Kulturbetriebes ist daher für die Jahre 2015 und 2016 die finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Kleinmachnow unabdingbar.
Nach Information der Geschäftsführung der Neuen Kammerspiele und nach Absprache mit Frau Huder schlägt der Bürgermeister daher vor, der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele e.G. für die Jahre 2015 und 2016 einen pauschalen Zuschuss der Gemeinde Kleinmachnow in Höhe von jeweils 75.000 € zu gewähren.
Um die Lücke zu schließen wird, mit einer moderaten Erhöhung der Lohnkosten und einer Erhöhung der Veranstaltungserlöse durch Verbesserung des Veranstaltungsangebots mittels Bindung attraktiver Künstler, eine weitere Senkung des Defizites angestrebt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1. Antrag vom
30.10.2014
2. Finanzplan 2015
3. Finanzplan 2016