Erläuterungen
Der Geltungsbereich
des in Aussicht genommenen Bebauungsplanes KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow
Süd-Ost“ (vgl. Anlage 1) liegt
am südöstlichen Rand der Gemeinde Kleinmachnow, an der Grenze zur Stadt Teltow.
Es handelt sich um Flächen im Bereich Brunnenweg, Kanalweg, Kurzer Weg, Ringweg
und des südlichen Erlenweges.
Bebauung und
Nutzung des Plangebietes sind sehr heterogen: Es überwiegt eine Gartennutzung,
zum Teil verbunden mit Lauben und kleineren Unterkünften, es sind aber auch
einzelne dauerhaft bewohnte Wohnhäuser vorhanden.
Im August 2010
wurde eine Erörterungsveranstaltung für Eigentümer und Nutzer sowie Gemeindevertreter
und Sachkundige Einwohner zur aktuellen Situation im (künftigen) Plangebiet
durchgeführt. Daran anschließend, mit Beschluss vom 18.11.2010, leitete die
Gemeindevertretung das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow
Süd-Ost“ ein. Nach dem Aufstellungsbeschluss ist es städtebauliches Ziel, unter
Berücksichtigung einiger im Bestand vorhandener dauernder Wohnnutzungen die
vorhandene Erholungsnutzung in Gärten mit Lauben und in kleineren, für
Wohnzwecke genutzten baulichen Anlagen planungsrechtlich zu sichern. Der Bebauungsplan
soll also im Wesentlichen den „Status quo“ wahren.
Ein erstes Konzept
zu einem Bebauungsplan-Vorentwurf wurde in der Sitzung des Bauausschusses am
19.09.2011 vorgestellt (Konzept Vorentwurf Stand 19.09.2011, vgl. Informationsnummer
INFO 015/11 zur BA-Sitzung am 19.09.2011 u. Fachinformationsnummer BAU 006/14
zur BA-Sitzung am 13.10.2014).
Nach der seit 2011
ergangenen Rechtsprechung und auf Grund weiterer Entwicklungen war dieses
Vorentwurfs-Konzept nun zu überarbeiten. Die Überarbeitung mit Stand 24.11.2014
ist als Anlage 2 – Textliche
Festsetzungen und Anlage 3 –
Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung) beigefügt.
Nach Diskussion im
Bauausschuss soll bis Anfang 2015 ein entsprechend der dortigen Meinungsbildung
präzisierter Bebauungsplan-Vorentwurf vorgelegt werden, der von der
Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen beraten und gebilligt werden soll.
Daran werden sich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (in Form einer
Erörterungsveranstaltung) sowie die frühzeitige Beteiligung von Behörden/
sonstigen Trägern öffentlicher Belange anschließen.
Schon im Vorfeld der Erarbeitung eines ersten
Vorentwurfs-Konzeptes waren eine umfangreiche Bestandsaufnahme sowie eine
Untersuchung des Baugrundes erfolgt. Letztere bestätigte die Einschätzung der
Gemeinde und langjährige Erfahrungen von Grundstücksnutzern, dass die
Baugrundverhältnisse im überwiegenden Teil des Plangebietes für die Errichtung
baulicher Anlagen außerordentlich ungünstig sind (vgl. Anlage 4, Baugrundstellungnahme vom 09.06.2011).
Unabhängig vom gemeindlichen
Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark als
zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde zahlreiche bauordnungsrechtliche
Verfahren eingeleitet, die sich mit einzelnen, bisher nicht oder nicht
abschließend genehmigten baulichen Anlagen im Plangebiet befassen. Nachdem die
von der Bauaufsicht dabei gesetzten Fristen in Kürze zu Ende gehen, die
Zulässigkeit einzelner, noch nicht genehmigter Vorhaben aber nur auf der
Grundlage eines Bebauungsplanes gegeben wäre, ist spätestens bis Anfang 2015,
im Zusammenhang mit der Beratung des Vorentwurfes, darüber zu entscheiden, ob
das Bebauungsplan-Verfahren fortgesetzt werden soll.
Diese Entscheidung regen auch Eigentümer von
Grundstücken im Plangebiet an, die sich mehrfach an die Mitglieder der
Gemeindevertretung und an den Bürgermeister und seine Verwaltung gewandt haben,
zuletzt mit der umfangreichen Unterlage „Informationsblatt
„Ringweg Siedlung““ vom Oktober 2014 (vgl. Anlage 5). Darin wird ihre Position nochmals verdeutlicht.
1)
Bebauungsplan-Verfahren
KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“,
Abgrenzung des Geltungsbereiches
Konzept
Bebauungsplan-Vorentwurf (Stand: 24.11.2014), bestehend aus
2)
Textliche Festsetzungen und
3)
Zeichnerische Festsetzungen (Teil A –
Planzeichnung).
Weitere Unterlage
zur Information:
4)
Ingenieurbüro
für Geotechnik Dipl.-Ing. F. Maschke, Baugrundstellungnahme H11-490,
Michendorf, 09.06.2011
5)
Interessengemeinschaft
„Ringweg Siedlung“, c/o Jörg Wolgem,
Informationsblatt, Stand Oktober 2014