2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei einer Vorlage des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.
Hinweis zum Datenschutz:
Problembeschreibung / Begründung:
Der Bebauungsplan KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ (B-Plan) trat am 02.03.1995 in Kraft und wurde zuletzt zur Vorbereitung der Ansiedlung einer Tankstelle mit Schnellrestaurant geändert. Diese 1. Änderung trat am 17.04.2003 in Kraft. Das gesamte Plangebiet ist Teil des städtebaulichen Entwicklungsbereiches "Wohnen u. Arbeiten nördlich u. südlich der BAB A 115" (Beschluss v. 05.09.1991/DS-Nr. 186/91).
Im Jahr 2013 bekundete die Deutsche Post DHL Interesse, im Städtebaulichen Entwicklungsbereich auf einem rund 25.000 m² großen Grundstück eine mechanisierte Paket-Zustellbasis zu realisieren. Nach Prüfung der dazu vorgelegten Unterlagen sprach sich die Gemeindevertretung am 13. Februar 2014 mit DS-Nr. 005/14 dafür aus, das Vorhaben auf einer Fläche entlang Hermann-von-Helmholtz-Straße zuzulassen. Mit DS-Nr. 035/14 vom 15. Mai 2014 leitete sie das erforderliche Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-a ein.
Den als Textbebauungsplan (ohne Planzeichnung) erarbeiteten Bebauungsplan-Entwurf billigte die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 128/2014 vom 13.11.2014 und bestimmte ihn zur öffentlichen Auslegung. Er wurde mit der Begründung und zugehörigen Fachgutachten (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Verkehrsuntersuchung und Schalltechnische Untersuchung) im Zeitraum 8. Dezember 2014 bis 16. Januar 2015 im Rathaus Kleinmachnow öffentlich ausgelegt. Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Während
der förmlichen Beteiligungen äußerten sich insgesamt 24 der
angeschriebenen 29 Behörden / sonstigen Träger öffentlicher
Belange. Aus der Öffentlichkeit gingen insgesamt 11 Stellungnahmen
ein.
Die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf
des Bebauungsplanes können in der in den Anlagen
2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit diesem Bebauungsplan-Verfahren für notwendige, extern zu erbringende stadtplanerische und weitere Leistungen (insbesondere: verkehrliche und schalltechnische Untersuchungen) entstehen, trägt gemäß Städtebaulichem Vertrag v. 17.07./ 04.08.2014 die Deutschen Post DHL als Grundstückseigentümerin. Ein entsprechender Betrag ist von der Deutschen Post DHL bereits bei der Gemeinde hinterlegt worden.
Hinweis:
Alle
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher
Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die
vorliegenden Fachgutachten können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung
und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.04 eingesehen
werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1) Abgrenzung Geltungsbereich 2. Änderung KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“
Abwägungsmaterialien:
2) Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 08.12.2014 – 16.01.2015)
3) Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben v. 02.12.2014