Betreff
Aufstellung von Gedenktafeln auf dem Waldfriedhof für die aus Kleinmachnow stammenden Opfer des 2. Weltkrieges
Vorlage
DS-Nr. 011/15
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bürgermeister wird mit der Aufstellung von sechs Gedenktafeln auf dem Kleinmachnower Waldfriedhof für die aus Kleinmachnow stammenden Opfer des 2. Weltkrieges beauftragt.

2. Die hierfür notwendigen Mittel in Höhe von 20.000 € werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.


Auf dem Waldfriedhof Kleinmachnow soll in Ergänzung zu den vorhandenen Soldatengräbern eine Gedenkstätte für all diejenigen eingerichtet werden, die durch den 2. Weltkrieg ums Leben kamen.

Durch den Heimatverein Kleinmachnow wurde im Benehmen mit dem Gemeindekirchenrat der Evangelischen Auferstehungs-Kirchengemeinde Kleinmachnow (GKR-Beschluss vom 11.12.14) ein Vorschlag erarbeitet, der vorsieht, dass die Namen der Opfer des 2. Weltkrieges von Kleinmachnow öffentlich gemacht werden.

Das „Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ (Gräbergesetz) vom 01. Juli 1965 in der Fassung vom 23. Juli 2013 definiert, welche Gräber als Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gelten und damit ebenso, welche Todesfälle als Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gelten.

In jahrelanger Arbeit hat der Ortschronist Günter Käbelmann anhand der Vorgaben des Gräbergesetzes 640 Namen von Menschen recherchiert, die nachweislich an den Folgen des 2. Weltkrieges gestorben sind (vgl. Anlage 1).

Es ist vorgesehen, auf dem Waldfriedhof neben dem Kreuz des Ehrenhains der Soldatengräber sechs dunkle Granittafeln aufzustellen, auf denen die Namen der Verstorbenen mit Lebensdaten (sofern bekannt) aufgeführt sind. Dazu sollen die sechs Tafeln in einer Größe von jeweils 1,25 m x 0,80 m und mindestens 6 cm Stärke im leichten Halbrund aufgestellt werden (vgl. Anlagen 2 und 3).

 

Für Fertigung und Herstellung der sechs Tafeln einschließlich der Herstellung der Inschriften sowie Lieferung und Aufbau entstehen Kosten in Höhe von ca. 20.000 €, welche außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen sind.

Die Aufstellung soll spätestens zum Volkstrauertag 2015 erfolgt sein.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

28.10 und 52.30

Teilhaushalt/Budget:

40.12 und 50.21

Maßnahmen-Nr:

neu

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

2015

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

20.000

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

1. Aufstellung der Opfer inkl. Geburts- und Sterbedaten (sofern bekannt)

2. Lageplan

3. Aufstellskizze