Betreff
Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 "südwestlich Buschgrabensee" für das Grundstück Föhrenwald 51
Vorlage
DS-Nr. 050/15
Art
Beschlussvorlage

1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) – BauGB-

     die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee" (Textbebauungsplan) für das Grundstück Föhrenwald 51 (vgl. Anlage 2) als Satzung.

 

2. Die Begründung i. d. F. vom 08.06.2015 wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.

 


Mit Beschluss vom 02.10.2014 (DS-Nr. 095/14) ist ein Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee" für das Grundstück Föhrenwald 51 eingeleitet worden. Mit der 1. Änderung wird auf dem Grundstück Föhrenwald 51 die über­baubare Grundstücksfläche (Baufenster) vom straßenseitigen in den rückwärtigen Bereich verschoben.

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans KLM-BP-035 sind von dieser Änderung nicht betroffen.

 

Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB (insbesondere: Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 09.03.2015 bis einschließlich 10.04.2015 sowie förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Anschreiben vom 09.03.2015) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan 1. Änderung KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ (Textbebauungsplan) für das Grundstück Föhrenwald 51 als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

1) Abgrenzung Geltungsbereich 1. Änderung KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee"

2) 1. Änderung KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee" für das Grundstück Föhrenwald 51 (Textbebauungsplan)

3) Begründung, Stand 08.06.2015