Der sich aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 der Freibad Kiebitzberge GmbH, in der Fassung vom 22. Mai 2015, ergebende Jahresfehlbetrag in Höhe von 399.647,19 € ist gemäß § 4 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages vom 10. April 2013 auszugleichen.
Die Gemeinde Kleinmachnow hält 49,8 %, die Stadt Teltow 30,2 % und die Gemeinde Stahnsdorf 20 % der Geschäftsanteile.
Der Anteil der Gemeinde Kleinmachnow beträgt vom Gesamtjahresfehlbetrag 199.024,30 €.
Gemäß § 10 Abs. 1 Buchstabe a des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses zu beschließen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2015 die Empfehlung gegeben, den Jahresfehlbetrag gemäß § 4 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages vom 10. April 2013 auszugleichen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
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Finanz-HH |
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