Der Grundstückskaufvertrag zur UR-Nr. 195/2015 vom 12.08.2015 und der dazugehörige Vertrag zur Bildung eines Miteigentumsanteils UR-Nr. 194/2015 vom 12.08.2015, geschlossen vor dem Notar Kay Jacobsen, Helmholtzstraße 2-9, 10587 Berlin, zum noch zu vermessenden Grundstück Fahrenheitstraße, mit einer Größe von insgesamt ca. 1.743 m,² gelegen in der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 1, Flurstücke 2774 (Teilfläche), 3083 (Teilfläche), 4396 (Teilfläche) zwischen der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E) und den Herren Peter und Victor Korr werden genehmigt.
Die P&E als Geschäftsbesorger für die Gemeinde Kleinmachnow ist gemäß Geschäftsbesorgervertrag vom 22. April 1993 über
die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Wohnen und Arbeiten
nördlich und südlich der BAB A 115“ verpflichtet, die Grundstücke des
Treuhandvermögens nach Maßgabe des § 169 BauGB und unter Beachtung der
Weisungen der Gemeinde zu veräußern. Diese Bedingungen sind im Vertrag erfüllt.
Entsprechend den §§ 144 und 169 BauGB sind Grundstückskaufverträge in
Sanierungs- und Entwicklungsgebieten durch die Gemeinde Kleinmachnow zu genehmigen.
Die P&E ist Eigentümerin der Flurstücke 2774, 3083 und 4396, Flur 1,
Gemarkung Kleinmachnow.
Die Käufer sind die alleinigen Gesellschafter der „Korr Dental Gerätetechnik
GbR“ und beabsichtigen auf dem noch unbebauten Grundstück den Bau einer Halle
mit Lager-, Büro- und Ausstellungsflächen. Durch den Vertrag zur Bildung eines
Miteigentumsanteils wird die Erschließung des Kaufgegenstands durch eine noch
zu realisierende Stichstraße gewährleistet. Die Nutzung des Grundstücks erfolgt
entsprechend den textlichen Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes.
Die Einnahmen aus dem Verkauf des P&E-Grundstücks fließen in das
treuhänderisch verwaltete Vermögen bei der P&E. Es sind keine direkten
Einwirkungen auf den Gemeindehaushalt zu erwarten.
Der Grundstückskaufvertrag und der Vertrag zur Bildung eines Miteigentumsanteils liegen vom 7. September bis 1. Oktober 2015 zur Einsichtnahme aus.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
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Finanz-HH |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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