Betreff
Bauprogramm Fahrbahnerweiterung Fontanestraße (Radfahren in Gegenrichtung)
Vorlage
119/10
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Fahrbahn Fontanestraße wird von Max-Reimann-Straße bis Zehlendorfer Damm um ca. 1,30 m auf 4,00 m Breite in Asphaltbauweise verbreitert. Die Einmündung zum Zehlendorfer Damm wird entsprechend Anlage 1 umgestaltet.


Mit der DS-Nr. 002/07 vom 18.01.2007 hat die Gemeindevertretung für die Festlegung der öffentlichen Erschließung des Plangebietes Bebauungsplanverfahren KLM-BP-020 „Kiebitzberge“ die Variante O2 festgelegt. Diese Variante O2 beinhaltet unter anderem die Anlage eines Zweirichtungsfahrradstreifens entlang der Fontanestraße. Aus diesem Grund wurde im Bebauungsplan neben der derzeitigen Verkehrsfläche Fontanestraße ein ca. 2,00 m breiter Streifen in Richtung Kiebitzberg als Verkehrsfläche dargestellt.

 

Nach Gesprächen mit der Unteren Verkehrsbehörde, bei dem auch die Obere Verkehrsbehörde des Landes Brandenburg zugegen war, musste festgestellt werden, dass die Anlage eines separaten Streifens entgegen der Einbahnstraße zur Benutzung für Fahrradfahrer in einem Zone-30-Gebiet nicht zulässig ist. Dies ergibt sich daraus, dass in Zone-30-Gebieten die Ausweisung von separaten Radwegen prinzipiell nicht zulässig ist. Zulässig dagegen ist, dass die Fahrbahn so verbreitert wird, dass eine Beschilderung „Radfahrer frei“ in entgegengesetzter Richtung der Einbahnstraße angeordnet werden kann. Dazu ist es notwendig, dass die befestigte Fahrbahnbreite von derzeit 2,70 m bis 2,80 m auf mindestens 3,50 m verbreitert wird. Um beim Begegnungsfall Pkw – Radfahrer, entgegengesetzt der Einbahnstraße fahrend, den Sicherheitsabstand etwas zu vergrößern, hat sich die Verwaltung entschlossen, die Fahrbahn auf eine Breite von 4,00 m zu befestigen. Damit sollte dem Sicherheitsbedürfnis der Fahrradfahrer ausreichend entsprochen sein. Ein weiterer Vorteil für diese Befestigungsbreite ist, dass die Möglichkeit für einen Pkw an einem haltenden Pkw vorbeizufahren besteht, ohne die befestigte Fahrbahn zu verlassen. Voraussetzung ist dann, dass dies in Schrittgeschwindigkeit geschieht. Hintergrund dafür ist, wenn der Fahrradverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden soll, dass ein Parken in diesem Straßenabschnitt nicht mehr möglich ist. Für die Anwohner, die teilweise keine Zufahrtsmöglichkeiten aufgrund der Topographie auf ihre Grundstücke haben, muss gewährleistet sein, dass diese zum Be- und Entladen halten können. Beim Halten eines Pkw am rechten Fahrbahnrand zum Be- und Entladen ist unter Beachtung des entgegenkommenden Fahrradverkehrs ein passieren dieser Engstelle auf der Fahrbahn für Pkw möglich. Für Lkw, die diese Straße fast gar nicht frequentieren, wäre bei diesem Fall nur ein Ausweichen unter Mitbenutzung eines ca. 75 cm breiten Streifens im Bankettbereich möglich. Aus diesem Grund soll ein Koppelzaun oder eine sonstige mögliche Begrenzung zum Schutz der Kiebitzberge in einer Entfernung von 75 cm von der befestigten Fläche aufgestellt werden.

 

Die Baukosten für diese Maßnahme betragen ca. 60.000,00 €. Eine Umlage an die Anwohner ist nicht möglich. Eine Prüfung durch ein Rechtsanwaltbüro hat ergeben, dass bei Anlage eines separaten Radweges dies umlagepflichtig wäre, da ein Sonderweg Radweg prinzipiell eine Verbesserung für die Erschließung der Grundstücke darstellt. Da es sich nicht um einen Sonderweg Radweg handelt, sondern um eine Fahrbahnverbreiterung, ergeben sich für die anliegenden Grundstückseigentümer keine Vorteile für die Erschließung ihres Grundstückes. Zwar können die Grundstückseigentümer dann entgegengesetzt der Einbahnstraße zu ihrem Grundstück gelangen, dennoch wird eine Umlage nicht möglich sein, da das Bauprogramm eine Fahrbahnverbreiterung festlegt.

 

Nach Beschluss des Bauprogrammes durch die Gemeindevertretung sollte diese Maßnahme möglichst vor Eröffnung der Freibadsaison 2011 umgesetzt werden. Die Anlieger und Grundstückseigentümer der Fontanestraße werden nach Meinungsbildung im Oktober in den Fachausschüssen über die Planung informiert und haben Gelegenheit zur Äußerung. Die Beschlussfassung für das Bauprogramm ist für die Gemeindevertretersitzung am 16.12.2010 geplant.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2010

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

63000.94240

 Finanz-HH 2010

EURO: 100.000,00

Produktgruppe:

54.10

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen

Anlage 1 – Lageplan

Anlage 2 – Querschnitt