Der
Verkauf des unbebauten Grundstücks in
Kleinmachnow, Flur 7 Flurstück 92/1 Unterberg 9 (hinten) wird mit der Maßgabe
genehmigt, dass der Verkauf nur zusammen mit dem Privat-Grundstück Flur 7
Flurstück 92/2 Unterberg 9 (vorn) zum Zwecke der Vereinigung im Grundbuch
erfolgt.
Die
Veräußerung erfolgt zum Verkehrswert.
Der
Bürgermeister wird mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages beauftragt.
Zur
Finanzierung des Kaufpreises wird bis zur Höhe des Kaufpreises
Belastungsvollmacht erteilt.
Die
Kosten der Beurkundung einschließlich der Steuern tragen die Erwerber.
Die
Eigentümergemeinschaft des Grundstücks Flur 7 Flurstück 92/2, Unterberg 9
(vorn) mit einer Größe von 470 m², eingetragen im Grundbuch von Kleinmachnow
Blatt 9324, beabsichtigt den Verkauf ihres mit einem sanierungsbedürftigen
Einfamilienhaus bebauten Grundstücks und hat den gemeinsamen Verkauf beantragt.
(Anlage 1)
Die
Gemeinde ist nach abgeschlossenem vermögensrechtlichem Verfahren mit
Grundbucheintragung am 14.09.1998 Eigentümerin des Grundstücks Grundbuch von
Kleinmachnow, Blatt 6127, Flur 7
Flurstück 92/1, Unterberg 9 (hinten)
mit einer Größe von 550 m². Die
Meldeauskunft gemäß § 3 Abs. 5 VermG (Negativzeugnis) vom 20.01.2009 liegt vor.
Das Grundstück ist unbebaut (Gebäudenebenfläche) und verpachtet an die
Eigentümer des vorgelagerten Grundstücks Unterberg 9.
Die
Flurstücke 92/1 und 92/2 bildeten bis zu ihrer Teilung im Jahre 1974 ein
Grundbuchgrundstück.
Die
Teilung erfolgte zum Zwecke der Zuweisung eines Grundstücks für den
Eigenheimbau, welches auf dem vorderen Grundstücksteil Flurstück 92/2 errichtet
wurde. (Anlage 2)
Städteplanerisch
(KLM-BP-040-1) bildet das hinten liegende Flurstück kein eigenes Baugrundstück.
Eine
Bebauung des Grundstückes ist nach geltendem B-Plan nicht möglich.
Das
Baufenster befindet sich auf beiden Flurstücken. (Anlage 3)
Mit
der Vereinigung der Flurstücke und Herstellung des ursprünglichen und
städteplanerisch gewollten Zustandes ergeben sich für den Erwerber die
erforderlichen Voraussetzungen für die dann mögliche Erweiterung der Wohnfläche
bzw. für Investitionen auf dem Gesamtgrundstück. Baurechtliche Beschränkungen
durch den bisherigen Grundstückszuschnitt entfallen.
Mit
der Vereinigung der Grundstücke wird auch das bisherige Wegerecht im Grundbuch
von Kleinmachnow, Blatt 9324 Abt. II Nr.1 gegenstandslos.
Das
Grundstück Flur 9 Flurstück 92/1 (hinten) wird für kommunale Zwecke nicht
benötigt, ist entbehrlich und kann damit zum Verkehrswert (und darüber hinaus
nach Angebot) genehmigungsfrei entspr. § 2 Abs. 1 Nr. 2 GenehmFV veräußert
werden.
Die
gemeinsame Vermarktung des vorderen und des hinteren Grundstücks wird für sinnvoll
erachtet.
Der
Bodenrichtwert liegt hier bei 300 €/m² zum 31.12.2014.
Die
Lage entnehmen Sie bitte der Anlage 2.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
Anlagen:
Anlage
1: Antrag - vertrauliche Anlage
Anlage
2: Flurkartenauszug
Anlage
3: Auszug B-Plan