Der
Bürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die
folgenden Anliegen an den Neubau der Rammrathbrücke in Abstimmung mit der
Nachbarkommune Teltow gegenüber dem Wasserschifffahrtsamt durchzusetzen.
1. Die
Gemeindevertretung Kleinmachnow erwartet, dass der Neubau der Brücke den üblichen
Anforderungen an eine verkehrssichere Gestaltung gerecht wird und dabei auch
den Belangen der Fußgängerinnen und Fußgänger sowie den Radfahrerinnen und
Radfahrern Rechnung trägt. Die Gemeindevertretung spricht sich daher dringend
für eine Verbreiterung der Brücke entsprechend der Straßenbreite der
Warthestraße aus, um das gefährliche und aus KFZ-Sicht überraschende
Verschwenken des Radverkehrs auf die Fahrbahn zu vermeiden.
2.
Außerdem wird erwartet, dass angesichts der hohen Verkehrsbedeutung der
Verbindung, den wenigen, heute schon stark belasteten Alternativverbindungen
und der langen Bauzeit, eine Behelfsbrücke errichtet wird, die zumindest einen
Teil des Verkehrs, insbesondere auch von Fußgängern, Radfahrern, dem ÖPNV
aufnehmen kann.
Dringend
sicherzustellen ist die Erreichbarkeit Kleinmachnows durch Rettungsfahrzeuge!
Für den
Fall, dass keine (oder keine für den gesamten Verkehr ausreichende)
Behelfsbrücke errichtet wird, wird der
Bürgermeister aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen
Umleitungen des Verkehrs, soweit sie Kleinmachnower Gebiete betreffen,
ausschließlich außerhalb der Erschließungsstraßen der Wohngebiete erfolgen.
Durch straßenbaubehördliche Anordnungen ist sicherzustellen, dass keine
Schleichverkehre in den Wohngebieten entstehen. Insbesondere die Schulstandorte
sind von Ausweichverkehren zu bewahren, um sichere Schulwege zu gewährleisten.
Durch den
notwendigen Neubau der von Betonkrebs zerstörten Rammrathbrücke über den
Teltowkanal wird die einzige Verkehrsverbindung zwischen den Nachbargemeinden
Kleinmachnow und Teltow, die auch eine erhebliche überregionale Bedeutung für
den Verkehr zwischen dem südlichen Berliner Umland und der Hauptstadt hat, für
mindestens 18 Monate unterbrochen.
Nach den
Ausführungen des Bürgermeisters ist bislang keine Bereitschaft seitens des
Bauträgers, dem Wasserschiffahrtsamt (WSA) zu erkennen, die aufgrund des
Betonkrebses dringend zu erneuernde Rammrathbrücke unter gleichzeitiger
Errichtung einer Behelfsbrücke zu ersetzen. Angesichts der wesentlichen
Bedeutung der Brücke zum einen für die Erschließung des Kleinmachnower Gebiets,
zum anderen aber auch für Rettungseinsätze, ist eine Behelfsbrücke erforderlich.
Darüber hinaus ist es unverständlich, dass sich das WSA einer Verbreiterung der
Brücke entgegenstellt. Die Verbreiterung ist zur verkehrssicheren Führung des
Rad- und Fußverkehrs zwingend erforderlich. Die Gemeindevertretung Kleinmachnow
unterstützt den Bürgermeister in seinem Bemühen, eine Änderung der Position des
WSA herbeizuführen, ggfls. auch durch eine juristische Prüfung.
Sollte während der voraussichtlich 18-monatigen Bauzeit tatsächlich keine ausreichende Behelfsbrücke errichtet werden, so ist bei der Planung der notwendigen Umleitungen darauf zu achten, dass der umgeleitete Verkehr nicht durch die Erschließungs- und Sammelstraßen der Kleinmachnower Wohngebiete fließt. Angesichts der erheblichen Verkehrsströme müssen gegebenenfalls auch straßenbehördliche oder straßenverkehrsrechtliche Anordnungen oder bauliche Maßnahmen getroffen werden, um Schleichverkehre durch Kleinmachnower Wohngebiete zu verhindern. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Schulwegsicherheit, die durch Umleitungsverkehre vor dem Schultor besonders gefährdet ist. Eine Umleitung kann allenfalls über die Landesstraße 76 und 77 erfolgen, parallel ist eine Umleitung über das Zeppelinufer und den Teltower Damm (Knesebeckbrücke) vorzusehen. Soweit ergänzende Maßnahmen wie z.B. die Einrichtung von Halteverboten auf der L77 erforderlich sind, um den zu erwartenden Verkehr zu bewältigen, ist hierauf rechtzeitig zu achten. Der Bürgermeister wird aufgefordert, im Rahmen der weiteren Planungen dafür Sorge zu tragen, dass die Schulwegsicherheit und die Wohngebiete nicht von Schleichverkehren beeinträchtigt werden, und dieses auch während der Bauzeit zu überwachen und erforderlichenfalls ergänzende Maßnahmen zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen: |
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Haushalt: |
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