Betreff
Neubau der Rammrathbrücke
Vorlage
DS-Nr. 114/15
Art
Antrag

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die folgenden Anliegen an den Neubau der Rammrathbrücke in Abstimmung mit der Nachbarkommune Teltow gegenüber dem Wasserschifffahrtsamt durchzusetzen.

 

1. Die Gemeindevertretung Kleinmachnow erwartet, dass der Neubau der Brücke den üblichen Anforderungen an eine verkehrssichere Gestaltung gerecht wird und dabei auch den Belangen der Fußgängerinnen und Fußgänger sowie den Radfahrerinnen und Radfahrern Rechnung trägt. Die Gemeindevertretung spricht sich daher dringend für eine Verbreiterung der Brücke entsprechend der Straßenbreite der Warthestraße aus, um das gefährliche und aus KFZ-Sicht überraschende Verschwenken des Radverkehrs auf die Fahrbahn zu vermeiden.

 

2. Außerdem wird erwartet, dass angesichts der hohen Verkehrsbedeutung der Verbindung, den wenigen, heute schon stark belasteten Alternativverbindungen und der langen Bauzeit, eine Behelfsbrücke errichtet wird, die zumindest einen Teil des Verkehrs, insbesondere auch von Fußgängern, Radfahrern, dem ÖPNV aufnehmen kann.

Dringend sicherzustellen ist die Erreichbarkeit Kleinmachnows durch Rettungsfahrzeuge!

Für den Fall, dass keine (oder keine für den gesamten Verkehr ausreichende) Behelfsbrücke errichtet wird,  wird der Bürgermeister aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Umleitungen des Verkehrs, soweit sie Kleinmachnower Gebiete betreffen, ausschließlich außerhalb der Erschließungsstraßen der Wohngebiete erfolgen. Durch straßenbaubehördliche Anordnungen ist sicherzustellen, dass keine Schleichverkehre in den Wohngebieten entstehen. Insbesondere die Schulstandorte sind von Ausweichverkehren zu bewahren, um sichere Schulwege zu gewährleisten.  


Durch den notwendigen Neubau der von Betonkrebs zerstörten Rammrathbrücke über den Teltowkanal wird die einzige Verkehrsverbindung zwischen den Nachbargemeinden Kleinmachnow und Teltow, die auch eine erhebliche überregionale Bedeutung für den Verkehr zwischen dem südlichen Berliner Umland und der Hauptstadt hat, für mindestens 18 Monate unterbrochen.

 

Nach den Ausführungen des Bürgermeisters ist bislang keine Bereitschaft seitens des Bauträgers, dem Wasserschiffahrtsamt (WSA) zu erkennen, die aufgrund des Betonkrebses dringend zu erneuernde Rammrathbrücke unter gleichzeitiger Errichtung einer Behelfsbrücke zu ersetzen. Angesichts der wesentlichen Bedeutung der Brücke zum einen für die Erschließung des Kleinmachnower Gebiets, zum anderen aber auch für Rettungseinsätze, ist eine Behelfsbrücke erforderlich. Darüber hinaus ist es unverständlich, dass sich das WSA einer Verbreiterung der Brücke entgegenstellt. Die Verbreiterung ist zur verkehrssicheren Führung des Rad- und Fußverkehrs zwingend erforderlich. Die Gemeindevertretung Kleinmachnow unterstützt den Bürgermeister in seinem Bemühen, eine Änderung der Position des WSA herbeizuführen, ggfls. auch durch eine juristische Prüfung.

 

Sollte während der voraussichtlich 18-monatigen Bauzeit tatsächlich keine ausreichende Behelfsbrücke errichtet werden, so ist bei der Planung der notwendigen Umleitungen darauf zu achten, dass der umgeleitete Verkehr nicht durch die Erschließungs- und Sammelstraßen der Kleinmachnower Wohngebiete fließt. Angesichts der erheblichen Verkehrsströme müssen gegebenenfalls auch straßenbehördliche oder straßenverkehrsrechtliche Anordnungen oder bauliche Maßnahmen getroffen werden, um Schleichverkehre durch Kleinmachnower Wohngebiete zu verhindern. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Schulwegsicherheit, die durch Umleitungsverkehre vor dem Schultor besonders gefährdet ist. Eine Umleitung kann allenfalls über die Landesstraße 76 und 77 erfolgen, parallel ist eine Umleitung über das Zeppelinufer und den Teltower Damm (Knesebeckbrücke) vorzusehen. Soweit ergänzende Maßnahmen wie z.B. die Einrichtung von Halteverboten auf der L77 erforderlich sind, um den zu erwartenden Verkehr zu bewältigen, ist hierauf rechtzeitig zu achten. Der Bürgermeister wird aufgefordert, im Rahmen der weiteren Planungen dafür Sorge zu tragen, dass die Schulwegsicherheit und die Wohngebiete nicht von Schleichverkehren beeinträchtigt werden, und dieses auch während der Bauzeit zu überwachen und erforderlichenfalls ergänzende Maßnahmen zu veranlassen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein