Das Weinberg-Gymnasium Kleinmachnow
erfreut sich großer Nachfrage. Die CDU Kleinmachnow hat sich wiederholt für
eine Erweiterung der Kapazitäten zur Deckung des Bedarfs an gymnasialer Bildung
ausgesprochen. Es ist erfreulich, dass die momentane Unterbringung einiger
Klassen in Containern bzw. an anderen Standorten mit dem bevorstehenden Anbau
beendet werden kann, so dass ein geordnetes Schulleben an einem einheitlichen
und adäquat ausgestatteten Standort ermöglicht wird.
Im Zuge der
baulichen Veränderungen stellt sich die Frage, ob und wo die notwendigen
Stellplätze errichtet werden. Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Kleinmachnow
sieht vor, dass bei der Änderung baulicher Anlagen die notwendigen Stellplätze
entsprechend der Anlage 2 der Stellplatzsatzung hergestellt werden müssen.
Gerade bei öffentlichen Gebäuden erscheint es auch wegen der Vorbildfunktion
der öffentlichen Hand zwingend, dass die Vorgaben der Satzung auch eingehalten
werden, wie sie von privaten Bauherren eingefordert werden. Durch die Vorgaben
der Stellplatzsatzung soll gewährleistet werden, dass die Bauherren auch die
Kosten der notwendigen Stellplätze tragen und diese nicht durch die
Allgemeinheit (insbesondere durch die Gemeinde und andere Straßenanlieger)
erbracht werden müssen.
Es sind daher nach Anlage 2 Nr. 8.2
(sonstige allgemeinbildende Schulen) jeweils 2 Stellplätze pro Klasse zu
errichten. Nach einer ersten überschlägigen Rechnung (in der Regel 5 Klassen je
Schuljahr plus der Leistungs- und Begabungsklasse in den Jahrgängen 5 und 6,
also rd. 32 Klassen) müssten 64 Stellplätze hergestellt werden. Dies erscheint
angesichts von 51 Lehrkräften und 766 Schülerinnen und Schülern (Zahlen des
Schuljahres 2014/15) auch angemessen, um den Bedarf an Stellplätzen für das
Gymnasium zu decken.
Wir fragen den Bürgermeister,
ob und wie sichergestellt ist, dass
die notwendigen Stellplätze auf dem Gelände des Weinberg-Gymnasiums errichtet
werden, so dass bei privaten und öffentlichen Gebäuden nicht mit zweierlei Maß
gemessen wird.