Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-021 "Dreilinden" für die Grundstücke Rehwinkel 13 und 15 (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 119/15
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Bebauungsplan KLM-BP-021 „Dreilinden“ in der Fassung der Bekanntmachung der 1. Änderung vom 22.11.2013 soll geändert werden. Die 2. Änderung soll sich beschränken auf die Erhöhung der zulässigen Grundfläche / Hauptanlage (GR/HA) von 160 m² auf 210 m² und die Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) auf den Grundstücken Rehwinkel 13 und 15 in der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 1, Flurstücke 58 und 61.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.


Die Grundstücke „Rehwinkel 13“ (Flur 1, Flst. 61) und „Rehwinkel 15“ (Flur 1, Flurstück 58; vgl. Anlage 1) liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-021 „Dreilinden“. Der Bebau­ungsplan ist am 17.03.2003 in Kraft getreten und gegenwärtig in der Fassung der 1. Änderung vom 22.11.2013 rechtswirksam.

Beide Grundstücke sind in privatem Eigentum und sollen verkauft werden. Die Kaufinteressenten möchten die jeweils 1.292 m² großen Flächen zu einem dann ca. 2.584 m² großen Grundstück vereinen und es ‑ abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes – mit einem insgesamt ca. 210 m² großen Wohngebäude bebauen.

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind im gesamten Plangebiet, unabhängig von der Grundstücksgröße, gegenwärtig Wohngebäude mit max. 160 m² zulässig (vgl. Anlage 2, Auszug aus dem Bebauungsplan).

Damit das angedachte Vorhaben planungsrechtlich zulässig wird, wäre das Nutzungsmaß Grundfläche/Hauptanlage (GR/HA) von bisher 160 m² auf künftig 210 m² zu erhöhen. Zugleich wäre die überbaubare Grundstücksfläche („Baufenster“) so zu verändern, dass eine die derzeitige Flurstückgrenze überschreitende Bebauung möglich wird.

Die Kaufinteressenten haben mit Schreiben vom 16.09.2015 beantragt, den Bebauungsplan in der vorgenannten Weise zu ändern (vgl. Anlage 3, Antrag). Sie führen aus, dass mit der gewünschten Bebauungsplan-Änderung für das Grundstück Rehwinkel 13/15 im Ergebnis eine geringere Versiegelung erfolgen würde als es bei Einhaltung der bestehenden Festsetzungen der Fall wäre (2 x 160 m² = 320 m² [GR/HA zulässig] < 210 m² [GR/HA gewünscht]).

Nach Prüfung durch den Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung ist festzustellen, dass eine Erhöhung des Nutzungsmaßes Grundfläche/Hauptanlage nur für die Grundstücke Rehwinkel 13/15 problematisch ist:

Auf allen jedenfalls seit dem Jahr 2003, dem Jahr des Inkrafttretens dieses Bebauungsplanes, bebauten Grundstücken wurde eine GR von 160 m² eingehalten. Es gab und gibt weitere Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches, bei denen ebenfalls Interesse an einem größeren Wohngebäude bestehen wird. Nachvollziehbare städtebauliche Gründe, warum das höhere Nutzungsmaß auf die Grundstücke Rehwinkel 13/15 beschränkt bleiben sollte und im Übrigen 160 m² beibehalten werden, sind schon deshalb nicht ersichtlich. Es dürfte vielmehr abwägungsfehlerhaft sein, eine entsprechende Festsetzung nur für die hier in Rede stehende Fläche nachträglich in den Bebauungsplan aufzunehmen.

Seitens der Verwaltung wird ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren in dem von den Eigentümern beantragten Umfang daher nicht befürwortet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.         Abgrenzung des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-021 „Dreilinden“

2.         Bebauungsplan KLM-BP-021, Auszug Planzeichnung (Maßstab 1 : 1.000)

3.         Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes mit Anschreiben vom 16.09.2015 und Skizzen