Betreff
Zuschuss an die Kulturgenossenschaft Neue Kammerspiele e.G. - Aufhebung des Sperrvermerkes zur DS-Nr. 143/14/1
Vorlage
DS-Nr. 133/15
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Sperrvermerk für das Haushaltsjahr 2016 aus der DS-Nr. 143/14/1 wird aufgehoben, der Zuschuss in Höhe von 75.000 Euro zur Aufrechterhaltung des Kulturbetriebes durch die Kulturgenossenschaft Neue Kammerspiele e. G. wird in drei Raten in Höhe von jeweils 25.000 Euro ausgezahlt.

 

  1. Für die Auszahlung der ersten Rate ab 31. März 2016 sind vom Antragsteller folgende Unterlagen einzureichen:

a)     Jahresabschluss 2015, aufgestellt durch eine/n Steuerberater/in,

b)     Genehmigung des Jahresabschlusses 2015 durch den Aufsichtsrat per Beschluss,

c)      Vorlage des vom Aufsichtsrat geprüften Quartalsberichts für das IV. Quartal 2015 gemäß Anlage.

 

  1. Für die Auszahlung der zweiten Rate ab 30. Juni 2016 sind vom Antragsteller folgende Unterlagen einzureichen:

a)     vom Aufsichtsrat geprüfter Quartalsbericht für das I. Quartal 2016 (fortgeschriebene Anlage),

b)     Vorlage des Ergebnisses der Pflichtprüfung des Genossenschaftsverbandes für die Jahre 2014 und 2015 gemäß §53 Abs. 1 GenG.

 

  1. Für die Auszahlung der dritten Rate ab 30. September 2016 sind vom Antragsteller folgende Unterlagen einzureichen:

a)     vom Aufsichtsrat geprüfter Quartalsbericht für das II. Quartal 2016 (fortgeschriebene Anlage),

b)     vorläufiger Wirtschaftsplan 2017.

 

  1. Aus den für die Auszahlung des Zuschusses vorgelegten Unterlagen ab 31. März, 30. Juni und 30. September 2016 muss jeweils hervorgehen, dass die Zahlungsfähigkeit der Genossenschaft gemäß Liquiditätsplan weiterhin gewährleistet ist.

Mit Beschluss der DS-Nr. 143/14/1 „Zuschuss an die KulturGenossenschaft neue Kammerspiele e.G.“ durch die Gemeindevertretung Kleinmachnow am 18. Dezember 2014 hat die Gemeinde Kleinmachnow der Kulturgenossenschaft Neue Kammerspiele e. G. für die Jahre 2015 und 2016 eine pauschale Förderung in Höhe von jeweils 75.000 Euro zur Aufrechterhaltung des Kulturbetriebes gewährt. Die Drucksache wurde mit einem sogen. Sperrvermerk versehen, der nur durch Beschluss der Gemeindevertretung aufgehoben werden kann.

 

Die Aufhebung des Sperrvermerkes für das Jahr 2015 erfolgte mit Beschlussfassung der Gemeindevertretung zur DS-Nr. 006/15 am 29. Januar 2015.

Die darin für das Jahr 2015 beschlossene Verfahrensweise hat sich bewährt und soll nunmehr ebenfalls für das Jahr 2016 angewendet werden.

 

Der Zuschuss für das Haushaltsjahr 2016 soll in drei Raten von jeweils 25.000 Euro jeweils zum Ende des I. bis II. Quartals 2016 ausgezahlt werden, sofern die Bedingungen für die Freigabe der jeweiligen Rate vorliegen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

28.10

Teilhaushalt/Budget:

40.12

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

75.000

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

Muster für die Erstellung eines Quartalsberichtes