Betreff
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der Bebauungspläne KLM-BP-048-a bis -048-e, Trasse Potsdamer Stammbahn
Vorlage
DS-Nr. 135/15
Art
Beschlussvorlage

1.         Die Vorentwürfe der Bebauungspläne
‑ KLM-BP-048-a „Potsdamer Stammbahn, westlich Dreilinden“ (vgl. Anl. 1),
‑ KLM-BP-048-b „Potsdamer Stammbahn, nördlich Dreilinden“ (vgl. Anl. 2),
‑ KLM-BP-048-c „Potsdamer Stammbahn, nördlich Europarc“ (vgl. Anl. 3),
‑ KLM-BP-048-d „Potsdamer Stammbahn, nördlich Musikerviertel“ (vgl. Anl. 4) und
‑ KLM-BP-048-e „Potsdamer Stammbahn, nördlich Sommerfeldsiedlung“ (vgl. Anl. 5)
werden gebilligt.

2.         Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allge­meinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird als Erörte­rungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.         Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


Die insgesamt fünf Bebauungsplan-Verfahren für die Trasse der „Potsdamer Stammbahn“ wurden mit Auf­stellungsbeschluss vom 15.05.2014 eingeleitet.

 

Bei der Potsdamer Stammbahn handelt es sich um die erste Eisenbahnstrecke in Brandenburg. Sie wurde 1838 als Verbindung zwischen Berlin und Potsdam eröffnet. Nach Kriegszerstörungen, dem teilweisen Abbau von Gleisen ab 1945 und 1961 sowie nach Einstellung des verbliebenen Betriebs am 18. September 1980 verfallen die baulichen Anlagen.

 

Konkrete Schritte zur Wiederinbetriebnahme wenigstens auf Teilabschnitten (z.B. S‑Bf. Zehlendorf – Europarc Dreilinden) seitens der dafür zuständigen Landesregierungen von Brandenburg und Berlin blieben bisher aus.

 

Nachdem die Deutsche Bahn AG kürzlich die Flächen der „Friedhofsbahn“ zum Verkauf ausgeschrieben hat, kann sich auch für die Flächen der „Potsdamer Stammbahn“ eine ähnliche Entwicklung abzeichnen. Im Falle der Veräußerung von Teilflächen könnte ein künftiger privater Eigentümer die Freistellung von den Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) beantragen. Nach Freistellung wäre die Fläche im Rahmen der planungsrechtlichen Möglichkeiten auch baulich nutzbar.

 

Bauliche Anlagen im Trassenbereich würden jedoch die Möglichkeit eines Wiederauf- und Ausbaus der Bahnverbindung unnötig erschweren oder sogar für sehr lange Zeit aussichtslos machen. Die Wiederinbetriebnahme der Potsdamer Stammbahn ist jedoch im Sinne einer weitsichtigen Planung für die prosperierende Region Teltow-Kleinmachnow-Stahnsdorf innerhalb des Metropolraumes Berlin-Brandenburg von besonderer Bedeutung.

 

Mit der Aufstellung von Bebauungsplänen soll die Gemeinde deshalb in die Lage versetzt werden, baulichen Fehlentwicklungen im Trassenbereich rechtzeitig entgegentreten zu können.

 

Angestrebt wird, die Flächen durch entsprechende Textliche Festsetzungen dauerhaft von baulichen Anlagen freizuhalten. Es soll möglich bleiben, dass ein künftiger Betreiber der Eisenbahn die Trasse mit vertretbarem Aufwand wieder zweckentsprechend zur Erschließung der Region TKS nutzt. Auf Teilflächen unmittelbar nördlich der Wohngrundstücke „An der Stammbahn“ Nr. 11 bis Nr. 207, die gegenwärtig gärtnerisch genutzt werden (Grabeland/Nutzgarten), soll jedoch die Errichtung von offenen Einfriedungen wie z.B. Maschendraht-, Stabmatten- oder Holzlattenzäunen bis zu einer Höhe von max. 2,00 m zulässig werden.

 

Die Bebauungspläne KLM-BP-048-a bis -048-e werden als Textbebauungspläne aufgestellt, für den angestrebten Regelungsumfang ist eine aufwändige Vermessung der Plangebiete nicht erforderlich.

 

Die inzwischen erarbeiteten Textbebauungsplan-Vorentwürfe sind als Anl. 1 bis 5 beigefügt, nähere Erläuterungen enthält Anl. 6. Die Teilflächen, auf denen zukünftig die Errichtung von offenen Einfriedung zugelassen werden sollen, sind in Anl. 7 gekennzeichnet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

7.122,15

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

Bebauungsplan-Vorentwürfe, jeweils Textbebauungsplan mit Abgrenzung Geltungsbereich:

1)        KLM-BP-048-a „Potsdamer Stammbahn, westlich Dreilinden“

2)        KLM-BP-048-b „Potsdamer Stammbahn, nördlich Dreilinden“

3)        KLM-BP-048-c „Potsdamer Stammbahn, nördlich Europarc“

4)        KLM-BP-048-d „Potsdamer Stammbahn, nördlich Musikerviertel“ und

5)        KLM-BP-048-e „Potsdamer Stammbahn, nördlich Sommerfeldsiedlung“,

Nur zur Information:

6)        Erläuterungen zu den Vorentwürfen

7)        Geltungsbereiche KLM-BP-048-d und -048-e, Abgrenzung „zukünftige Trasse S-/Regional­bahn“ – „Grabeland / Nutzgarten“