Betreff
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-7 „Förster-Funke-Allee/Rathausmarkt“
Vorlage
DS-Nr. 136/15
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Geltungsbereich für das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-019-7 „Förster-Funke-Allee/ Rathausmarkt“ wird wie in Anlage 1 dargestellt abgegrenzt. Die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen. Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird ein Verkehrskonzept für den Bereich Förster-Funke-Allee/Adolf-Grimme-Ring erarbeitet.

2.    Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-7 „Förster-Funke-Allee/Rathausmarkt“ (vgl. Anlage 3) wird gebilligt.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgern Gelegen­heit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unter­scheidende Lösungen, die für die Neugestaltung bzw. Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist außerdem Gele­genheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.


Der Bebauungsplan KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“ (Ursprungsplan) trat erstmals mit dem 16.06.1999 in Kraft.

Teile seines Geltungsbereiches sind sodann überplant worden, unter anderem durch ein als „3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-019“ bezeichnetes Änderungsverfahren (Anpassung GRZ bei Reihenmittelhaus-Grundstücken; in Kraft getreten am 15.01.2003), durch die Auf­stellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-5 „Ortskern Kleinmachnow“ (Zulassung von Terrassentrennwänden, Änderung von Festsetzungen für die Flächen für den Gemeinbedarf etc.; in Kraft getreten am 30.01.2009) und zuletzt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“ (Anpassung Höhenbezug in der textlichen Festsetzung C 4. Gebäudehöhen; in Kraft getreten am 31.08.2012).

 

Bereits mit DS-Nr. 176/09 vom 09.07.2009 wurde ein weiteres Änderungsverfahren eingeleitet, dass unter der Bezeichnung KLM-BP-019-07 „Förster-Funke-Allee/Rathausmarkt“ geführt wird. Dieses Bebauungsplan-Verfahren ruht jedoch seit längerem, zuletzt wurde im Jahr 2010 ein mit DS-Nr. 078/10 vorgelegter Vorentwurf nicht zur Beratung an die Gemeindevertretung weiterempfohlen (Hauptausschuss vom 14.06.2010).

Wegen der Bauleitplanung zum neuen Standort der Grundschule Auf dem Seeberg (B-Plan-Verfahren KLM-BP-019-10) sind Teile des ursprünglichen Geltungsbereiches KLM-BP-019-7 inzwischen bereits überplant, so dass der Geltungsbereich anzupassen ist (vgl. Anl. 2, Abgrenzung Geltungsbereich, und Anl. 3, Übersichtskarte).

Den städtebaulichen Zielen entsprechend, wurde ein neuer Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeitet (vgl. Anl. 4, Vorentwurf Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textliche Festsetzungen, Gegenüberstellung). Wo aus planungsrechtlicher Sicht möglich und städtebaulich sinnvoll, erfolgt eine Anpassung und Aktualisierung von Regelungen.

Der Vorentwurf setzt unter anderem die Straßenverkehrsfläche Förster-Funke-Allee neu fest. Mit Textlicher Festsetzung 3.5 wird zugleich klargestellt, dass die spätere Einteilung sowohl der öffent­lichen Straßenver­kehrsfläche, als auch der ebenfalls öffentlich nutzbaren Fläche unmittelbar vor dem künftigen Alten- und Pflegeheim nicht Gegenstand der Festsetzungen ist. Sie wird unab­hängig vom Bebauungsplan zu diskutieren und festzulegen sein. Der Gestaltungsspielraum für den öffentlichen Straßenraum ist in Anl. 4 gekennzeichnet.

Nach Billigung durch die Gemeindevertretung soll der Vorentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.

 

Der Städtebauliche Entwicklungsbereich „Wohnbebauung nördlich und südlich der Förster-Funke-Allee“, zu dem auch das Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-019-11 zählte, wurde inzwischen aufgehoben (vgl. Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 06/2015 v. 26. Juni 2015).


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

18.985,50

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.         Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Rathausmarkt“

2.         Übersichtskarte zur Geltungsbereichsanpassung (ALK-Auszug)

3.         Bebauungsplan-Vorentwurf KLM-BP-019-11, bestehend aus
Teil A – Planzeichnung und Teil B – Text (Textliche Festsetzungen, Gegenüberstellung)

Nur zur Information:

4.         Gestaltungsspielraum öffentlicher Straßenraum