2.
Der
Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-7 „Förster-Funke-Allee/Rathausmarkt“
(vgl. Anlage 3) wird gebilligt.
3.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um
den Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der
Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung
bzw. Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen
Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung
durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.
Teile seines Geltungsbereiches
sind sodann überplant worden, unter anderem durch ein als „3. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-019“ bezeichnetes Änderungsverfahren (Anpassung GRZ bei
Reihenmittelhaus-Grundstücken; in Kraft getreten am 15.01.2003), durch die Aufstellung
des Bebauungsplanes KLM-BP-019-5 „Ortskern Kleinmachnow“ (Zulassung von
Terrassentrennwänden, Änderung von Festsetzungen für die Flächen für den
Gemeinbedarf etc.; in Kraft getreten am 30.01.2009) und zuletzt durch die
Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“
(Anpassung Höhenbezug in der textlichen Festsetzung C 4. Gebäudehöhen; in
Kraft getreten am 31.08.2012).
Bereits mit DS-Nr. 176/09
vom 09.07.2009 wurde ein weiteres Änderungsverfahren eingeleitet, dass unter
der Bezeichnung KLM-BP-019-07 „Förster-Funke-Allee/Rathausmarkt“ geführt wird. Dieses
Bebauungsplan-Verfahren ruht jedoch seit längerem, zuletzt wurde im Jahr 2010 ein
mit DS-Nr. 078/10 vorgelegter Vorentwurf nicht zur Beratung an die
Gemeindevertretung weiterempfohlen (Hauptausschuss vom 14.06.2010).
Wegen der Bauleitplanung zum
neuen Standort der Grundschule Auf dem Seeberg (B-Plan-Verfahren KLM-BP-019-10)
sind Teile des ursprünglichen Geltungsbereiches KLM-BP-019-7 inzwischen bereits
überplant, so dass der Geltungsbereich anzupassen ist (vgl. Anl. 2, Abgrenzung
Geltungsbereich, und Anl. 3,
Übersichtskarte).
Den städtebaulichen Zielen
entsprechend, wurde ein neuer Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeitet (vgl. Anl. 4,
Vorentwurf Teil A – Planzeichnung, Teil B – Textliche Festsetzungen,
Gegenüberstellung). Wo aus planungsrechtlicher Sicht möglich und städtebaulich
sinnvoll, erfolgt eine Anpassung und Aktualisierung von Regelungen.
Der Vorentwurf setzt unter
anderem die Straßenverkehrsfläche Förster-Funke-Allee neu fest. Mit Textlicher
Festsetzung 3.5 wird zugleich klargestellt, dass die spätere Einteilung
sowohl der öffentlichen Straßenverkehrsfläche, als auch der ebenfalls
öffentlich nutzbaren Fläche unmittelbar vor dem künftigen Alten- und Pflegeheim
nicht Gegenstand der Festsetzungen ist. Sie wird unabhängig vom Bebauungsplan
zu diskutieren und festzulegen sein. Der Gestaltungsspielraum für den öffentlichen
Straßenraum ist in Anl. 4 gekennzeichnet.
Nach Billigung durch die
Gemeindevertretung soll der Vorentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt
und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.
Der Städtebauliche Entwicklungsbereich
„Wohnbebauung nördlich und südlich der Förster-Funke-Allee“, zu dem auch das Bebauungsplan-Gebiet
KLM-BP-019-11 zählte, wurde inzwischen aufgehoben (vgl. Amtsblatt für die
Gemeinde Kleinmachnow Nr. 06/2015 v. 26. Juni 2015).
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1.
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Rathausmarkt“
2.
Übersichtskarte
zur Geltungsbereichsanpassung (ALK-Auszug)
3.
Bebauungsplan-Vorentwurf
KLM-BP-019-11, bestehend aus
Teil A – Planzeichnung und Teil B – Text (Textliche Festsetzungen,
Gegenüberstellung)
Nur zur Information:
4.
Gestaltungsspielraum
öffentlicher Straßenraum