Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ für das Grundstück Zehlendorfer Damm 217 – Bäkemühle (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 138/15
Art
Beschlussvorlage

1.         Der Bebauungsplan KLM-BP-007 „Altes Dorf“ i. d. F. der Bekanntmachung vom 31.07.2014 soll geändert werden. Die 1. Änderung soll sich beschränken auf die Änderung der Art der Nutzung auf dem Grundstück Zehlendorfer Damm 217 (Bäkemühle) in der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 13, Flurstücke 45/1, 46/1, 46/2 tw., 47/1 und 47/2 (vgl. Anlage 1).

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.

 

2.         Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.         Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.


Die ca. 890 m² große Fläche der sogenannten Bäkemühle (Zehlendorfer Damm 217 ‑ Gemarkung Kleinmachnow, Flur 13, Flurstücke 45/1, 46/1, 46/2 tw., 47/1 und 47/2, vgl. Anlage 1) liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“. Der Bebauungsplan, in Kraft getreten am 31.07.2014, setzt die Fläche als Sondergebiet, Zweckbestimmung Restaurant fest (vgl. Anlage 2, Auszug Bebauungsplan). Das Mühlengebäude ist außerdem mit ID-Nr. 09190244 in die Denkmalliste des Landes Brandenburg, Landkreis Potsdam-Mittelmark eingetragen.

 

Der Restaurantbetrieb hat sich jedoch nach Auskunft des Grundstückseigentümers als nicht wirtschaftlich erwiesen. Seitdem der letzte Pächter schon vor längerer Zeit aufgegeben hat, steht das Gebäude leer. Der Grundstückseigentümer beabsichtigt nun, die Bäkemühle einschließlich der zugehörigen privaten Parkanlage zu verkaufen.

 

Der Kaufinteressent möchte das Gebäude unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes renovieren und künftig zu Bürozwecken nutzen. Er ist deshalb mit der Bitte an die Gemeinde herangetreten, den Bebauungsplan zu ändern und die bisher festgesetzte Nutzung so zu erweitern, dass eine „freiberufliche Nutzung mit Publikumsverkehr“ möglich wird (vgl. Anlage 3, Antrag v. 21.09.2015).

 

Der erforderliche Stellplatznachweis für eine Büronutzung kann auf der gegenüberliegenden Straßen­seite des Zehlendorfer Damms (Teil des Flurstücks 263) erbracht werden. Die dort bestehende Anlage ist im Bebauungsplan als Fläche für Stell­plätze gesichert. Sie wurde schon bisher durch die Besucher des Restaurants genutzt und steht auch künftig für die Zwecke der Bäkemühle zur Verfügung.

 

Die Festsetzung der zugehörigen Freifläche als Grünfläche, Zweckbestimmung private Parkanlage soll unverändert bleiben. Der Grundstückseigentümer hat darüber hinaus seine Bereitschaft erklärt, einen Teil von Flur 13, Flurstück 46/2, nämlich den Teil mit der (zurzeit gesperrten) Brücke über die Bäke und der bestehenden Wegeverbindung zum Rundweg (Naturlehrpfad) um die Festwiese/Bäkewiese, direkt der Gemeinde zum Kauf anzubieten.

 

Der Kaufinteressent hat sich bereiterklärt, die Kosten für die B-Plan-Änderung zu übernehmen und darüber einen entsprechenden städtebaulicher Vertrag abzu­schließen. Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.         Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ (Grundstück Zehlendorfer Damm 217)

2.         Bebauungsplan KLM-BP-007 „Altes Dorf“ i.d.F. vom 31.07.2014, Auszug (Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen

3.         Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes (Schreiben vom 21. September 2015)