1. Die
Fraktionen in der Gemeindevertretung Kleinmachnow erhalten zur Wahrnehmung
ihrer organschaftlichen Aufgaben ab dem Jahr 2016 jährlich finanzielle
Zuwendungen wie folgt:
a) Grundbetrag pro Fraktion: 400,00 Euro
b) Betrag pro Mitglied einer Fraktion: 100,00
Euro
2. Die
Zuwendungen sind jährlich im Haushaltsplan der Gemeinde Kleinmachnow zu
veranschlagen.
3. Eine Selbstbewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die Fraktionen erfolgt nicht.
Anlage
Seit
1997 erhalten die Fraktionen in der Gemeindevertretung Kleinmachnow zur
Durchführung ihrer Aufgaben Zuwendungen aus dem Haushalt der Gemeinde
Kleinmachnow. Die Zuwendung errechnete sich wie folgt:
∑ geplanter Haushaltsmittel im Haushaltsjahr
Zuwendung
pro Fraktion =
--------------------------------------------------------------------- x Mitglied pro Fraktion
∑ Fraktionsmitglieder
Bei
jährlich veranschlagten 5.100,00 Euro Fraktionszuwendungen ergab sich in den letzten
Jahren eine Zuwendung je Fraktionsmitglied i. H. v. 196,15 Euro. Auf Grund
dieser Regelung wurden kleinere Fraktionen finanziell schlechter ausgestattet
als größere Fraktionen. Das BVerwG hat festgestellt, dass ein Maßstab, der sich
ausschließlich an der Anzahl der Fraktionsmitglieder orientiert, gegen das
verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verstößt.
Die
nun gewählte Regelung trägt dem Gebot der Chancengleichheit Rechnung.
Jede
Fraktion erhält, unabhängig von ihrer Größe, den gleichen Sockelbetrag um ihren
Grundbedarf zu decken (z. B. Papier, sonstiges Verbrauchsmaterial,
Zeitschriften, Literatur). Darüber hinaus erhalten die Fraktionen einen Betrag
pro Fraktionsmitglied. Bei der
augenblicklichen Zusammensetzung entfallen auf die Fraktionen folgende Beträge
(Hinweis: zwei Mitglieder der Gemeindevertretung sind fraktionslos):
Fraktion
CDU/FDP 1.200,00
Euro
Fraktion
SPD/PRO 1.100,00
Euro
Fraktion
B90/Grüne 900,00 Euro
Fraktion
Die LINKE./PIRATEN 800,00 Euro
Fraktion
BIK 600,00 Euro.
Hinsichtlich
der Verwendung der Fraktionsmittel wird auf den Runderlass Nr. 03/2013 des
Ministerium des Innern (Anlage 1) verwiesen. Die Prüfung der ordnungsgemäßen
Verwendung der Fraktionsmittel obliegt dem Hauptverwaltungsbeamten. Die
Auszahlung der Fraktionsmittel/Begleichung von Rechnungen im Rahmen des
jeweiligen Fraktionslimits erfolgt nach Freigabe durch die Vorsitzenden der
jeweiligen Fraktionen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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