Betreff
Zuwendungen an die Fraktionen in der Gemeindevertretung aus kommunalen Haushaltsmitteln
Vorlage
DS-Nr. 142/15
Art
Beschlussvorlage

1.  Die Fraktionen in der Gemeindevertretung Kleinmachnow erhalten zur Wahrnehmung ihrer organschaftlichen Aufgaben ab dem Jahr 2016 jährlich finanzielle Zuwendungen wie folgt:

 

     a)    Grundbetrag pro Fraktion:                              400,00 Euro

     b)    Betrag pro Mitglied einer Fraktion:                  100,00 Euro

 

2.  Die Zuwendungen sind jährlich im Haushaltsplan der Gemeinde Kleinmachnow zu veranschlagen.

 

3.  Eine Selbstbewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die Fraktionen erfolgt nicht.  

 

 

Anlage


Seit 1997 erhalten die Fraktionen in der Gemeindevertretung Kleinmachnow zur Durchführung ihrer Aufgaben Zuwendungen aus dem Haushalt der Gemeinde Kleinmachnow. Die Zuwendung errechnete sich wie folgt:

 

                                                             geplanter Haushaltsmittel im Haushaltsjahr

Zuwendung pro Fraktion =            ---------------------------------------------------------------------   x Mitglied pro Fraktion

                                                             Fraktionsmitglieder

 

 

Bei jährlich veranschlagten 5.100,00 Euro Fraktionszuwendungen ergab sich in den letzten Jahren eine Zuwendung je Fraktionsmitglied i. H. v. 196,15 Euro. Auf Grund dieser Regelung wurden kleinere Fraktionen finanziell schlechter ausgestattet als größere Fraktionen. Das BVerwG hat festgestellt, dass ein Maßstab, der sich ausschließlich an der Anzahl der Fraktionsmitglieder orientiert, gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verstößt.

 

Die nun gewählte Regelung trägt dem Gebot der Chancengleichheit Rechnung.

Jede Fraktion erhält, unabhängig von ihrer Größe, den gleichen Sockelbetrag um ihren Grundbedarf zu decken (z. B. Papier, sonstiges Verbrauchsmaterial, Zeitschriften, Literatur). Darüber hinaus erhalten die Fraktionen einen Betrag pro Fraktionsmitglied.  Bei der augenblicklichen Zusammensetzung entfallen auf die Fraktionen folgende Beträge (Hinweis: zwei Mitglieder der Gemeindevertretung sind fraktionslos):

 

Fraktion CDU/FDP                                1.200,00 Euro

Fraktion SPD/PRO                                1.100,00 Euro

Fraktion B90/Grüne                                 900,00 Euro

Fraktion Die LINKE./PIRATEN                    800,00 Euro

Fraktion BIK                                             600,00 Euro.

 

Hinsichtlich der Verwendung der Fraktionsmittel wird auf den Runderlass Nr. 03/2013 des Ministerium des Innern (Anlage 1) verwiesen. Die Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Fraktionsmittel obliegt dem Hauptverwaltungsbeamten. Die Auszahlung der Fraktionsmittel/Begleichung von Rechnungen im Rahmen des jeweiligen Fraktionslimits erfolgt nach Freigabe durch die Vorsitzenden der jeweiligen Fraktionen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

11.11.01.00

Teilhaushalt/Budget:

20.01

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein