2)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um
den Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der
Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung
bzw. Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen
Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung
durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3) Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist sodann ein Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
Teile seines Geltungsbereiches
sind sodann überplant worden, unter anderem durch ein als „3. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-019“ bezeichnetes Änderungsverfahren (Anpassung GRZ bei
Reihenmittelhaus-Grundstücken; in Kraft getreten am 15.01.2003), durch die Aufstellung
des Bebauungsplanes KLM-BP-019-5 „Ortskern Kleinmachnow“ (Zulassung von
Terrassentrennwänden, Änderung von Festsetzungen für die Flächen für den
Gemeinbedarf etc.; in Kraft getreten am 30.01.2009) und zuletzt durch die
Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“
(Anpassung Höhenbezug in der textlichen Festsetzung C 4. Gebäudehöhen; in
Kraft getreten am 31.08.2012).
Mit DS-Nr. 175/14 vom
19.02.2015 wurde ein weiteres Änderungsverfahren eingeleitet, dass unter der
Bezeichnung KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“ geführt werden
soll. Ziel ist hier, für die beiden in den Geltungsbereich einbezogenen Grundstücke
(vgl. Anl. 1), unmittelbar
nördlich Förster-Funke-Allee gelegen, die bisherige Begrenzung der Zahl der
Wohnungen in Wohngebäuden aufzuheben. Parallel soll auch das Verkehrskonzept zu
einer Lösung gebracht werden, in das auch die Auswirkungen der im
Geltungsbereich 019-11 geplanten neuen Nutzung einzuarbeiten sind.
Der
Städtebauliche Entwicklungsbereich „Wohnbebauung nördlich und südlich der
Förster-Funke-Allee“, zu dem auch das Bebauungsplan-Gebiet
KLM-BP-019-11 zählte, wurde inzwischen aufgehoben (vgl. Amtsblatt für die
Gemeinde Kleinmachnow Nr. 06/2015 v. 26. Juni 2015).
Die Baugrundstücke im Geltungsbereich sind im Eigentum der Gemeinde und als Allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt. Es handelt sich um das WA 01 (Flur 8, Flurstücke 1839 u. 1846, Größe ca. 1.107 m²) und das WA 02 (Flst. 1840 u. 1847, Größe ca. 3.088 m²) mit einer Gesamtfläche von ca. 4.195 m². In den WA sind bisher Einzel- u. Doppelhäuser sowie Hausgruppen („Reihenhäuser“) mit max. 2 Wohneinheiten je Wohngebäude zulässig.
Auch nach Fertigstellung des von der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH (gewog) im Zeitraum 2013/14 an der Heinrich-Heine-Straße realisierten Vorhabens besteht weiterhin ein hoher Bedarf an barrierefreiem Wohnraum, z.B. für Senioren.
Es soll deshalb perspektivisch mit Planungen für barrierefreien Wohnraum vorzugsweise im WA 02 (Grundstück Förster-Funke-Allee 109) begonnen werden. Dazu ist aber zunächst die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich: Die derzeitige Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten je (Wohn-)Gebäude auf max. zwei schließt die Realisierung eines entsprechenden Vorhabens aus. Der Bebauungsplan soll deshalb so geändert werden, dass die Anzahl der Wohneinheiten nicht mehr beschränkt ist, sondern auch ein Gebäude mit höherer Wohnungszahl zulässig wird.
Weitere planungsrechtliche Vorgaben sollen angepasst werden (vgl. Anl. 3, Gegenüberstellung Textliche Festsetzungen Bestand / Planung).
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
Anlagen:
1.
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“
2.
Bebauungsplan-Vorentwurf
KLM-BP-019-11, bestehend aus
Teil A – Planzeichnung und Teil B – Text (Textliche Festsetzungen)
Nur zur Information:
3.
Textliche
Festsetzungen, Gegenüberstellung rechtswirksame Fassungen – Vorentwurf
KLM-BP-019-11 (Stand 23.11.2015)