Betreff
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-11 "Förster-Funke-Allee/Ring am Feld"
Vorlage
DS-Nr. 152/15
Art
Beschlussvorlage

1)        Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“ (vgl. Anlagen 2 und 3) wird gebilligt.

2)        Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgern Gelegen­heit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unter­scheidende Lösungen, die für die Neugestaltung bzw. Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist außerdem Gele­genheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3)        Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist sodann ein Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.


Der Bebauungsplan KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“ (Ursprungsplan) trat erstmals mit dem 16.06.1999 in Kraft.

Teile seines Geltungsbereiches sind sodann überplant worden, unter anderem durch ein als „3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-019“ bezeichnetes Änderungsverfahren (Anpassung GRZ bei Reihenmittelhaus-Grundstücken; in Kraft getreten am 15.01.2003), durch die Auf­stellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-5 „Ortskern Kleinmachnow“ (Zulassung von Terrassentrennwänden, Änderung von Festsetzungen für die Flächen für den Gemeinbedarf etc.; in Kraft getreten am 30.01.2009) und zuletzt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“ (Anpassung Höhenbezug in der textlichen Festsetzung C 4. Gebäudehöhen; in Kraft getreten am 31.08.2012).

 

Mit DS-Nr. 175/14 vom 19.02.2015 wurde ein weiteres Änderungsverfahren eingeleitet, dass unter der Bezeichnung KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“ geführt werden soll. Ziel ist hier, für die beiden in den Geltungsbereich einbezogenen Grundstücke (vgl. Anl. 1), unmittelbar nördlich Förster-Funke-Allee gelegen, die bisherige Begrenzung der Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden aufzuheben. Parallel soll auch das Verkehrskonzept zu einer Lösung gebracht werden, in das auch die Auswirkungen der im Geltungsbereich 019-11 geplanten neuen Nutzung einzuarbeiten sind.

 

Der Städtebauliche Entwicklungsbereich „Wohnbebauung nördlich und südlich der Förster-Funke-Allee“, zu dem auch das Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-019-11 zählte, wurde inzwischen aufgehoben (vgl. Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 06/2015 v. 26. Juni 2015).

 

Die Baugrundstücke im Geltungsbereich sind im Eigentum der Gemeinde und als Allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt. Es handelt sich um das WA 01 (Flur 8, Flurstücke 1839 u. 1846, Größe ca. 1.107 m²) und das WA 02 (Flst. 1840 u. 1847, Größe ca. 3.088 m²) mit einer Gesamtfläche von ca. 4.195 m². In den WA sind bisher Einzel- u. Doppelhäuser sowie Hausgruppen („Reihenhäuser“) mit max. 2 Wohn­einheiten je Wohngebäude zulässig.

 

Auch nach Fertigstellung des von der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH (gewog) im Zeitraum 2013/14 an der Heinrich-Heine-Straße realisierten Vorhabens besteht weiterhin ein hoher Bedarf an barrierefreiem Wohnraum, z.B. für Senioren.

 

Es soll deshalb perspektivisch mit Planungen für barrierefreien Wohnraum vorzugsweise im WA 02 (Grundstück Förster-Funke-Allee 109) begonnen werden. Dazu ist aber zunächst die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich: Die derzeitige Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten je (Wohn-)Gebäude auf max. zwei schließt die Realisierung eines entsprechenden Vorhabens aus. Der Bebauungsplan soll deshalb so geändert werden, dass die Anzahl der Wohneinheiten nicht mehr beschränkt ist, sondern auch ein Gebäude mit höherer Wohnungszahl zulässig wird.

Weitere planungsrechtliche Vorgaben sollen angepasst werden (vgl. Anl. 3, Gegenüberstellung Textliche Festsetzungen Bestand / Planung).


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

5.000,00

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.         Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“

2.         Bebauungsplan-Vorentwurf KLM-BP-019-11, bestehend aus
Teil A – Planzeichnung und Teil B – Text (Textliche Festsetzungen)

Nur zur Information:

3.         Textliche Festsetzungen, Gegenüberstellung rechtswirksame Fassungen – Vorentwurf KLM-BP-019-11 (Stand 23.11.2015)