Betreff
Feststellung des Berichtes über den Abschluss der Liquidation der Sportstätten Kleinmachnow GmbH i. L. zum 30. November 2015
Vorlage
DS-Nr. 156/15
Art
Beschlussvorlage

·       Der vorgelegte Bericht über den Abschluss der Liquidation der Sportstätten Kleinmachnow GmbH i. L. zum 30. November 2015, in seiner Fassung vom 01. Dezember 2015 sowie der beigefügte Abschlussbericht des Liquidators vom 01. Dezember 2015, werden förmlich festgestellt.

  • Es wird festgestellt, dass die Liquidation der Gesellschaft abgeschlossen ist.
  • Auf der Grundlage der vom Liquidator, Herrn Michael Ecker, vorgelegten Liquidations-abschlussbilanz vom 30. November 2015, mit beigefügtem Abschlussbericht vom                     01. Dezember 2015, wird der Liquidator beauftragt, das zur Auszahlung bestimmte Gesellschaftsvermögen an die Gesellschafterin zu überweisen und anschließend das Löschen der Gesellschaft beim Registergericht anzumelden.

 

 

 

 

 


Nach Beendigung der laufenden Geschäfte, der Einziehung aller Forderungen, der Befriedigung aller Verbindlichkeiten oder deren Sicherstellung (Hinterlegung oder Sicherheitsleistung) sowie nach Ablauf des sogenannten Sperrjahres war vorliegende Liquidationsabschlussbilanz aufzustellen, aus der sich das zur Überweisung bestimmte Gesellschaftsvermögen, unter Berücksichtigung der restlichen Aufwendungen, ergibt (ca. 63.000,00 €).

Die Liquidationsabschlussbilanz ist durch eine Gewinn- und Verlustrechnung für den restlichen Abwicklungszeitraum sowie einen Erläuterungsbericht, zu ergänzen.

Neben der Liquidationsabschlussbilanz ist durch den Liquidator eine Schlussrechnung (Abschlussbericht) zu erstellen. Dabei handelt es sich um eine rein interne Rechnungslegung, auf deren Grundlage der Gesellschafter über die Beendigung der Liquidation und die Entlastung des Liquidators beschließt. In der Schlussrechnung ist über den Liquidationsverlauf zu berichten und die Abrechnung des nach der Liquidationsabschlussbilanz verbleibenden Vermögens zu dokumentieren. Hinsichtlich der Erstellung sind keinerlei Form und Verfahrensvorschriften zu beachten.

In der Regel ist die Vermögensverteilung der letzte Akt der Liquidation.

Nach Beendigung der Liquidation (Beschlussfassung der Gesellschafterin über die Beendigung der Liquidation, die Entlastung des Liquidators und die Abwicklung des verbliebenden Gesellschaftsvermögens) ist die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister anzumelden.

Das Registergericht trägt das Löschen nach Prüfung, ob die Abwicklung tatsächlich beendet ist, ein. Hierbei hat das Gericht von Amtswegen die erforderlichen Ermittlungen zu veranlassen und kann in diesem Rahmen die Anmeldung z. B. dem Finanzamt zur Stellungnahme zuleiten, ob die Liquidationsabschlussbilanz vorgelegt wurde und die steuerliche Veranlagung abgeschlossen ist.

Sollten Bedenken oder Einwände geäußert werden, wird die Eintragung der Löschung bis zur Vollbeendigung zurückgestellt.   

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

Liquidationsabschlussbilanz

Abschlussbericht