Für den Kreditvertrag 160 021 853 in Höhe von 1,5 Mio. € ist eine modifizierte Ausfallbürgschaftserklärung über die gleiche Höhe notwendig, die die Gemeinde Kleinmachnow übernimmt.
Für den Kreditvertrag 160 021 854 in Höhe von 1,5 Mio. € ist eine modifizierte Ausfallbürgschaftserklärung über die gleiche Höhe notwendig, die die Gemeinde Kleinmachnow übernimmt.
An der Höhe des Bürgschaftsrahmens von insgesamt 7 Mio. € ändert sich nichts.
Den beiden modifizierten Ausfallbürgschaftserklärungen wird zugestimmt.
Im Zuge der Prolongation des Kreditvertrages 160 017 412 für das Entwicklungsgebiet „Wohnen und Arbeiten“ wurden zwei Kreditverträge über jeweils 1,5 Mio. € zwischen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow abgeschlossen. Für jeden abgeschlossenen Kreditvertrag ist eine modifizierte Ausfallbürgschaft über die gleiche Höhe von der Gemeinde Kleinmachnow erforderlich. Beide modifizierten Ausfallbürgschaften sind von der Kommunalaufsicht zu genehmigen.
Der Bürgschaftsrahmen in Höhe von 7 Mio. € verändert sich nicht.
Der Prolongation des Kreditvertrages 160 017 412 für das Entwicklungsgebiet „Wohnen und Arbeiten „ (DS-Nr.: 118/15) hat die Gemeindevertretung bereits am 12. November 2015 einstimmig zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
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