1.
Die
Empfehlung des Aufsichtsrates der Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Kleinmachnow vom 13.07.2015 (vgl. Anlage 2) wird aufgegriffen. Die
städtebaulichen Ziele für den Entwicklungsbereich „Wohnen und Arbeiten nördlich
u. südlich der BAB A 115“ sowie für angrenzende Flächen werden
aktualisiert. Insbesondere auf Flächen, auf denen bisher nur gewerbliche
Nutzungen vorgesehen waren, sind die Voraussetzungen für Wohnungsbau zu
schaffen. Dabei wird durch geeignete Regelungen abzusichern sein, dass mindestens
2/5 der insgesamt ermöglichten Wohneinheiten (WE) als
preiswerter und bezahlbarer Wohnraum auf den kommunalen Flächen südlich
Stahnsdorfer Damm bereitgestellt wird.
Auf den in Anlage 3 umgrenzten Flächen
und insbesondere auf den Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ dürfen Vorhaben erst dann
bauplanungsrechtlich zulässig werden, wenn die derzeit noch dort vorhandenen
Altlasten ordnungsgemäß beseitigt und Gefahren für die Gesundheit der künftigen
Bewohner und Nutzer zuverlässig ausgeschlossen sind.
2. Im Einzelnen sind in den
Bebauungsplan-Verfahren die folgenden Punkte aufzugreifen:
·
Realisierung
von bis zu 270 WE in einer offenen Bauweise, die dem Charakter
Kleinmachnows als Garten- und Waldsiedlung Rechnung trägt,
·
Schaffung
eines Wohnquartiers mit hohem Grün- und Freiflächenanteil,
·
Ausweisung
von ca. 50 % bezahlbarem Wohnungsraum in Anlehnung an den Mietspiegel
Kleinmachnow,
·
Berücksichtigung
einer energetisch innovativen Energieversorgung und ökologischer
Planungsansätze,
·
Gestaltung
der Verkehrsräume und Außenanlagen als erlebbare Räume, außerdem
·
beispielhafte
Zusammenstellung von bereits realisierten Projekten des sozialen Wohnungsbaus
in der Bundesrepublik, die aufgrund ihrer Attraktivität als Orientierung dienen
könnten.
Problembeschreibung/Begründung:
In den Diskussionen, beispielsweise im Rahmen einer Klausurtagung von Gemeindevertretung und Verwaltung am 9. Mai 2015, herrschte breite Übereinstimmung, dass neue Eingriffe in Natur und Landschaft dabei auch zukünftig möglichst vermieden werden sollten. Ein Beitrag zur Lösung der anstehenden wohnungspolitischen Fragen könnten aber Flächen für gewerbliche Zwecke leisten, die bereits bebaut oder planungsrechtlich zur Bebauung vorgesehen sind. Die Nachfrage nach Gewerbeflächen ist zurzeit geringer als der Bedarf an vor allem sozialem Wohnraum.
Bei den bisher ausschließlich gewerblichen Zwecken zugedachten Flächen handelt es sich um Grundstücke beiderseits des Stahnsdorfer Damms. Im Flächennutzungsplan sind sie bereits größtenteils entsprechend dargestellt (vgl. Anlage 1, FNP-Auszug), sie liegen teilweise innerhalb des Städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Wohnen u. Arbeiten nördlich u. südlich der BAB A 115“ (Beschluss vom 05.09.1991/DS‑Nr. 186/91) oder grenzen unmittelbar daran an.
Der Aufsichtsrat der Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E mbH) griff die Überlegungen der Gemeinde auf und empfahl mit Aufsichtsrats-DS Nr. 03/15 vom 13.07.2015 (vgl. Anlage 2, AR-Beschluss), mehrere Bebauungsplan-Verfahren zur Umsetzung der neuen städtebaulichen Ziele einzuleiten.
Die dazu in Aussicht genommenen Flächen sowie der Städtebauliche Entwicklungsbereich sind in Anlage 3 (Übersichtskarte) dargestellt, die Eigentumssituation gibt Anlage 4 wieder.
Die Ziele und die Vorgaben für die städtebauliche Entwicklung, die im Beschluss der P&E mbH vom 13. Juli 2015 aufgeführt sind, sollen im Rahmen einer Klausurtagung der Gemeindevertretung konkretisiert werden und als Vorgabe für die Planung dienen.
Im Nachgang sollen die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse für die Verfahren
- KLM-BP-006-c-4 „östlich Pascalstraße“ (bisher: „Verlängerung Fahrenheitstraße“)
- KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm (bisher „Nördliches Gewerbegebiet“) und
- KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“
der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen Anfang 2016 vorgelegt werden.
Angedacht ist, zunächst das Bebauungsplan-(Änderungs-)Verfahren KLM-BP-006-c-4 für Flächen südlich Stahnsdorfer Damm voranzutreiben (vgl. Anlage 5), die Planverfahren -006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm (vgl. Anlage 6) und schließlich das Planverfahren 006-f „Landesfläche Nord“ (vgl. Anlage 7) sollen folgen.
Im Vorfeld der Klausurtagung sollen die Verwaltung und die P&E mbH kurzfristig Gespräche mit den Gewerbetreibenden, deren Standorte von den Bauleitplan-Verfahren betroffen sind, aufnehmen, um gemeinsam Lösungen für die jeweiligen künftigen Betriebsstätten zu finden. Über erste Ergebnisse dieser Gespräche soll in der Klausurtagung informiert werden.
Parallel zu den Bebauungsplan-Verfahren wird der Flächennutzungsplan zu ändern sein.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1.
Flächennutzungsplan
Kleinmachnow i. d. F. der 14. Änderung, Stand 31.07.2014
2.
P&E mbH, Aufsichtsrat, Beschluss über die Empfehlung zur Ausweisung
von Wohnbauflächen nördlich und südlich des Stahnsdorfer Damms, AR-DS
Nr. 03/15 vom 13.07.2015
3.
Städtebaulicher
Entwicklungsbereich u. angrenzende Flächen, Übersichtskarte
4.
ders., Darstellung des Eigentums
Abgrenzung
Geltungsbereiche:
5.
KLM-BP-006-c-4 „östlich Pascalstraße“ (bisher: „Verlängerung Fahrenheitstraße“)
6.
KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm (bisher „Nördliches Gewerbegebiet“)
7. KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“