Betreff
Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-006-c-3 "TIW-Gebiet ...", hier: Konzept zur Durchführung von Artenschutzmaßnahmen für die Zauneidechse auf dem Stolper Berg
Vorlage
INFO 014/15
Art
Informationsnummer

Anlage 1

 

 

Erläuterungen

 

 

Das Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-006-c gehört zum städtebaulichen Entwicklungsbereich „Wohnen und Arbeiten nördlich u. südlich der BAB A 115“ (Beschluss v. 05.09.1991, DS-Nr. 186/91). Der Bebauungs­plan trat am 27.03.1997 in Kraft und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 34,1 ha.

Mit DS-Nr. 076/13 vom 19.09.2013 beschloss die Gemeindevertretung, die frühere städte­bauliche Zielsetzung für Teile des Gebietes aufzugeben. Mit dem unter der Bezeichnung KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik – Innovation – Wissenschaft)“ weiterzuführenden Bebauungsplan-Änderungsverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für flexibel gestaltbare gewerbliche Bauflächen geschaffen, eine direkte Straßenverbindung zwischen Fahrenheitstraße und Dreilindener Weg ermöglicht sowie die Erreichbarkeit der zukünftigen öffentlichen Grünfläche „Stolper Berg“ (Parkanlage) für Fußgänger und Radfahrer verbessert werden.

Das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-c-3 (vgl. Anl. 2, Abgrenzung Geltungsbereich) soll im Jahr 2016 fortgesetzt und dann zum Abschluss gebracht werden.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Vorentwurf wurde unter anderem auf die Belange des besonderen Artenschutzes ‑ hier: die geschützte Reptilienart Zauneidechse ‑ hingewiesen. Die Zauneidechse kommt im Geltungsbereich vor, rechtzeitig vor Erteilung von Baugenehmigungen für gewerbliche Vorhaben ist deshalb die Umsiedlung der betroffenen Populationen erforderlich.

Vor diesem Hintergrund hat die P&E – Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow, Geschäftsbesorger der Gemeinde im städtebaulichen Entwicklungsbereich „Wohnen und Arbeiten …“, Fachgutachter beauftragt. Diese haben im Dezember 2015 ein Konzept zur Durchführung entsprechender Artenschutzmaßnahmen vorgelegt. In Abstimmung mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark als der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde wird vorgeschlagen, die Zauneidechsen lebensraumnah von den (künftigen) Gewerbeflächen in die (künftig) öffentliche Parkanlage „Stolper Berg“ umzusiedeln (vgl. Anl. 4 u. 5, Konzept u. Lageplan, Stand 14.12.2015).

Dazu ist der Stolper Berg als Lebensraum für die Zauneidechsen-Populationen aufzuwerten, Teile im Süden der Parkanlage werden umzugestalten sein. Mit der Umgestaltung wird teilweise von der 2013 zur Umsetzung beschlossenen Variante zur Rekultivierung der ehemaligen Deponie abgewichen (vgl. Anl. 6, Auszug aus DS-Nr. 171/12 v. 21.02.2013).

Nach Einschätzung der Fachgutachter wird die zukünftige Erholungsnutzung des Stolper Berges durch die vorgesehenen Maßnahmen jedoch nicht einschränkt. Das Wegenetz und der auf der Nordostseite gelegene Rodelhang werden nicht tangiert.

Die Umsetzung der im Konzept vorgesehenen Maßnahmen ist für die erste Jahreshälfte 2016 beabsichtigt und wird von der P&E mbH beauftragt werden.

Mit dieser Information werden die Mitglieder der Gemeindevertretung und insbesondere die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Verkehr u. Ordnungsangelegenheiten über die geplanten artenschutzrechtlichen Maßnahmen informiert.


1)        Erläuterungen

2)        Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik – Innovation – Wissenschaft)“, Abgrenzung Geltungsbereich

3)        Ist-Zustand Stolper Berg (Foto-Dokumentation)

4)        Konzept zur Durchführung von Artenschutzmaßnahmen für die Zauneidechse auf dem Stolper Berg, Stand 14.12.2015

5)        ders., Lageplan

Nur zur Information:

6)        Auszug aus DS-Nr. 171/2 v. 21.02.2013, Abschließende Rekultivierung der ehemaligen Deponie Stahnsdorfer Damm – 3. BA; Festlegung zur Änderung der Teilanordnung