Betreff
3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033
"Bürgerhaussiedlung Süd", Aufstellungsbeschluss
(Grundstück Am Fuchsbau 37)
Vorlage
DS-Nr. 008/16
Art
Beschlussvorlage

1.         Der Bebauungsplan KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“, rechtswirksam seit 16.11.2007, soll geändert werden. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 soll sich beschränken auf eine Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) auf dem Grundstück Am Fuchsbau 37 (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8, Flurstück 971; Geltungsbereich vgl. Anlage 1).

2.         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.         Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu lassen und der Gemeinde­vertre­tung zur Billigung vorzulegen.

 


Der Bebauungsplan KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“ (Textbebauungsplan) trat mit Bekanntmachung am 16.11.2007 in Kraft (Amtsblätter für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 12/2007 v. 16.11.2007 und Nr. 04/2008 v. 31.03.2008).

 

Der Eigentümer des Grundstückes „Am Fuchsbau 37“ hat mit Schreiben vom 19.01.2016 beantragt, den rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-033 für sein Grundstück zu ändern (Antragsunterlagen vgl. Anlage 2).

Auf dem Grundstück befindet sich ein Bungalow im rückwärtigen Bereich. Dieser soll abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Eine entsprechende Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus und eine Garage wurde am 10.06.2015 (Aktenzeichen Bauaufsicht 00317-15-20) erteilt. Der Antragsteller bittet nun um eine Verschiebung des Baufensters in Richtung der Straße Hohe Kiefer analog der Baugrenzen auf dem Nachbargrundstück Hohe Kiefer 31.

Bisher verläuft die vordere (straßenseitige) Baugrenze in einem Abstand von 4,5 m und die rückwärtige Baugrenze in einem Abstand von 17,5 m zur Straßenbegrenzungslinie der Straße Am Fuchsbau sowie die seitliche Baugrenze im Abstand von 17,5 m bezogen auf die Straße Hohe Kiefer (vgl. Anlage 3, Auszug B-Plan). Diese Festsetzung des Baufensters auf der rückwärtigen Teilfläche erfolgte, um bauliche Veränderungen am Bestandsgebäude planungsrechtlich zu er­mög­lichen und zugleich einer zusätzlichen Bebauung auf der Teilfläche zur Hohen Kiefer vorzubeugen. Derzeit ist hier eine Neubebauung planungsrechtlich unzulässig.

 

Um den genehmigten Neubau an einem Standort in der Bauflucht der Hohen Kiefer zulassen zu können, ist das Baufenster zu verschieben, so dass die vordere (straßenseitige) Baugrenze künftig in einem Abstand von 5,0 m und die rückwärtige Baugrenze im Abstand von 21,0 m zur Straßenbegrenzungslinie der Hohen Kiefer verlaufen. Parallel wird vertraglich abzusichern sein, dass das rückwärtige Bestandsgebäude spätestens nach Fertigstellung des Neubaus vollständig abgerissen wird und dass die erteilte Baugenehmigung bzgl. einer rückwärtigen Bebauung nicht ausgenutzt wird. Der entsprechende Vertrag ist vor Billigung des Bebauungsplan-Entwurfes abzuschließen.

 

Eine Anordnung des Neubaus unmittelbar an der Hohen Kiefer, verbunden mit dem Abriss des rückwärtigen Bestandes, ist städtebaulich wünschenswert, da dies der Bebauung auf den angrenzenden Grundstücken entsprechen würde. Das Blockinnere könnte von baulichen Anlagen zugunsten gärtnerischer Nutzungen freigehalten werden. Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag deshalb gefolgt und ein entsprechendes Bebauungsplan-Änderungsverfahren als beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB eingeleitet werden. Die Änderung des Baufensters entspricht einer ge­ordneten städte­baulichen Entwicklung und den Zielen der Innenentwicklung. Die Aufstellung des Bebauungsplanes trägt zur Anpassung vorhandener Ortsteile bei (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB).

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-033 sollen von der Änderung unbe­rührt bleiben.

 

Der Antragsteller hat die Kostenübernahme für das Änderungsverfahren zuge­sichert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.         Abgrenzung Geltungsbereich 3. Änderung KLM-BP-033

2.         Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes vom 19.01.2016 mit Lageplan

3.         Bebauungsplan KLM-BP-033, rechtswirksame Fassung, Auszug textliche Festsetzungen Teil 2 (Tabelle)