Satzung über die Veränderungssperre für den
Bereich „BBiZ Kleinmachnow“
beschlossen.
Die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen. Sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2010 mit DS-Nr. 180/10 die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“ beschlossen. In den Geltungsbereich einbezogen wurden Flächen östlich Stahnsdorfer Damm und nördlich Teltowkanal / Machnower Schleuse mit dem Berufsbildungszentrum Kleinmachnow der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (BBiZ) und der sog. Kanalsiedlung sowie Teile des Stahnsdorfer Damms.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen (15. Änderung des FNP Kleinmachnow für Flächen im Bereich BBiZ Kleinmachnow KLM-FNP-15).
Die Verfahren sind bisher nicht abgeschlossen und sollen im Frühjahr 2016 wiederaufgenommen und fortgesetzt werden.
Damit liegen die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 BauGB für den Erlass einer Veränderungssperre vor.
Die Vorschriften über die Veränderungssperre und die Zurückstellung von Baugesuchen (§§ 14 ff. BauGB) haben in der Praxis große Bedeutung für die Sicherung künftiger Bebauungspläne. Beide Rechtsinstrumente dienen dem Zweck, die mit dem aufzustellenden Bebauungsplan angestrebten Planungsziele in der Zeit zwischen dem Aufstellungsbeschluss und dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes (hier: B-Plan KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“) gegenüber baulichen Maßnahmen und Nutzungsänderungen zu schützen. Sie sind geeignet, solche Vorhaben zu verhindern, die einer Umsetzung der Bebauungsplanung durch Schaffung „vollendeter Tatsachen“ entgegenstehen können.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIma) als Eigentümerin des Gesamtgrundstücks hatte im Jahr 2011 den von ihr seit längerem geplanten Verkauf einer innerhalb des Geltungsbereiches gelegenen Teilfläche vollzogen, ohne parallele, kurz vor dem Abschluss stehende Vertragsverhandlungen zwischen ihr und der Gemeinde abzuwarten.
Die Arbeiten am Bebauungsplan wurden daraufhin zunächst unterbrochen. Die Vertragsverhandlungen, in denen es der Gemeinde insbesondere um die Bestellung und dauerhafte Sicherung von Dienstbarkeiten für einen Geh- und Radweg (Uferweg Teltowkanal) und für eine bestehende Regenwasserleitung zwischen Am Hochwald und Teltowkanal geht, konnten zunächst nicht fortgesetzt werden.
Inzwischen beabsichtigt der (private) Erwerber der Teilfläche, mit der baulichen Entwicklung der sog. Kanalsiedlung zu beginnen. Noch unklar ist, ob in den Gesprächen mit dem Erwerber bzw. seiner Architekten die mit dem Bebauungsplan KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“ angestrebte städtebauliche Ordnung erreicht werden kann. Aus diesem Grund wird zur Absicherung die Veränderungssperre erlassen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage:
Satzung über die Veränderungssperre für den
Bereich „BBiZ Kleinmachnow“
(Bebauungsplan-Gebiet KLM‑BP‑045 „BBiZ Kleinmachnow“)
mit anliegender Karte zur Abgrenzung des Geltungsbereiches