Die Bewilligung der Zuschüsse an die in beiliegender Übersicht (Anlage 1) aufgeführten Vereine wird in der ausgewiesenen Höhe empfohlen.
Die Gemeinde Kleinmachnow fördert entsprechend der im Jahr 2013
verabschiedeten Vereinsförderrichtlinie Vereine, die durch ihre Aktivitäten
wesentlich zum gesellschaftlichen Leben unserer Gemeinde beitragen.
In §3 der Vereinsförderrichtlinie werden folgende Arten der Zuwendung
aufgeführt: die Grundförderung (Abs. 1), die Förderung von Maßnahmen (Abs. 2)
und die Sonderförderung (Abs. 3), wobei die Anträge nach Abs.1 und 2 von der
Verwaltung eigenverantwortlich beschieden werden. Für die nach §3 Abs.3
beantragten Sonderförderungen spricht der Ausschuss für Schule, Kultur und
Soziales gemäß §4 Abs.1 eine Empfehlung aus.
DS-Nr. 020/16 enthält als Anlage 2 eine Aufstellung sämtlicher
Förderanträge für das Jahr 2016. Danach wurden für 2016 Fördermittel in Höhe von
ca. 343.700 € beantragt. Im Haushalt 2016 sind Fördermittel in Höhe von
insgesamt 283.000 € eingestellt.
Da in diesem Jahr die eingereichten
und förderungswürdigen Anträge die zur Verfügung stehenden Mittel deutlich
übersteigen ist vorgesehen, die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von ca. 44.000
€ der allgemeinen Deckungsreserve zu entnehmen.
Sollte der Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales den Empfehlungen
der Verwaltung folgen, werden für die Förderung der Vereine insgesamt Mittel in
Höhe von ca. 327.000 € benötigt.
Für das Jahr 2016 wurden Sonderförderungen in Höhe von insgesamt ca.
150.041 € beantragt (Anlage 1). Im Ausschuss für Schule,
Kultur und Soziales am 23.02.2016 wurde durch die Ausschussmitglieder
empfohlen, zunächst die Anträge positiv zu bescheiden, die zur (Teil-)
Finanzierung einer Personalstelle gestellt wurden. Dies wurde zwischenzeitlich
umgesetzt.
Die Finanzierung der weiterhin beantragten Sonderförderung sowie der
Maßnahmen- und Grundförderung ist über den Haushalt 2016 abgesichert und kann
umgesetzt werden.
Die Anträge werden erst nach der Empfehlung durch den Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales und nach der Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel in 2015 beschieden. Die Frist zur Einreichung der Verwendungsnachweise endete am 31.03.2016.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1. Übersicht der
Anträge zur Empfehlung