Betreff
Empfehlungen gem. § 4 Abs. 1 Vereinsförderrichtlinie
Vorlage
DS-Nr. 031/16
Art
Beschlussvorlage

Die Bewilligung der Zuschüsse an die in beiliegender Übersicht (Anlage 1) aufgeführten Vereine wird in der ausgewiesenen Höhe empfohlen.


Die Gemeinde Kleinmachnow fördert entsprechend der im Jahr 2013 verabschiedeten Vereinsförderrichtlinie Vereine, die durch ihre Aktivitäten wesentlich zum gesellschaftlichen Leben unserer Gemeinde beitragen.

In §3 der Vereinsförderrichtlinie werden folgende Arten der Zuwendung aufgeführt: die Grundförderung (Abs. 1), die Förderung von Maßnahmen (Abs. 2) und die Sonderförderung (Abs. 3), wobei die Anträge nach Abs.1 und 2 von der Verwaltung eigenverantwortlich beschieden werden. Für die nach §3 Abs.3 beantragten Sonderförderungen spricht der Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales gemäß §4 Abs.1 eine Empfehlung aus.

 

DS-Nr. 020/16 enthält als Anlage 2 eine Aufstellung sämtlicher Förderanträge für das Jahr 2016. Danach wurden für 2016 Fördermittel in Höhe von ca. 343.700 € beantragt. Im Haushalt 2016 sind Fördermittel in Höhe von insgesamt 283.000 € eingestellt.

Da in diesem Jahr die eingereichten und förderungswürdigen Anträge die zur Verfügung stehenden Mittel deutlich übersteigen ist vorgesehen, die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von ca. 44.000 € der allgemeinen Deckungsreserve zu entnehmen.

Sollte der Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales den Empfehlungen der Verwaltung folgen, werden für die Förderung der Vereine insgesamt Mittel in Höhe von ca. 327.000  € benötigt.

 

Für das Jahr 2016 wurden Sonderförderungen in Höhe von insgesamt ca. 150.041 € beantragt (Anlage 1). Im Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales am 23.02.2016 wurde durch die Ausschussmitglieder empfohlen, zunächst die Anträge positiv zu bescheiden, die zur (Teil-) Finanzierung einer Personalstelle gestellt wurden. Dies wurde zwischenzeitlich umgesetzt.

Die Finanzierung der weiterhin beantragten Sonderförderung sowie der Maßnahmen- und Grundförderung ist über den Haushalt 2016 abgesichert und kann umgesetzt werden.

Die Anträge werden erst nach der Empfehlung durch den Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales und nach der Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel in 2015 beschieden. Die Frist zur Einreichung der Verwendungsnachweise endete am 31.03.2016.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

28.10,33.10,36.60,42.10,29.10

Teilhaushalt/Budget:

40.12,40.36,40.13,40.15,40.16

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

283.000

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

2016

EURO:

43.893,00

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1. Übersicht der Anträge zur Empfehlung