1)
Das
Verfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“
fortgesetzt. Der Geltungsbereich KLM-BP-006-e wird wie in Anlage 1
dargestellt abgegrenzt. Die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist ortsüblich
bekannt zu machen.
2)
Mit
dem Bebauungsplan sollen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für gewerbliche und gemischte Nutzungen sowie für Wohnen geschaffen werden.
Innerhalb des angestrebten Gewerbegebietes sind Flächen für die Realisierung
eines Handwerker- bzw. Gewerbehofes vorzusehen. Festgesetzt
werden sollen außerdem u. a. Grün- und Freiflächen sowie Verkehrsflächen. Rund
8.000 m² des Plangebietes sind als zusammenhängende Fläche für Wald
vorzusehen.
3)
Im
Hinblick auf die künftigen Bewohner und Nutzer des Gebietes ist im Zuge des
Bebauungsplan-Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass a) eine ordnungsgemäße Beseitigung der vorhandenen Altlasten
erfolgt und b) der erforderliche
Schutz insbesondere der geplanten Wohnungen vor den Emissionen der
Bundesautobahn BAB A 115 gewährleistet wird.
4)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu
lassen. Im Vorentwurf sollen die wesentlichen Inhalte der vorliegenden
Städtebaulichen Planungsstudie zum Stahnsdorfer Damm (vgl. Anlage 2) aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Der
Vorentwurf ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.
Problembeschreibung/Begründung:
Das
Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren KLM-BP-006-e für Grundstücke zwischen Stahnsdorfer
Damm, der Bundesautobahn BAB A 115 und der Neubauernsiedlung soll
wiederaufgenommen und mit der Bezeichnung KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer
Damm“ fortgesetzt werden (Geltungsbereich vgl. Anl. 1). Das Bebauungsplan-Gebiet umfasst eine Fläche von rund
4,12 ha und gehört zum städtebaulichen
Entwicklungsbereich „Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB
A 115“ (DS-Nr. 189/91 vom 05.09.1991).
Entwicklung
der Planungsüberlegungen
Das
Verfahren KLM-BP-006-e geht zurück auf den Aufstellungsbeschluss vom 17.05.2001
(DS-Nr. 100/01, vgl. Anl. 4).
Es wurde jedoch bisher nicht abgeschlossen.
Überwiegende Teile des Plangebietes wurden vormals intensiv gewerblich genutzt, bis 1945 von der Dreilinden Maschinenbau GmbH (eine Tochtergesellschaft der Robert Bosch GmbH), ab 1953 u. a. vom VEB „Max Reimann“ und nach 1990 von der Fahrzeuge-Technik-Handel (FATH) GmbH für die Reparatur von Lastkraftwagen und Bussen. Die FATH GmbH schloss im Jahr 2002, die von ihr genutzten baulichen Anlagen stehen seither leer, das Gelände ist verfallen und verwahrlost.
Die Wiederaufnahme bzw. Einleitung von Bebauungsplan-Verfahren für das Gebiet 006-e und für zwei weitere Gebiete geht zurück auf den Grundsatzbeschluss DS-Nr. 137/15/2 vom 17.12.2015, mit dem die Gemeindevertretung die städtebaulichen Ziele für den Entwicklungsbereich „Wohnen und Arbeiten …“ änderte. Auf Flächen beiderseits Stahnsdorfer Damm, auf denen bisher nur gewerbliche Nutzungen vorgesehen waren, sollen auch Voraussetzungen für Wohnungsbau geschaffen werden (vgl. Anl. 5, Grundsatzbeschluss).
Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass es in Kleinmachnow zunehmend Handlungsbedarf beim Wohnungsangebot insbesondere für folgende Gruppen gibt:
• Ältere Menschen in ihrem sozialen Umfeld, die aus finanziellen bzw. gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihr Eigenheim zu nutzen (barrierearmer/-freier Wohnraum),
• Junge Familien, die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, in Kleinmachnow Wohneigentum zu erwerben (preiswerte Mietwohnungen),
• Haushalte mit geringem Einkommen (preisgünstiger Wohnraum für Berufseinpendler).
Von den insgesamt angestrebten bis zu 270 Wohneinheiten (WE) sollen deshalb rund 50 % als bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung stehen. Für diesen Anteil sollen überwiegend Flächen im kommunalen Eigentum südlich Stahnsdorfer Damm genutzt werden (vgl. Anl. 6, Eigentumskarte). Von der Neuplanung werden auch die Standorte ortsansässiger Gewerbebetriebe betroffen sein. Für die Gewerbetreibenden sollen deshalb neue Flächen im Gebiet 006-e ausgewiesen und dort u. a. ein Handwerker- bzw. Gewerbehof entwickelt werden.
In einer Klausurtagung am Samstag, 27.02.2016 beschäftigten sich die Mitglieder der Gemeindevertretung vertiefend mit der vorstehend beschriebenen Thematik.
Planungsrechtliche
Ausgangssituation
Vorbereitende
Bauleitplanung: Im Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) sind die Flächen
innerhalb des künftigen Bebauungsplan-Gebietes bisher
als Gewerbegebiet (GE) dargestellt (vgl. Anl. 7, FNP-Auszug). Wegen der mit dem Bebauungsplan 006-e
angestrebten Nutzungen wird die parallele Änderung des FNP erforderlich
(8. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-08).
Verbindliche Bauleitplanung: Ein rechtswirksamer Bebauungsplan für den Geltungsbereich liegt bisher nicht vor.
Weitere
Schritte
Bei der Erarbeitung des Bebauungsplan-Vorentwurfes soll auf die Städtebauliche Planungsstudie zurückgegriffen werden, die im Herbst 2015 im Auftrag der P&E ‑ Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow ‑ vom Büro Nägeliarchitekten (Berlin) erarbeitet wurde und die für das bevorstehende Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-e weiterzuentwickeln ist. Ein Auszug aus der Planungsstudie ist als Anl. 2 beigefügt (Gesamtfassung der Planungsstudie mit Stand 01.10.2015 vgl. Anl. 8, hier nur zur Information).
Ein auf dieser Grundlage erarbeiteter Vorentwurf soll der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen nach der Sommerpause zur Beratung und Billigung vorgelegt werden. Angestrebt wird, die verbindliche Bauleitplanung nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte bis zum Winter 2017/18 abzuschließen.
Um zu gewährleisten, dass weitere wichtige, auf der Ebene der Bebauungsplanung aber nicht sinnvoll regelbare Ziele Berücksichtigung finden (z. B. ökologische u. energetische Konzepte, hohe Qualität bei der Gestaltung der künftigen Gebäude sowie der Verkehrs-, Grün- u. Freiflächen, Wirtschaftlichkeit etc.) ist ein Architektonischer Realisierungswettbewerb vorgesehen. Dieser Wettbewerb soll sich unmittelbar an das Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren anschließen. Mit seiner Vorbereitung kann begonnen werden, wenn der Bebauungsplan das Entwurfsstadium erreicht hat. Die erzielten Wettbewerbsergebnisse sollen Grundlage der ab 2018 zu erwartenden schrittweisen Realisierung der Bebauung werden.
Die Kosten des
Bebauungsplan-Änderungsverfahren werden von der P&E mbH als der Geschäftsbesorgerin
der Gemeinde Kleinmachnow getragen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1.
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-006-e
2.
Nägeliarchitekten,
Städtebauliche Planungsstudie, Stand 01.10.2015, hier: Teilfläche 006-e
nur zur
Information:
3.
Luftbild
(Stand April 2009), mit Geltungsbereich überlagert
4.
Aufstellungsbeschluss
DS-Nr. 100/01 v. 17.05.2001, ohne Anlagen
5.
Grundsatzbeschluss
DS-Nr. 137/15/2 v. 17.12.2015, ohne Anlagen
6.
Geltungsbereich u. angrenzende Flächen,
Darstellung des Eigentums
7.
Flächennutzungsplan
Kleinmachnow, Neubekanntmachung i. d. F. vom 31.07.2014, Auszug
8.
Nägeliarchitekten,
Städtebauliche Planungsstudie, Stand 01.10.2015, Gesamtfassung