1)
Das
2003 eingeleitete Verfahren zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
Kleinmachnow für Flächen im Bereich Fashion Park wird unter der Bezeichnung
8. Änderung des
Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM‑FNP‑08 für Flächen
beiderseits Stahnsdorfer Damm
fortgesetzt. Es umfasst den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich. Die
Neuabgrenzung des Änderungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.
2)
Die
8. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Änderung von dargestellten
Nutzungsarten und Bauflächen im Städtebaulichen Entwicklungsbereich „Entwicklungsgebiet Wohnen und Arbeiten im
Bereich nördlich und südlich der Bundesautobahn A 115 …“ sowie auf
nördlich Stahnsdorfer Damm angrenzenden Flächen. Mit
der Änderung sollen die Ansiedlung von Gewerbebetrieben und die Schaffung
insbesondere von preiswertem und bezahlbarem Wohnraum ermöglicht werden. Vorgesehen
sind außerdem u. a. die Darstellung von Grün- und Waldflächen sowie einer
Fläche für Sport- u. Spielanlagen (Sportplatz) am Dreilindener Weg.
Die angestrebten Inhalte sind in Anlage 3
(Vorentwurf) zusammengefasst.
3)
Der
Einleitungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
4)
Zu
der beabsichtigten Änderung sind frühzeitige Beteiligungen der Behörden und der
Öffentlichkeit durchzuführen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB).
Der
Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er
stellt für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen die Art der
Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der
beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger
entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen
sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Ansprüche auf Baugenehmigungen für ein
bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) aus dem FNP
entwickelt werden.
Mit DS-Nr. 008/03 vom 06.02.2003 leitete die
Gemeindevertretung für Teile des Städtebaulichen Entwicklungsbereiches
„Wohnen und Arbeiten …“ ein Verfahren zur
8. Änderung des FNP ein. Geändert werden sollten Darstellungen für den sog.
Fashion Park südlich Stahnsdorfer Damm. (vgl. Anl. 4, Aufstellungsbeschluss v.
06.02.2003 und Anl. 5,
Auslegungsbeschluss v. 09.10.2003).
Nachdem frühere städtebauliche Ziele für den Fashion Park,
nämlich die Errichtung einer Modemesse, später eines Bau- u. Gartenmarktes und
zuletzt die Ansiedlung des Julius-Kühn-Instituts (Biologische Bundesanstalt)
nicht mehr weiterverfolgt werden, ist dort jetzt die Entwicklung umfangreicher
Gewerbeflächen angedacht. Entlang des Dreilindener Weges soll außerdem ein
öffentlicher Sportplatz ermöglicht werden.
Parallel
zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird dazu ein Bebauungsplan mit der
Bezeichnung KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik – Innovation – Wissenschaft)“
aufgestellt.
Für weitere Flächen südlich Stahnsdorfer Damm sowie nördlich dieser Straße hat die Gemeindevertretung mit Grundsatzbeschluss DS-Nr. 137/15/2 vom 17.12.2015 ebenfalls die städtebaulichen Ziele geändert. Auf Flächen, auf denen bisher nur gewerbliche Nutzungen vorgesehen waren, sollen die Voraussetzungen für Wohnungsbau geschaffen werden (vgl. Anl. 6, Grundsatzbeschluss).
Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass es in Kleinmachnow zunehmend Handlungsbedarf beim Wohnungsangebot insbesondere für folgende Gruppen gibt:
• Ältere Menschen in ihrem sozialen Umfeld, die aus finanziellen bzw. gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihr Eigenheim zu nutzen (barrierearmer/-freier Wohnraum),
• Junge Familien, die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, in Kleinmachnow Wohneigentum zu erwerben (preiswerte Mietwohnungen),
• Haushalte mit geringem Einkommen (preisgünstiger Wohnraum für Berufseinpendler).
Von den angestrebten bis zu 270 Wohneinheiten (WE) sollen deshalb rund 50 % als bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung stehen. Von der Neuplanung werden auch die Standorte ortsansässiger Gewerbebetriebe betroffen sein. Für die Gewerbetreibenden sollen im Städtebaulichen Entwicklungsbereich neue Flächen ausgewiesen und dort u. a. ein Handwerker- bzw. Gewerbehof entwickelt werden.
In einer Klausurtagung am Samstag, 27.02.2016 beschäftigten sich die Mitglieder der Gemeindevertretung vertiefend mit der vorstehend beschriebenen Thematik.
Um diese neuen Ziele erreichen zu
können, sollen drei Bebauungspläne aufgestellt bzw. geändert werden:
-
Der
Bebauungsplan KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“ soll das bisher geltende Planungsrecht
der Satzungen KLM-BP-006-c (Ursprungsplan), rechtswirksam
seit 27.03.1997 und KLM-BP-006-c-4
„Verlängerung Fahrenheitstraße“, rechtswirksam seit 29.08.2014, ändern.
-
Der
Bebauungsplan KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ soll Baurecht auf
früher gewerblich genutzten Flächen schaffen. Im Hinblick auf die angedachten
neuen Nutzungen wird dabei eine ordnungsgemäße Beseitigung
der vorhandenen Altlasten zu erfolgen haben und der erforderliche Schutz
insbesondere der geplanten Wohnungen vor den Emissionen der Bundesautobahn BAB
A 115 zu gewährleisten sein.
-
Der
Bebauungsplan KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“ soll später eine Ergänzung der im
Gebiet 006-e angedachten Wohnbebauung auf bereits versiegelten, aber derzeit noch
gewerblich genutzten Flächen ermöglichen. Weitere Teile der Landesflächen
sollen als Wald bzw. Grünfläche gesichert werden.
Parallel zur Aufstellung bzw. Änderung der vorgenannten
Bebauungspläne ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Die für den Bereich
beiderseits Stahnsdorfer Damm beabsichtigte städtebauliche Neuausrichtung soll
auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung in einem Verfahren erfolgen. Dazu
ist der im Jahr 2003 festgelegte Änderungsbereich zu erweitern (vgl. Anl. 1, Änderungsbereich, Anl. 3, Kennzeichnung der
Veränderungen).
Die angedachten neuen Inhalte des FNP für Flächen
beiderseits Stahnsdorfer Damm sind in den als Anl. 3 beigefügten Vorentwurf der 8. FNP-Änderung eingearbeitet.
Nach Billigung dieses Vorentwurfes sollen die Öffentlichkeit und die Behörden
frühzeitig dazu beteiligt werden. Daran anschließend wird ein Entwurf zu
erarbeiten und der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen zur Beratung
vorzulegen sein.
Die Kosten für dieses Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren werden von der P&E mbH als der Geschäftsbesorgerin der Gemeinde Kleinmachnow getragen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1.
Abgrenzung
des Änderungsbereiches KLM-FNP-08
2.
Abgrenzung,
Stand 07/2003 mit Kennzeichnung der Veränderungen (Schraffur)
3.
8. Änderung
des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-08, Vorentwurf
nur zur Information:
4.
Einleitungsbeschluss
DS-Nr. 008/03 v. 06.02.2003
5.
Auslegungsbeschluss
DS-Nr. 149/03 v. 09.10.2003
6.
Grundsatzbeschluss
DS-Nr. 137/15/2 v. 17.12.2015, ohne Anlagen