2.
Der
Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (vgl. Anlage 2)
wird gebilligt.
3.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung KLM-FNP-17 die
berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um
den Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der
Änderung des Flächennutzungsplanes und ihre voraussichtlichen Auswirkungen zu
informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu
geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung
wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist
rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende
Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet in den
Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar,
die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber
dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen
Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Ansprüche auf
Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle
Bebauungspläne (verbindliche
Bauleitpläne) aus dem FNP entwickelt werden.
Mit DS-Nr. 009/15 vom
26.03.2015 hat die Gemeindevertretung ein Verfahren zur 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes eingeleitet. Das eingeleitete Verfahren umfasst die
Änderung von Darstellungen einzelner Flächensignaturen und Zeichen
(Änderungsbereich vgl. Anl. 1).
Parallel
zu Bebauungsplan-Aufstellungs- bzw. -Änderungsverfahren sind auf der Ebene des
Flächennutzungsplanes Anpassungen dargestellter Nutzungsarten vorzunehmen.
Im
Bereich von Grün- und Waldflächen soll u.a. der Verlauf des Uferweges
Teltowkanalaue (Gemeinsamer Rad- und Wanderweg) ergänzt werden, um eine
Anpassungspflicht anderer öffentlicher Planungsträger an dieses städtebauliche
Ziel der Gemeinde zu erreichen.
Zu korrigieren ist ferner z.B.
die Anordnung von Planzeichen für Einrichtungen wie Kita, Spielplätze u. ä.
entsprechend ihrer tatsächlichen Lage. Außerdem wird die Plangrundlage
aktualisiert.
Die
vorgesehenen Inhalte der 17. Änderung des FNP sind dem Vorentwurf, Stand
18.04.2016 (vgl. Anl. 2) sowie der Begründung zum Vorentwurf (vgl. Anl. 3) zu entnehmen. Die
Nummerierung der einzelnen Änderungen (Teilblätter der Anlage 2)
orientiert sich an der Nummerierung, die bereits im Aufstellungsbeschluss vom
26.03.2015 verwendet wurde.
Nach Billigung des
FNP-Vorentwurfes durch die Gemeindevertretung werden die frühzeitigen
Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden / sonstigen Trägern
öffentlicher Belange erfolgen (§§ 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1 BauGB).
Hinweis: Ein Vorentwurf zur 17. Änderung des FNP hatte der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen bereits zum Sitzungsdurchlauf 31.08. – 01.10.2015 und mit der Bezeichnung „17. Änderung des FNP für Gewerbe- und sonstige Flächen“ vorgelegen (DS-Nr. 070/15). Dieser Vorentwurf war seinerzeit, wegen der zu den Gewerbegebieten im Entwicklungsgebiet „Wohnen und Arbeiten …“ enthaltenen Aussagen, mehrheitlich abgelehnt worden.
Die diese Gewerbegebiete betreffenden städtebaulichen Inhalte sind aus dem Geltungsbereich nun ausgegliedert worden. Sie sind damit nicht mehr Bestandteil des Verfahrens KLM-FNP-17, sondern der 8. Änderung des FNP Kleinmachnow KLM-FNP-08 für Flächen beiderseits Stahnsdorfer Damm (siehe entsprechende Beschlussvorlage).
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
Anlagen:
1.
Kennzeichnung
des Geltungsbereiches KLM-FNP-17
2.
FNP-Vorentwurf,
Stand 18.04.2016, bestehend aus Teilblättern zu den Änderungen, außerdem einer
Übersicht über die Änderung (Zeichenerklärung und Lageplan)
3.
Begründung