Neu- und Ersatzbeschaffungen elektrisch betriebener Geräte inklusive Leuchtmittel müssen stets den aktuell höchsten Energieeffizienzklassen entsprechen.
Informationen unter
· Energieverbrauchskennzeichnung
(http://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchs-kennzeichnung
· Informationen zu Quecksilber in Leuchtmitteln
(https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/arbeitsplatz_umwelt/projekte_a_z/ir_quecksilber
_energiesparlampen.htm
· Green-IT
http://www.vz-nrw.de/Green-IT-Die-richtige-Technik-fuer-Klimaschuetzer
Der konsequente Einsatz und Ersatz elektrisch betriebener Geräte inklusive Leuchtmittel durch solche mit höchster Energieeffizienzklasse stellt anerkanntermaßen eine wesentliche Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz, der langfristigen Senkung der Energiekosten durch Energieeinsparung und zur Einhaltung der Klimaschutzziele dar. Diese Maßnahme dient auch der Vorbildfunktion der Gemeinde Kleinmachnow für alle Bürgerinnen und Bürger.
Sonderbedingungen
Leuchtmittel:
Neue Leuchtmittel dürfen zusätzlich den Schadstoff „Quecksilber“ (fest, flüssig, gasförmig) nicht mehr enthalten. Ausnahmen müssen vor der Beschaffung begründet und genehmigt werden. Hiermit sollen Gefahren für Menschen und Umwelt vermieden und Sondermüllmengen reduziert werden. Restbestände dürfen aufgebraucht werden.
Geräteklassen ohne Energieeffizienzlabel:
Neu- und Ersatzbeschaffungen von elektrisch betriebenen Geräten ohne Energieeffizienzlabel müssen den Energieverbrauch von vorhandenen oder vergleichbaren Geräten um mindestens 10 Prozent unterschreiten. Insbesondere bei IT-Technik ist auf möglichst weitgehende Energieeffizienz, Schafstoffarmut („Green-IT“) und Produktionsbedingungen („soziale Produktion“) zu achten. Dem UVO-Ausschuss ist schriftlich Bericht zu erstatten.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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EURO: |
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Finanz-HH |
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bereits veranschlagt: |
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