1. Die Aufhebung der DS-Nr. 018/14 im Bauabschnitt II (hinter WG Stolper Weg bis Luftgütemessstation) wird beschlossen.
2. Die Wegeführung wird neu festgelegt.
Anlage
DS-Nr. 018/14 mit Übersichtsplan (Planverfasser Büro Seebauer, Wefers und Partner GbR, Berlin)
Mit Grundsatzbeschluss vom 19. März
2009 (DS-Nr. 047-1/09) beauftragte die Gemeindevertretung die Verwaltung, auf
der Grundlage des „Planungskonzeptes Kanalaue“ vom Juni 2007, die Planungen für
einen gemeinsamen Rad- und Wanderweg (mit Stahnsdorf und Teltow) entlang des
Teltowkanals voranzutreiben. Erste Streckenabschnitte wurden planungsrechtlich
gesichert bzw. schon baulich ausgeführt.
Da die Uferbereiche südlich des
Stolper Weges schon heute durch Wanderer stark frequentiert werden, sollte die
Verbindung zwischen dem fertiggestellten Wegabschnitt im Bereich Dreilinden
nördlich des Campingplatzes (ehemaliger Kolonnenweg) unter den Brücken der (zurzeit
stillgelegten) Friedhofsbahn und der BAB A 115 hindurch bis zur Schleusenbrücke
hergestellt werden. Die Wegeführung orientiert sich maßgeblich an den in der
Realität bereits vorhandenen unbefestigten Pfaden und – auf Flächen im Eigentum
des Landes Berlin – an Forstwirtschaftswegen.
Die Wege sind baulich fast fertig
gestellt. Nur der Bauabschnitt II, der auf vorhandenen Forstwirtschaftswegen
und nicht wie in den anderen Abschnitten auf bereits vorhandenen unbefestigten
Pfaden verlaufen soll, ist noch nicht beauftragt.
Die Wegeführung soll nicht auf dem Forstwirtschaftsweg verlaufen,
sondern auch hier auf dem Jahrzehnte vorhandenen ungefestigten Pfad direkt am
Teltowkanal. Dieser verläuft dann zum größten Teil auf Flächen des Wasser- und
Schifffahrtsamt Berlin und zum kleinen Teil auf Flächen des Landes Berlin.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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