Betreff
Neufestlegung der Wegeführung Beschluss DS-Nr. 018/14 (Bauabschnitt II) Uferweg Teltowkanalaue, hier Abschnitt Friedhofsbahnbrücke-Schleusenbrücke (Abschnitte 7 und 8 gemäß Grundsatzbeschluss vom 19. März 2009)
Vorlage
DS-Nr. 056/16
Art
Antrag

Die Neufestlegung des Uferweges hinter dem Wohngebiet Stolper Weg bis zur Luftgütemessstation (Beschluss DS-Nr. 018/14 im Bauabschnitt II) wird beschlossen.

 

 

Anlagen

1.    Übersichtsplan (Planverfasser Büro Seebauer, Wefers und Partner GbR, Berlin)

2.    Vorplanungen Uferweg, Abschnitte 7 und 8, Blatt 2 bis 7 (Planverfasser Büro Seebauer, Wefers und Partner GbR, Berlin)


Mit Grundsatzbeschluss vom 19. März 2009 (DS-Nr. 047-1/09) beauftragte die Gemeindevertretung die Verwaltung, auf der Grundlage des „Planungskonzeptes Kanalaue“ vom Juni 2007, die Planungen für einen gemeinsamen Rad- und Wanderweg (mit Stahnsdorf und Teltow) entlang des Teltowkanals voranzutreiben. Erste Streckenabschnitte wurden planungsrechtlich gesichert bzw. schon baulich ausgeführt.

Da die Uferbereiche südlich des Stolper Weges schon heute durch Wanderer stark frequentiert werden, sollte die Verbindung zwischen dem fertiggestellten Wegabschnitt im Bereich Dreilinden nördlich des Campingplatzes (ehemaliger Kolonnenweg) unter dem Brücken der (zurzeit stillgelegten) Friedhofsbahn und der BAB A 115 hindurch bis zur Schleusenbrücke hergestellt werden. Die Wegeführung orientiert sich maßgeblich an den in der Realität bereits vorhandenen unbefestigten Pfaden.

Die Wege sind baulich fast fertig gestellt. Nur der Bauabschnitt II, der auf vorhandenen Forstwirtschaftswegen und nicht wie in den anderen Abschnitten auf bereits vorhandenen unbefestigten Pfaden verlaufen soll, ist noch nicht beauftragt.

Die neue Wegeführung soll auf dem Jahrzehnte vorhandenen ungefestigten Pfad direkt am Teltowkanal zum größten Teil auf Flächen des Wasser- und Schifffahrtsamts Berlin und zum kleinen Teil auf Flächen des Landes Berlin verlaufen (und nicht auf dem Forstwirtschaftsweg). Der Pfad ist auf dem Vorentwurf eingezeichnet.

Der bisherige Plan sieht den Verlauf auf dem Forstwirtschaftsweg, der inmitten des Waldes verläuft, vor.

Folgende Vorteile bietet die neue Wegeführung:

Die Erholungs- und Aufenthaltsfunktion wird durch die Wassernähe und die Sonneneinstrahlung deutlich gesteigert (Ruheplätze mit Bänken laden zum Verweilen ein).

Die Baukosten können deutlich gesenkt werden, da die Breite von 3m auf 2m, der Aufbau von 25cm auf 15cm reduziert und somit den vorhandenen Wegequerschnitten angepasst werden.

Der Forstwirtschaftsweg ist auch ohne Ausbau gut begehbar und bleibt erhalten.

Beobachtungen der Natur sind durch den Teltowkanal und die dem Weg angrenzenden Niedermoorbereiche intensiver.

 

Als Nachteil sind die Fällung von ca. 10-15 kleinen bzw. mittelstarken Bäumen zu benennen (die Anzahl der notwendigen Fällung von Bäumen auf  dem Forstweg bedingt durch die Breite von 3,5m wurde noch nicht ermittelt).


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein