Die Gemeinde Kleinmachnow kauft die beiden Grundstücke –Jägerstieg 2-, Kleinmachnow,
a) Flur 12, Flurstück 518, Größe 936 m²
b) Flur 12, Flurstück 520, Größe 1617 m²
mit einer Gesamtgröße von 2533 m² an.
Der Kaufpreis beträgt 750.000,00 €.
Der Kaufpreis wird nach Eintragung der Auflassungsvormerkung mit Übergabe des Grundstückes fällig, nicht jedoch vor dem 01.01.2018.
Die Kosten des Vertrages trägt die Gemeinde Kleinmachnow.
Die Abwicklung des Kaufvertrages zwischen den Parteien soll durch zwei gegenseitige, unwiderrufliche Angebote erfolgen, deren Annahme in der Zeit vom 01.01.2017 bis zum 30.06.2017 erfolgen kann.
Der Bürgermeister wird mit der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages beauftragt.
Anlagen
- Die Anlagen der DS-Nr. 052/ behalten ihre Gültigkeit.
- Angebots- und Kaufvertragsentwurf
Die evangelische Auferstehungskirchengemeinde ist Eigentümerin der beiden Grundstücke –Jägerstieg 2-, Kleinmachnow, mit einer Gesamtgröße von 2533 m². Mit Beschluss Drucksache Nr. 113/15 vom 12.11.2015 wurde der Bürgermeister beauftragt, Verhandlungen mit der Kirchengemeinde über den Ankauf der Auferstehungskirche zu führen. Die Auferstehungskirche ist ein Gebäude von hoher Identifikation für viele Kleinmachnowerinnen und Kleinmachnower. Das Vorderhaus ist 1930 erbaut, zweigeschossig, mit Vollwalmdach und Gauben, und wird von der Kirchengemeinde als Gemeindehaus genutzt. Der Kirchsaal und der ebenfalls angebaute Glockenturm wurden beide nach dem 2. Weltkrieg errichtet. Teilmodernisierungen erfolgten nach 1992, die Gaszentralheizung wurde 2010 erneuert. Im Kirchsaal sind aus statischen Gründen Stützen angebracht, um die Dachlast sicherzustellen. Die Wohn-/Nutzfläche des Vorderhauses (Altbau) liegt bei ca. 439 m², die Nutzfläche des Kirchsaalanbaues von 1948 bei ca. 200 m².
Das Gebäude (Altbau, Gemeindehaus
und Nachkriegsanbau Kirchsaal) stehen als Einzeldenkmal unter Denkmalschutz. Ein Bebauungsplan für
die Grundstücke liegt nicht vor, der Flächennutzungsplan weist die Fläche als
Fläche für Gemeinbedarf, Kirche und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und
Einrichtungen aus.
Im Zuge der Umverlagerung des kirchlichen Zentrums
in das Alte Dorf, Zehlendorfer Damm 211, das Gemeindehaus und der Sakralbau
werden durch die Kirchengemeinde entwidmet, so dass die Gebäude vertragsfrei
übergeben werden können.
Der Bauzustand der Gebäude ist sanierungsbedürftig.
Zwar sind seit 1992 Teilmodernisierungen vorgenommen worden, jedoch sind eine
grundsätzliche Sanierung mit Ertüchtigung des Brandschutzes und die Schaffung
eines behindertengerechten Zuganges grundsätzlich erforderlich. Durch das
Architekturbüro Bertsch hat eine Begutachtung stattgefunden. Eine erste
Kostenschätzung dazu liegt vor. Danach sind Gesamtkosten in einem Zeitraum von
10 Jahren in Höhe von ca. 1,2 Mio € anzusetzen, wobei nach Erwerb sofortige
Maßnahmen mit einer Kostengröße von 600.000,00 € vorzunehmen sind. (Anlage 1)
Das Gebäude eignet sich ausgezeichnet zur Nutzung
durch Vereine und die Gemeinde Kleinmachnow für kulturelle Zwecke. Bei einem
Ankauf des Objektes Jägerstieg 2 und der Nutzungsmöglichkeit ab 2018 und der
gleichzeitigen Aufgabe des Objektes Am Bannwald 1a durch den Bauhof im selben
Jahr hat die Gemeinde Kleinmachnow die Möglichkeit, die beiden
Gebäude/Grundstücke konzeptionell zu entwickeln. Gerade die Verbindung beider
Gebäude als Band der Kultur und der Vereine ist reizvoll. Das Haus Jägerstieg 2
mit dem Kirchsaal und dem Gemeinderaum kann eine Heimstätte für den
Heimatverein und die Museumsinitiative werden. Zugleich kann der Kirchsaal, der
von der Gemeinde Kleinmachnow bewirtschaftet werden soll, auch vielfältig von
Initiativen und Künstlern genutzt werden. Gerade für den Heimatverein
Kleinmachnow wird seit Jahren nach einem ansprechenden und ausreichenden
Domizil gesucht. Bei einem Umzug des Heimatvereins in das Gebäude stände zudem
das Objekt Toni Stemmler in der Hohen Kiefer dem derzeitigen Nutzer, der
Volkssolidarität, in vollem Umfang zur Verfügung.
Die Kosten sind wie folgt aufzuteilen:
- Kaufpreis 750.000,00 € Zahlungswirksamkeit erst
nach
Übergabe im
Jahr 2018
- Nebenkosten: a) 48.750,00 € Grunderwerbsteuer
(6,5 %)
b) 18.750,00 € Notar- und
Grundbuchkosten
Gesamtkosten: 817.500,00 €
Der Ankauf soll über zwei gegenseitige und unwiderrufliche notarielle Angebote erfolgen
(Anlage 3).
Die Annahmeerklärung kann von einer Partei dann im Zeitraum zwischen dem 01.01.2017 und dem 30.06.2017 ausgeübt werden, so dass der Kaufvertrag dann rechtlich verbindliche zustande kommt.
Die Kaufpreiszahlung erfolgt nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung und Übergabe im Jahr 2018.
Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Verkäufer für das Grundstück und das Gebäude verantwortlich.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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