1.
Für die Flächen im Bereich Brunnenweg,
Ringweg, Kanalweg, Kurzer Weg und Erlenweg
‑ vgl. Anlage 1, Kennzeichnung Geltungsbereich –
soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-044 „Gartensiedlung
Kleinmachnow Süd-Ost“ aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen.
2.
Mit dem Bebauungsplan wird angestrebt,
die Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost am Teltowkanal planungsrechtlich
dauerhaft zu ordnen. Der Gemeindevertretung sind konkrete Vorschläge für
mögliche Inhalte des (künftigen) B-Planes in einem ersten B-Plan-Vorentwurf zur
Beratung vorzulegen.
Am südöstlichen Rand der Gemarkung Kleinmachnow
befindet sich eine im Flächennutzungsplan als Grünfläche (Zweckbestimmung
Dauerkleingärten) dargestellte Fläche, die neben reinem Gartenlandgebrauch zum
Teil für Wochenend- und Gartenhäuser genutzt wird, zum Teil aber auch mit
dauerhaft bewohnten Einfamilienhäusern bebaut ist.
Die vorhandene Abgrenzungssatzung nach
§ 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB vom 04.03.1992 (Kleinmachnower Zeitung
10/1992) stuft die Flächen im Bereich Brunnenweg, Ringweg, Kanalweg, Kurzer Weg
und Erlenweg als Außenbereich ein.
Wegen der auch vom Landkreis Potsdam-Mittelmark
(als der zuständigen Bauaufsichtsbehörde) eingeschätzten Außenbereichsqualität der
Flächen sind insbesondere seit 2009 eine Reihe von bauordnungsrechtlichen
Verfahren anhängig, die in vielen Fällen, mangels konkreter planerischer Vorgaben
der Gemeinde, kaum zu Ergebnissen führen dürften, die dem Gebiet angemessen
sind. Es ist daher erforderlich, für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung
der „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“ einen Bebauungsplan aufzustellen.
Konkrete Vorschläge für mögliche Inhalte
des Bebauungsplanes werden der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen in
einem ersten Bebauungsplan-Vorentwurf zur Beratung vorgelegt werden.
Anlagen:
1.
Kennzeichnung des Geltungsbereiches
KLM-BP-044
2.
Flächennutzungsplan Kleinmachnow, Auszug