Der Werkleiter des Bauhofes wird ermächtigt, den Unimog des Bauhofes mit dem amtlichen Kennzeichen PM-FY 804 mit Streuer und Schiebeschild an einen Händler zu verkaufen.
Anlage
DS-Nr. 126/15 vom 17.12.2015
Mit Beschluss DS-Nr. 126/15 vom 17.12.2015 wurde in der Problembeschreibung festgestellt, dass mit dem Neukauf des Fahrzeuges zwei Bauhoffahrzeuge verkauft werden sollen. Dies ist zum einen der Lkw mit dem Kennzeichen PM-WM 195, welcher bereits veräußert wurde und zum anderen ein Unimog mit dem Kennzeichen PM-FY 804. Der Verkauf des Unimogs wurde nicht dringlich voran geschrieben, da die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Gründung eines Zweckverbandes auch mit der Gemeinde Stahnsdorf sehr wahrscheinlich erschien. Die nun vorliegende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung geht davon aus, dass der Zweckverband maximal mit der Stadt Teltow und der Gemeinde Kleinmachnow erfolgen wird. Somit wird der Zweckverband nicht für den Winterdienst in Stahnsdorf zuständig sein. Die vorhandenen Fahrzeuge reichen für den Winterdienst in Kleinmachnow und Teltow aus, da der Winterdienst für die Stadt Teltow seit dem Jahr 2009 durch den Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow übernommen wird.
Für die Erteilung einer neuen TÜV-Prüfplakette war es notwendig, die Auspuffanlage des Unimogs zu erneuern. Es ist augenscheinlich, dass in den nächsten Jahren größere Reparaturen notwendig sind, um die Betriebsfähigkeit des Fahrzeuges zu erhalten. Diese Gründe in Bezug auf die Reparaturkosten und der Wegfall der Einsatzmöglichkeiten durch das neue Fahrzeug zwingen die Werkleitung dazu, das Fahrzeug zu verkaufen.
Das Fahrzeug soll an einen Händler verkauft werden, um zukünftige Garantieansprüche von vornherein auszuschließen. Dazu wird eine Internetrecherche durchgeführt, um einen aktuellen Marktwert des Fahrzeuges zu ermitteln und es werden zwei bis drei Händler angefragt, um das Fahrzeug an den Meistbietenden zu veräußern. Das Fahrzeug ist bereits vollständig abgeschrieben, auch die Winterdienstanbaugeräte. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass der Wert des Fahrzeuges ca. 30.000,00 € netto beträgt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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