Betreff
Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages zwischen der P + E und der GLK GmbH und Co. KG im Entwicklungsgebiet "Wohnen und Arbeiten", B-Plan KLM-BP-006-c "Fashion Park", aktueller Änderungsbeschluss B-Plan KLM-BP-006-c-3 "TIW-Gebiet"
Vorlage
DS-Nr. 082/16
Art
Beschlussvorlage

Der Grundstückskaufvertrag zur UR-Nr. 68/2016 vom 10.05.2016, geschlossen vor dem Notar Kay Jacobsen, Helmholtzstraße 2-9, 10587 Berlin, zum noch zu vermessenden Grundstück Fahrenheitstraße, mit einer Größe von insgesamt ca. 2.090 m,² gelegen in der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 1, Flurstücke 4475 (Teilfläche), 4481 (Teilfläche), 4478 (Teilfläche) sowie 1/3 Miteigentumsanteil Flurstück 4482 (226 m²) zwischen der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E) und der GLK Gewerbe & Lagereinheiten Kleinmachnow GmbH & Co. KG wird genehmigt.  


Die P&E ist als Geschäftsbesorger für die Gemeinde Kleinmachnow tätig. Gemäß Geschäftsbesorgervertrag vom 22. April 1993 über die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB A 115“ ist die P&E verpflichtet, die Grundstücke des Treuhandvermögens nach Maßgabe des § 169 BauGB und unter Beachtung der Weisungen der Gemeinde zu veräußern. Diese Bedingungen sind im Vertrag erfüllt.

Entsprechend den §§ 144 und 169 BauGB sind Grundstückskaufverträge in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten durch die Gemeinde Kleinmachnow zu genehmigen.

Die P&E ist Eigentümerin der Flurstücke 4475, 4481, 4478 und 4482 der  Flur 1, Gemarkung Kleinmachnow.

Die Käufer, die GLK Gewerbe & Lagereinheiten Kleinmachnow GmbH & Co. KG, beabsichtigt, auf dem noch unbebauten Grundstück die Errichtung von Gebäuden zur Nutzung als Lager-, Büro-, Produktions- und Ausstellungsflächen. Die Nutzung des Grundstücks erfolgt entsprechend den textlichen Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes.

Der Kaufpreis von 282.151,00 EUR berechnet sich wie folgt:

Der Kaufpreis für die Baulandfläche (ca. 2.090 m²) beträgt 135,00 EUR/m², mithin 282.150,00 EUR. Zur Erschließung des Grundstücks ist eine Zuwegung erforderlich. Der Kaufpreis für den 1/3 Miteigentumsanteil an der Zuwegung (226 m²) beträgt 1,00 EUR.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Potsdam-Mittelmark hat den Bodenrichtwert für erschlossenes, gewerbliches Bauland im TIW-Gebiet zum Stichtag 31.12.2015 mit 120,00 EUR/m² ausgewiesen.

 

Die Einnahmen aus dem Verkauf des P&E-Grundstücks fließen in das treuhänderisch verwaltete Vermögen bei der P&E. Es sind keine direkten Einwirkungen auf den Gemeindehaushalt zu erwarten.

Der Grundstückskaufvertrag liegt vom 7. Juni bis 30. Juni 2016 zur Einsichtnahme aus.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein