Die
Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für die
ehrenamtlichen Mitglieder der Gemeindevertretung und die von ihr berufenen
sachkundigen Einwohner wird beschlossen.
Anlage
Der
§ 3 müsste vom Inhalt und der Auswirkung nicht verändert, aber redaktionell
angepasst werden. So fehlt dort bisher z. B. der Regionalausschuss und die
Lesbarkeit und das Verständnis werden durch eine andere Anordnung erleichtert.
Im
§ 4 Satz 1 wird nun konkret geregelt, was unter dem bisherigen Begriff
"Sitzungsgeld zur Vorbereitung von Sitzungen der Gemeindevertretung",
der auslegbar war, zu verstehen ist.
Neu
ist der in § 4 eingefügte neue Absatz 2, der regelt, dass in Einzelfällen weitere
zentrale Sitzungen mit Anspruch auf ein Sitzungsgeld versehen werden können,
Dies
gilt aber ausschließlich für zentrale Veranstaltungen zu denen der
Bürgermeister/ die Bürgermeisterin oder der Vorsitzende/ die Vorsitzende
einladen. Gemeint sind hier vor allem solche Veranstaltungen, wie die bisher
zwei sehr erfolgreichen Klausurtagungen und die Anfang Juli staatfindende
Schulungsveranstaltung für Mitglieder von Aufsichtsräten.
Die
nachfolgenden Absätze im § 4 verschieben sich entsprechend.
Die restliche Satzung bleibt unberührt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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