Betreff
KLM-BP-044 Gartensiedlung Süd-Ost ("Klein Moskau")
Vorlage
DS-Nr. 101/16
Art
Anfrage

 


In der Gemeindevertretersitzung vom 19. Mai 2016 haben der Bürgermeister sowie der Bauausschussvorsitzende auf im Rahmen der Bürgerfragstunde gestellte Fragen zum o. g. Thema Stellung genommen. Anlass war auch der von Einwohnern vorgelegte Bericht „Kein Wohnrecht für sieben Familien“ vom 19. Mai 2016. Insbesondere war Gegenstand der Erörterungen die Frage der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Gemeinde (zuständig für Bauplanung) und Landkreis (zuständig für Bauordnung/ Nutzungsuntersagungen).

Zwischenzeitlich ist mir der Brief des Landrates Blasig vom 9. Juni 2016 übermittelt worden (Anlage) in Antwort auf das Schreiben von Henn Wolgem (Kanalweg 2) vom 25.  Mai 2016 (Anlage).

Danach verweist der Landrat auf die ausschließliche Planungshoheit der Gemeinde und teilt im Übrigen mit, dass die laufenden „bauordnungsbehördlichen Verfahren bis zur Entscheidung über den Bebauungsplan ausgesetzt sind“.

Somit fühlt sich entgegen den Ausführungen in der GV-Sitzung vom 19. Mai 2016 der Landkreis gerade nicht für die nicht durch den planungsrechtlichen Bestand gesicherten Fälle zuständig.

Fragen:

·      Welche konkreten Schritte wird der Bürgermeister – gegebenenfalls im Zusammenwirken mit dem Landkreis - zum Schutz der gemäß B-Plan-Entwurf nicht bestandsgeschützten Bewohner des B-Plan-Gebietes KLM-BP-044 ergreifen?

·      In welcher zeitlichen Abfolge wird dieses geschehen?

 

 

Anlagen