In der Gemeindevertretersitzung vom
19. Mai 2016 haben der Bürgermeister sowie der Bauausschussvorsitzende auf im
Rahmen der Bürgerfragstunde gestellte Fragen zum o. g. Thema Stellung genommen.
Anlass war auch der von Einwohnern vorgelegte Bericht „Kein Wohnrecht für sieben
Familien“ vom 19. Mai 2016. Insbesondere war Gegenstand der Erörterungen die
Frage der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Gemeinde (zuständig für
Bauplanung) und Landkreis (zuständig für Bauordnung/ Nutzungsuntersagungen).
Zwischenzeitlich ist mir der Brief
des Landrates Blasig vom 9. Juni 2016 übermittelt worden (Anlage) in
Antwort auf das Schreiben von Henn Wolgem (Kanalweg 2) vom 25. Mai 2016 (Anlage).
Danach verweist der Landrat auf die
ausschließliche Planungshoheit der Gemeinde und teilt im Übrigen mit, dass die
laufenden „bauordnungsbehördlichen Verfahren bis zur Entscheidung über den
Bebauungsplan ausgesetzt sind“.
Somit fühlt sich entgegen den
Ausführungen in der GV-Sitzung vom 19. Mai 2016 der Landkreis gerade nicht für
die nicht durch den planungsrechtlichen Bestand gesicherten Fälle zuständig.
Fragen:
·
Welche
konkreten Schritte wird der Bürgermeister – gegebenenfalls im Zusammenwirken
mit dem Landkreis - zum Schutz der gemäß B-Plan-Entwurf nicht
bestandsgeschützten Bewohner des B-Plan-Gebietes KLM-BP-044 ergreifen?
·
In welcher
zeitlichen Abfolge wird dieses geschehen?
Anlagen